200. Sitzung | 13. September 2021 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

27. September 2021, 18:28 Uhr

  • Nichtöffentlicher Sitzungsteil

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Juristischen Direktors gemäß § 17 Absatz 4 Ziffer 4 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat hat der Berufung von Herrn Jens-Ole Schröder als Juristischer Direktor für die Dauer von 5 Jahren zum 01.01.2022 zugestimmt.

Wahl einer Vertretung für den ARD-Programmbeirat

Der Rundfunkrat hat Susanna Erbring als neue Vertreterin des MDR-Rundfunkrates für den ARD-Programmbeirat gewählt. Der ARD-Programmbeirat berät die ARD-Programmdirektorin und die Videoprogrammkonferenz. Er gibt Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Ersten Deutschen Fernsehens und für die zukünftige Programmgestaltung.

  • Öffentlicher Sitzungsteil

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Die Rundfunkratsvorsitzende berichtete vom Treffen des MDR mit den mitteldeutschen Umweltverbänden an dem die Intendantin, Vertreterinnen und Vertreter der MDR Klima-AG und auch sie selbst teilgenommen habe. Der gemeinsame Austausch wäre wieder sehr informativ gewesen und die Verbände seien dankbar für die Bemühungen des Senders, mit ihnen in einen Austausch zu gehen. Besonders lobend erwähnt wurde im Angebotsbereich das Klima-Update, welches wöchentlich ausgespielt werde, mit vielen Informationen und einer sehr differenzierten und der Komplexität der Thematik gerecht werdenden Herangehensweise.

Treffen gab es auch mit Vertretern der Bauern- und Handwerksverbände, hierüber informierte den Rundfunkrat zum einen Herr Saage, entsandt vom Landesbauernverband Sachsen-Anhalt. Er hob die kontinuierliche Begleitung durch Redaktionsmitglieder bei den Gesprächen hervor und lobte für seinen Verband das gute Zusammenwirken mit dem Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt des MDR.

Zum anderen berichtete Herr Ermer, entsandt vom Handwerkstag Sachsen, dass ein zentrales, übergreifendes Thema der Gespräche das der Nachwuchsgewinnung sei. Er dankte der Intendantin für die Begleitung der Treffen und verwies auf die Herausforderungen des Handwerks in den nächsten Jahren. Der Austausch bleibe weiter wichtig.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin ordnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.7.2021 ein, dass der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro angepasst wird. Das Gericht habe das Unterlassen der Zustimmung Sachsen-Anhalts als einen erheblichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit bezeichnet. Es habe klargestellt, dass es nur wenige verfassungsrechtlich zulässige Gründe für eine Abweichung von der Höhe des Rundfunkbeitrags durch die Politik gebe, wie ihn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen habe. Hier schreibe das Gericht seine Rechtsprechung fort. Sie legte dar, weshalb das Gericht die KEF-Empfehlung selbst in Kraft gesetzt hat und welche finanziellen Folgen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die ARD und den MDR hat.

Das Gericht habe in seiner Entscheidung auch hervorgehoben, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Funktion zukomme, Vielfalt zu sichern und in Zeiten von Fake News die Verantwortung und Bedeutung in der digitalen Medienwelt wachse. Das Gericht führte aus, man erwarte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sorgfältig recherchierte Informationen, die Trennung von Fakten und Meinung und das die Wirklichkeit nicht verzerrt dargestellt werde. Daher stelle es ein eklatantes journalistisches Fehlverhalten dar, wenn aufgrund eines individuellen Fehlers im MDR ein Logo von Bild-TV vom Mikrophon des Senders bei einem Interview wegretuschiert und im Regionalmagazin "Sachsenspiegel" in dieser Form gezeigt wurde. Der MDR habe sich für diesen Fehler öffentlich entschuldigt. Solch ein Fall schade der Glaubwürdigkeit des MDR.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein wichtiges Fundament geschaffen, sie sei wichtig und wertvoll für die Zukunft der Rundfunkanstalten und betone deren Bedeutung für die Demokratie und die Meinungsbildung sowie -vielfalt in der Gesellschaft. 

