Wegen Geiselnahme Halle-Attentäter muss im Januar erneut vor Gericht
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24. Oktober 2023, 18:51 Uhr
Im Dezember 2022 hat der Attentäter von Halle versucht, aus der JVA Burg auszubrechen. Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg soll der dabei Geiseln genommen haben, um so flüchten zu können. Dafür muss er sich im Januar vor Gericht verantworten. Laut Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT sind sieben Verhandlungstermine angesetzt.
- Im Januar 2024 muss sich der Attentäter von Halle erneut vor Gericht verantworten.
- Laut Anklage soll er beim Fluchtversuch im Dezember 2022 in der JVA Burg zwei Bedienstete als Geiseln genommen und mit einer selbstgebauten Waffe bedroht haben.
- Für den Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019 wurde er im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Attentäter von Halle muss erneut vor Gericht. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT beginnt Mitte Januar kommenden Jahres der Prozess um den Fluchtversuch aus der JVA Burg im Jerichower Land. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten unter anderem Entführung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Sieben Verhandlungstage bis Ende Januar
Laut Anklage hatte der Halle-Attentäter im Dezember vergangenen Jahres zwei Bedienstete als Geiseln genommen und sie gezwungen, ihm den Weg Richtung Freigelände aufzuschließen. Dabei soll er sie mit einer selbstgebauten Waffe bedroht haben.
Für den Beschuldigten sei eine zusätzliche Haftstrafe von bis zu neun Jahren möglich, so der Rechtsanwalts zweier Nebenkläger Jan Siebenhüner im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT. Bislang sind bis Ende Januar 2024 zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt.
Haft in Bayern und Niedersachsen
Die schussfähige Waffe samt Patronen bestand laut Anklage unter anderem aus einem Tacker, Batterien, Papier, Teilen eines Bleistiftes, eines Kugelschreibers, einem Anspitzer und Drähten. Kenntnisse über das Gefängnisgelände habe sich der Beschuldigte wohl durch Hubschrauber-Flüge aus der Untersuchungshaft in Burg zu seinem ersten Prozess in Halle verschafft. Nach dem Fluchtversuch war der Mann zuerst in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen in Bayern und dann nach Wolfenbüttel in Niedersachsen verlegt worden.
Anschlag an Jom Kippur am 9. Oktober 2019
Der Attentäter von Halle war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, tötete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
MDR (Kathrin Köcher, Andrea Iffert, Marcel Knop-Schieback, Sebastian Gall) | Erstmals veröffentlicht am 24.10.2023.
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Oktober 2023 | 15:30 Uhr