Landgericht Ingolstadt Klage gegen Gendersprache bei Audi abgewiesen

29. Juli 2022, 17:20 Uhr

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein VW-Mitarbeiter hatte gegen den Sprachleitfaden geklagt und 100.000 Euro Schadenersatz gefordert.

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen den Leitfaden zur Verwendung gendersensibler Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter des Autobauers Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeitet, hatte die Ingolstädter VW-Tochter auf Unterlassung verklagt und bei Verstößen 100.000 Euro gefordert.

Gender-Formen mit Unterstrich

Der Mann hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich nutzen. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletze seine Persönlichkeitsrechte, lautete sein Argument. Audi sollte nach Ansicht des Klägers verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zu schicken.

Gericht: Kläger nicht zur aktiven Nutzung verpflichtet

Wie die Zivilkammer aber am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte.

Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.

Aktenzeichen Landgericht Ingolstadt: Az. 83 O 1394/21

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