Die Intendantin informierte über die Afghanistan-Berichterstattung der ARD, für die der MDR ein Studio in Neu-Delhi betreibe. Das Studio Neu-Delhi sei maßgeblich in die Berichterstattung der ARD und des MDR eingebunden, etwa für die Brennpunkte der ARD. Frau Prof. Wille erläuterte daraufhin die geplante Berichterstattung des MDR zur Bundestagswahl 2021. Diese geschehe wieder auf Basis eines Wahlberichterstattungskonzeptes, dass der MDR im Internet veröffentlicht habe.

Sie gab einen Ausblick auf die bevorstehende ARD-Intendantensitzung und erläutert u.a. den Stand der ARD-Flottenstrategie, die sich mit der Weiterentwicklung der Mediathek und linearer Programmangebote befasst. Im Anschluss legte sie die Entwicklung von DAB+-Radio auf Basis des aktuellen Digitalisierungsberichts Audio der Landesmedienanstalten dar. DAB+, für das dessen Ausbau der MDR Federführer innerhalb der ARD sei, sei erfreulicherweise weiter auf Wachstumskurs. Die Anzahl der DAB+-Geräte in den bundesdeutschen Haushalten steige um rund fünf Millionen Geräte mehr als noch vor einem Jahr auf nun 21,7 Millionen. Mehr als jeder vierte Haushalt, 27 Prozent, könne laut Digitalisierungsbericht Audio 2021 inzwischen Radio über den digitalen Empfangsweg hören. Mit gestiegener Haushaltsausstattung hätten immer mehr Personen auch Zugang zu DAB+-Angeboten: Im Vergleich zum Vorjahr seien es 3,6 Millionen mehr, die digital-terrestrische Programmangebote nutzen könnten und damit nahezu ein Drittel der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahre, in absoluten Zahlen 21,5 Millionen Menschen. Der Anteil von Personen mit Zugang zu DAB+ wachse damit um 20%. Nur für etwas mehr als ein Drittel der mit DAB+ ausgestatteten Haushalte sei zusätzlicher analoger Radioempfang noch von nennenswerter Bedeutung. 

Sie kam auf die jüdische Radio-Verkündigungssendung "Schabbat Schalom" zu sprechen, die auf MDR Kultur wöchentlich zu hören und nun nach 30 Jahren modernisiert worden sei. Die neue Sendung, die am 6.9.2021 startete, sei regionaler und vielfältiger geworden. Sieben Autorinnen und Autoren aus den jüdischen Gemeinden in Mitteldeutschland legen nun künftig im Wechsel bei MDR KULTUR den jeweiligen Wochenabschnitt der Thora aus.

Die Intendantin zog eine positive Bilanz des diesjährigen MDR-Musiksommers, der mit einem Abschlusskonzert am 4. September in Suhl zu Ende gegangen sei.

Am Ende ihres Berichts informierte die Intendantin mit einem kurzen Film über den jüngsten Pitch Day von MDR Next, bei dem neue Programm- und Onlineprojekte vorgestellt und ausgewählt wurden.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR zum 31.12.2020 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes

Der Rundfunkrat genehmigte den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2020 in der von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 10.05.2021. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 15,2 Mill € wird vollständig durch Entnahme aus den Rücklagen gedeckt. Des Weiteren nahm der Rundfunkrat den Geschäftsbericht des MDR für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

MDR-Rundfunkratsvorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade und der Rundfunkrat würdigten das effektive und wirtschaftliche Vorgehen des Senders.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV

Der Rundfunkrat befasste sich mit den Anträgen der Intendantin, für die Telemedienänderungskonzepte (TMÄK) zu MDR-Telemedien sowie KiKA-Telemedien Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV (Drei-Stufen-Test) zu eröffnen, um festzustellen, ob die geplanten wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote vom Auftrag des MDR umfasst sind.

