Die wichtigsten Inhalte des neuen Pflegegesetzes

09. November 2018, 16:37 Uhr


Pflege im Krankenhaus

  • Bereits ab 2018 Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern.
  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett soll ab 2020 von den Kassen refinanziert werden.
  • Personalausstattung in der Pflege wird verbessert.
  • Das Bundesgesundheitsministerium macht künftig konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal in den Kliniken.
  • Verstöße können sanktioniert werden.
  • Ab 2020 wird für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet.
  • Unterschreitet ein Krankenhaus eine bestimmte Personalgrenze, drohen Honorarkürzungen.
  • Die Krankenhäuser erhalten die  Ausbildungsvergütung in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kassen.
  • Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll ab 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen ( DRGs ) unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden.
  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt.
  • Aus diesem Fonds sollen künftig auch Investitionen in Ausbildungsstätten gefördert werden.


Altenpflege

  • Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung erhält zusätzlich Pflegepersonal, das von der Krankenversicherung finanziert wird.
  • Ab Januar können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden.
  • Die Pflegeversicherung soll die Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege finanziell fördern.
  • Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Einrichtung 12.000 Euro zur Verfügung.
  • Kooperationsverträge sollen die Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte mit stationären Pflegeeinrichtungen stärken.


Sonstiges

  • In der Pflege sollen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte gefördert werden.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
  • Pflegende Angehörige erhalten einen Anspruch auf Versorgung des Pflegebedürftigen für die Dauer einer eigenen stationären Reha-Maßnahme.
  • Die Mehrausgaben der Krankenkassen bis einschließlich 2022 belaufen sich auf fast neun Milliarden Euro.

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