Fraktionswechsel im Thüringer Landtag SPD-Abgeordnete Marion Rosin tritt zur CDU über

26. April 2017, 20:39 Uhr

Nun ist es offiziell: Die Abgeordnete Marion Rosin wechselt die Seiten. Während die SPD der Fraktionswechsel wie ein Schlag traf, nahm die CDU-Fraktion die 47-Jährige aus dem Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt einstimmig auf.

Die SPD-Fraktion im Landtag hat den Wechsel ihrer bisherigen SPD-Abgeordneten Marion Rosin bestätigt. Wie Fraktionschef Matthias Hey mitteilte, bestätigten sich die Medienberichte nach einem Telefonat mit ihr am späten Dienstagabend. Zusätzlich hätte sie ihren Austritt ohne Angabe von Gründen per Fax mitgeteilt. "Als Beweggrund ihres angestrebten Wechsels zur Opposition führte sie aber in unserem Telefonat die Bildungspolitik der Koalition an", sagte Hey. Er bedauere, dass Rosin weder mit der Fraktion noch mit ihm im Vorfeld über den Entschluss gesprochen habe.

Rosin erhebt schwere Vorwürfe gegen Rot-Rot-Grün

Die CDU-Fraktion nahm die 47-Jährige am Mittwochmorgen einstimmig auf. Fraktionschef Mike Mohring sagte, "Frau Rosin teilt unsere Kritik am zentralistischen Grundzug der rot-rot-grünen Landespolitik und fürchtet um die Zukunft des ländlichen Raums." Rosin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Links-Partei in der rot-rot-grünen Regierungskoalition und ihre - so wörtlich - "dogmatisch-ideologischen Führungskader". Unzufrieden ist Rosin auch mit der Bildungspolitik im Freistaat, heißt es in einem Schreiben zum Parteiaustritt.

Hey nennt Übertritt "irritierend"

SPD-Fraktionschef Matthias Hey nannte den Wechsel Rosins in die CDU-Fraktion "irritierend". Rosin habe die CDU-Bildungspolitik in den vergangenen Jahren immer wieder scharf kritisiert. "Gemeinsam mit Marion Rosin hat meine Fraktion insbesondere bei den Themen Inklusion oder Lehrerverbeamtung wichtige Akzente in der Bildungspolitik setzen können." Es sei nicht nachvollziehbar, warum sie nun freiwillig auf den Anspruch verzichte, weiter Bildungspolitik in der Koalition zu gestalten, sagte Hey. Astrid Rothe-Beinlich aus der Grünen-Fraktion zeigte sich auf Twitter entsetzt.

Staatskanzleichef Benjamin Hoff (Die Linke) reagierte ebenfalls auf Twitter: Wenn eine Abgeordnete beschließt, Fraktion und Partei zu verlassen, sei das ein Moment um innezuhalten. Die Koalition müsse wieder zusammenrücken, besser werden und ihre Versprechen umsetzen. Dafür sei sie gewählt worden.

Auch die AfD-Fraktion kommentierte die Causa Rosin. Der Abgeordnete Stefan Möller sagte, "am Fraktionswechsel von Frau Rosin zeigt sich, dass das schwächste Glied der rot-rot-grünen Koalition die SPD ist". Auch die "übertrieben dargestellte Strahlkraft eines Martin Schulz" helfe nicht, das zu verbergen. Durch ihren Übertritt zur CDU schrumpft die Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition auf 46 von 91 Sitzen - genauso viele, wie es der absoluten Mehrheit entspricht. Die Opposition kommt nun auf 45 Mandate. Allerdings stimmen einige der derzeit drei fraktionslosen Abgeordneten bei einigen Themen mit Rot-Rot-Grün.

Das freie Mandat Ein Abgeordneter gilt als Vertreter des ganzen Volkes. In einer repräsentativen Demokratie wie Deutschland gilt dabei der Grundsatz des freien Mandats. Grundlage dafür ist Artikel 38 des Grundgesetzes. Das freie Mandat legt fest, dass Abgeordnete keinen Weisungen gebunden "und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind.

Sie dürfen auch nicht zu einer Abstimmung durch ihre Partei beziehungsweise Fraktion gezwungen werden. Parteiaustritt, Parteiausschluss, Parteiwechsel berühren den verfassungsrechtlichen Status als Mandatsträger nicht. Dadurch wird der Abgeordnete davor bewahrt, bei einem Konflikt mit seiner Fraktion sein Mandat zu verlieren. Auch in der Thüringer Landesverfassung ist das freie Mandat festgeschrieben.

In Artikel 53 der Thüringer Verfassung heißt es: "(1) Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich."

Im Spannungsverhältnis steht das freie Mandat zur in der Verfassung verankerten Rolle der Parteien als wesentliche Träger der politischen Willensbildung (Artikel 21 Grundgesetz). Der Abgeordnete verdankt seinem Mandat in der Regel der Partei, die er verlassen will und den Wählern, die ihn mit diesem versehen haben.

Außerdem ist er auf seine Partei und Fraktion angewiesen, wenn er politisch gestalten und Einfluss nehmen will. Das freie Mandat bedeutet daher auch nicht, dass der Abgeordnete ohne Rücksicht auf Partei, Fraktion oder Wähler beliebig agieren kann.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Fazit | 26.04.2017 | 18:00 Uhr
MDR THÜRINGEN JOURNAL | 26.04.2017 | 19:00 Uhr

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