Schnee räumen
Wer macht den Schnee weg? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Bildrechte: Liane Watzel

Der Redakteur | 05.12.2023 Wo besteht Schneeräumpflicht?

06. Dezember 2023, 12:13 Uhr

Wie steht es um die Schneeräumpflicht in Spielstraßen ohne Gehweg?
Welche Seite ist zuständig? Was ist, wenn der Gehweg fehlt und muss ich wirklich 24 Stunden in Schiebe-Bereitschaft stehen? Unser Redakteur für Hörerfragen, Thomas Becker, hat nachgefragt.

Thomas Becker
Bildrechte: MDR/Christoph Falkenhahn

Pflicht zum Schneeräumen wird durchgereicht

Das Thüringen Straßengesetz regelt die Grundsätze und überträgt das Schneeräumen in den Städten und Dörfern gleich mal an die Kommunen. Allerdings nicht, ohne Ihnen zu gestatten, die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in die Pflicht zu nehmen. Das geht letztlich soweit, dass der Vermieter seine Mieter verpflichten darf, diese Aufgabe zu übernehmen oder eben einen Räumdienst zu beauftragen und die Kosten umzulegen. Eigentlich ist die Vorgehensweise oft analog zur Treppenhausreinigung.

"Der Vermieter kann den Mietern eine Handlungspflicht auferlegen, so dass am Ende Kosten gespart werden, aber die Mieter selbst ranmüssen", sagt Thomas Pliester, Anwalt für Immobilienrecht vom Deutschen Anwaltverein.

Was gilt in der Spielstraße und wenn der Gehweg fehlt?

Auch hier orientieren sich die meisten Gemeinden an dem, was das Thüringer Straßengesetz vorgibt. Das bedeutet: Wir tun einfach so, als wäre ein Gehweg einschließlich Bordsteinkante vorhanden und dieser ist 1,50 Meter breit.  Dieser Bereich ist zu räumen und zwar auf beiden Seiten der verkehrsberuhigten Zone.

Im Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 heißt es dazu: "In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze."

Sonderfall einseitiger Gehweg

Interessant wird es bei einem einseitigen Gehweg. Also: Eine Häuserzeile hat einen Gehweg, die andere nicht. Hier schweigt das Thüringer Straßengesetz, nicht aber die Satzungen vieler Gemeinden.

Weimar - dort kam unser Fragesteller her - hat es so geregelt, dass in ungeraden Jahren wie 2023 die ungeraden Hausnummern dran sind, in geraden Jahren die geraden Hausnummern.

Berka/Werra liefert das Gegenbeispiel, seit 2013 gilt die aktuelle Straßenreinigungssatzung und da steht, dass nur die zuständig für das Schneeräumen sind, die auch einen Gehweg vor dem Haus haben. Beschwerden sind also an die Verwaltungsgemeinschaft zu richten.

"Bei Straßen mit einem Gehweg sind lediglich die Eigentümer oder Besitzer der an den Gehweg grenzenden Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet", heißt es bei der Straßenreinigungssatzung der VG Hainich-Werratal, zu der Berka/Werra gehört.

Muss ich den ganzen Tag räumen?

Abgesehen davon, dass bei Glätte jeder die nötige Vorsicht walten lassen muss und nicht davon ausgehen kann, dass jeder Fußweg geräumt ist, hat der Bundesgerichtshof schon Grenzen gezogen. In seinem Urteil vom 11.08.2009, Az. VI ZR 163/08, steht, dass eine vorbeugende Streupflicht gegen Glättebildung während der Nachtstunden grundsätzlich nicht erforderlich ist und in der Regel um 20.00 Uhr Schluss ist.

Ausnahme: Starker Publikumsverkehr, also vor der Dorfkneipe. Der BGH spricht von Gaststätten, Kinos oder Diskotheken. Zwar variieren die Regeln und die Urteile, aber an Werktagen, also montags bis samstags, muss ab 7.00 Uhr geräumt sein, sonn- und feiertags auch mal ein bis zwei Stunden später. Auch hier können die Satzungen genauere Zeiten vorschreiben.

In einem zweiten Urteil hat der BGH entschieden, dass bei Dauerschneefall niemand in Dauerschleife mit dem Schneeschieber unterwegs sein muss. Es muss erst wieder geräumt beziehungsweise gestreut werden, wenn es aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht mehr sinn- oder zwecklos ist, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.11.1984, Az. VI ZR 49/83.

Merke: Ein bisschen Gummi im Regelwerk gibt es eben auch bei Schnee.

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 05. Dezember 2023 | 15:38 Uhr

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