Einsatzkräfte stehen an einer Unfallstelle auf der A 9, Motorräder und Trümmerteile liegen neben der Fahrbahn an der Böschung, 2019.
Die Unfallstelle auf der A9 im August 2019. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

Justiz Biker-Tod auf A9: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an

14. März 2023, 12:26 Uhr

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt gegen das Urteil im sogenannten Biker-Prozess vor dem Amtsgericht Rudolstadt. Das Gericht hatte vergangene Woche den Angeklagten vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der schwere Unfall auf der A9 hatte sich im August 2019 ereignet.

Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch des Unfallverursachers im Biker-Prozess vor dem Amtsgericht Rudolstadt angefochten. Die Anklagebehörde habe Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag. Damit geht der Fall vor das Landgericht in Gera.

Das Amtsgericht hatte vor einer Woche den 42-Jährigen aus Brandenburg vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Angeklagte war im August 2019 auf der A9 zwischen Bad Lobenstein und Schleiz mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe Motorradfahrer gekippt. Diese überlebten das nicht. Die Biker hatten unter einer Autobahnbrücke angehalten, um Schutz vor starkem Regen zu suchen.

Die getöteten Motorradfahrer im Alter von 43, 57, 60 und 75 Jahren kamen aus dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und aus Pforzheim (Baden-Württemberg). Ursache für den Unfall war Aquaplaning. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Strafe von sieben Monaten - ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung - gefordert.

MDR (UK/co/fra)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 14. März 2023 | 12:00 Uhr

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