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Für Geschäfte mit Gewinnabsicht werden bei Ebay und Co. ab sofort Steuern fällig. Bildrechte: picture alliance/dpa/Kleinanzeigen

Plattformen-Steuertransparenzgesetz Steuern auf private Online-Geschäfte bei Ebay, Airbnb und Co. werden fällig

03. Februar 2024, 14:56 Uhr

Wer viel auf Online-Plattformen verkauft, muss in diesem Jahr das erste Mal mit Post vom Finanzamt rechnen. Aber wann ist das der Fall? Und was genau bedeutet das für Privatpersonen und kleinere Händler? Wir klären auf.

Seit Beginn des letzten Jahres, also 2023, gilt das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Das besagt, dass Online-Plattformen wie zum Beispiel Ebay oder Airbnb Personen an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen, wenn sie mehr als 30 Verkäufe getätigt oder 2.000 Euro eingenommen haben. Diese Grenzen gelten pro Plattform.

Klassifizierung durch Finanzämter

Aber auch, wenn ich über der Grenze liege, muss nicht unbedingt Post vom Finanzamt kommen, erklärt der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Florian Köbler: "Die Klassifizierung einer potenziellen Einkunftsart übernehmen nach wie vor die Finanzämter. Also selbst wenn eine Plattform meldet, heißt das noch lange nicht, dass steuerlich relevante Einkünfte entstehen."

Denn der Knackpunkt ist folgender: Will ich mit meinen Verkäufen Gewinn machen? Zudem müsse das Ganze mit einer Gewinnerzielungsabsicht versehen sein, sagt Köbler: "Also das heißt, man muss, ich sage jetzt mal, jede Woche, jeden Monat bestimmte Verkäufe erledigen und man muss einen Plan haben, dass man damit nachhaltig Gewinn erzielen will."

Entscheidend ist die Gewinnabsicht

Florian Köbler nennt auch ein Beispiel: Eine Mutter will die Sachen ihres Babys verkaufen, weil sie zu klein geworden sind. Sie handelt aus nachhaltigen Gründen und nicht mit Gewinnabsicht. Dann ist das Ganze auch weiterhin steuerfrei.

Anders verhält es sich aber, wenn ich etwas kaufe, nur um es dann direkt mit Gewinn weiter zu verkaufen. Als Beispiel nennt der Steuer-Gewerkschafter den Kauf einer begehrten Luxusuhr im Juwelierladen für 5.000 Euro, die man anschließend selbst für 10.000 Euro weiterverkauft. "Dann wäre diese Sache tatsächlich steuerpflichtig."

Gewerbliche Händler sehen sich nicht betroffen

Es gibt auch kleine Händler, die ihre Waren auf Plattformen wie Ebay verkaufen. Im Fall von Kinaree, einem Möbelladen aus dem sächsischen Zschopau, ist der Onlinehandel sehr wichtig. Denn es ist die Haupteinnahmequelle. Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ändert sich für das Geschäft erstmal nichts, erklärt Robert Haehnel: "Uns als normale, kleine Firma, die steuerehrlich auf den Plattformen verkauft, wird das überhaupt nicht tangieren."

Aber das Gesetz könnte für mehr Fairness sorgen. Zu Buche schlagen würden die Änderungen zum Beispiel bei privaten Händlern, die schon gewerblich verkaufen und quasi mit gewerblichen Händlern in Konkurrenz treten und ihre Ware zu Dumping-Preisen abgeben, weil sie keine Umsatzsteuer bezahlen, erklärt Haehnel: "Die wird das treffen. Also für uns ist das quasi, würde ich jetzt so behaupten, eine positive Geschichte sogar."

Nur in diesem Jahr gibt es übrigens eine Verlängerung der Meldefrist für Ebay und Co. Noch bis Ende März haben die Plattformen Zeit, entsprechende Nutzer zu melden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Februar 2024 | 06:17 Uhr

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