Drei-Stufen-Test
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MDR-Rundfunkrat | Leipzig, 28.09.2015 Drei-Stufen-Test "MDR-Telemedien": MDR-Rundfunkrat beauftragt Gutachter

27. Februar 2024, 10:02 Uhr

Der Rundfunkrat des MDR hat im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens das marktökonomische Gutachten für das Angebot "MDR-Telemedien" vergeben.

Der Rundfunkrat des MDR hatte zuvor vom 1. Juli bis zum 20. Juli 2015 ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um einen geeigneten Gutachter zu finden.

Mit dem Gutachten für "MDR-Telemedien" wurde die Technische Universität Dresden beauftragt. Aufgabe des Gutachters ist es nun, die marktlichen Auswirkungen dieses Angebotes zu bewerten.

Das Gutachten soll dem Rundfunkrat des MDR bis zum 2. November 2015 vorliegen.

Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue oder veränderte digitale Angebote einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Sie müssen vom jeweiligen Rundfunkrat besonders geprüft und genehmigt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag legt des Weiteren fest, dass der jeweilige Rundfunkrat zu den marktlichen Auswirkungen des zu prüfenden Angebots gutachterliche Beratung hinzuzuziehen hat.