Drei-Stufen-Test www.kikaninchen.de 2010

03. März 2010, 17:29 Uhr

Der Rundfunkrat des MDR hat am 21.09.2009 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit www.kikaninchen.de, das multimediale Onlineportal für Vorschulkinder des ARD/ ZDF-Kinderkanals, genehmigt.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks führt das Prüfverfahren für das Angebot www.kikaninchen.de durch.

(die Zuständigkeit für Gemeinschaftsangebote der ARD richtet sich nach dem sog. Federführerprinzip)

II. Angebotsbeschreibung

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Demzufolge hatten Dritte im Zeitraum vom 02.12.2008 bis 14.01.2009 Gelegenheit, eine Stellungnahme zu dem geplanten Online-Portal für Vorschulkinder abzugeben.

IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o.g. Angebots hat der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzugezogen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen hat der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks vom 30.10. bis 15.11.2008 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Der MDR-Rundfunkrat beauftragte am 08.12.2008 die European Economic & Marketing Consulting - EE&MC GmbH, Bonn, mit der Erarbeitung des Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des neuen Angebotes "www.kikaninchen.de" des Kinderkanals von ARD und ZDF.

Das Gutachten ist am 10.02.2009 fristgerecht beim MDR-Rundfunkrat eingegangen. Er hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2009 mit dem Gutachten beschäftigt.

V. Zeitlicher Ablauf

VI. Entscheidung des Rundfunkrates

Die Entscheidungsbegründung, das marktliche Gutachten sowie weitere Informationen, auf die sich die Entscheidung des Rundfunkrates stützt, stehen ab sofort zum Download bereit.