Gebietsreform Taubert und Poppenhäger setzen weiter auf freiwillige Zusammenschlüsse

11. Juni 2017, 15:06 Uhr

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert und Innenminister Holger Poppenhäger setzen weiter auf freiwillige Gemeindezusammenschlüsse. Auch nach dem Richterspruch des Thüringer Verfassungsgerichtshofes seien Anträge bis 31. Oktober möglich.

Das Gericht habe die im Vorschaltgesetz fixierten Gemeindemindestgrößen ausdrücklich gebilligt und grünes Licht für das bisherige Leitbild der Landesregierung gegeben, so die Minister. Die derzeit laufenden Fusionsverhandlungen könnten fortgeführt werden, betonte Poppenhäger. Laut Finanzministerin Taubert stehen die zugesagten Gelder der Landesregierung für freiwillige Gemeindefusionen und Strukturbegleithilfen in Höhe von 155 Millionen Euro weiter zur Verfügung. Es bleibe dabei, dass diese Mittel zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleich gewährt werden.

Rechtliche Grundlage offen

Auf welcher rechtlichen Grundlage die Gemeinden das Geld bekommen sollen, lassen Taubert und Poppenhäger jedoch offen. Das Innenministerium hatte darüber hinaus bis zuletzt offen gelassen, welche der bisher beantragten Fusionen genehmigt werden. Bis letzte Woche hatten lediglich 70 der 849 Thüringer Gemeinden insgesamt 19 freiwillige Fusionen beantragt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte am 9. Juni das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aus formellen Gründen für verfassungswidrig erklärt.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 11.06.2017 | 15:00 Uhr

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