Die wesentlichen Änderungen in beiden TMÄK, die einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen sind, betreffen das Verweildauerkonzept. Darüber hinaus enthalten beide Konzepte Ausführungen aus den Muster-TMÄK der ARD zu den Rahmenbedingungen, die für die Gemeinschaftsangebote und die jeweiligen Telemedienangebote der ARD gleichermaßen gelten. Bei den Gemeinschaftsangeboten handelt es sich um die Angebote: sportschau.de, tagesschau.de, ARD-Mediathek, ARD-Audiothek sowie KiKA.de. Die bestehenden und genehmigten Telemedienkonzepte zu MDR-Telemedien und KiKA-Telemedien bleiben weiterhin gültig und werden durch die TMÄK ergänzt bzw. angepasst. Mit dieser Vorgehensweise verfolgen die Anstalten der ARD das Ziel, durch eine einheitliche Beschreibung in den Konzepten, insbesondere bei den Gemeinschaftsangeboten, die Anwendung in der täglichen Arbeit der Redaktionen zu erleichtern, aber auch beim Austausch der zuständigen Gremien und der nachlaufenden Telemedienkontrolle einheitliche Beurteilungsmaßstäbe anwenden zu können.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Rundfunkrat beschlossen, die Drei-Stufen-Test-Verfahren zu MDR-Telemedien sowie KiKA-Telemedien zu eröffnen.

Des Weiteren befasste sich der Rundfunkrat mit dem weiteren Vorgehen in den eingeleiteten Verfahren, u.a. beschloss er die Durchführung zweier Interessenbekundungsverfahren, um Gutachterinnen bzw. Gutachter zu beauftragen, die die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote MDR-Telemedien sowie KiKA-Telemedien auf allen relevanten Märkten analysieren und bewerten.

Im Rahmen der nun eröffneten Drei-Stufen-Tests haben Interessierte, die Möglichkeit, seit 14.09.2021 bis zum 26.10.2021 Stellungnahmen zu den TMÄK abzugeben. Darauf hat der Rundfunkrat mit zwei Pressemitteilungen aufmerksam gemacht.

Information zur Nachhaltigkeit im MDR

Die Thematik wurde in der vergangenen Sitzung des Rundfunkrates am 12.07.2021 bereits vertieft diskutiert (vgl.: Wesentliche Ergebnisse aus der 199. Sitzung des MDR-Rundfunkrates am 12. Juli 2021)

Die Beratung abschließend wurde nun der entsprechende Beschluss zur Kenntnisnahme der vorgelegten Informationen gefasst.

Information über Programmaktivitäten und Zusammenarbeit des MDR mit Hörfunk- und Fernsehanstalten in Mittel- und Osteuropa

Der Rundfunkrat informierte sich über die Zusammenarbeit des Mitteldeutschen Rundfunks mit ausgewählten Hörfunk- und Fernsehanstalten in Mittel- und Osteuropa. Der Rundfunkrat begrüßte ausdrücklich die Bemühungen um Kooperationen mit den Rundfunkanstalten in Polen und Tschechien. Die Verständigung und ein intensiver Austausch mit den europäischen Nachbarn sei eine wesentliche Aufgabe öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Gemeinsame Projekte und die regelmäßige Berichterstattung in Hörfunk, Fernsehen und im Netz würden zum besseren Verständnis auf beiden Seiten der Grenzen beitragen.

Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020

Nach § 40 Absatz 4 (§ 42b Absatz 3 alte Fassung) MDR-Staatsvertrag erstattet der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des MDR jährlich den Organen des MDR einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.

Zu den Aufgaben des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR gehört die Überwachung der Datenschutzvorschriften des MDR-Staatsvertrages, des Rundfunkstaatsvertrages, der Datenschutzgrundverordnung und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des MDR. Im Zeitraum vom 01.01.2020- 31.12.2020 konnten keine Datenschutzverstöße festgestellt werden, so dass der Rundfunkdatenschutzbeauftragte keine Beanstandungen im Sinne des Staatsvertrages ausgesprochen hat.

Statusbericht 2020 zur Umsetzung des MDR-Entwicklungsplans 2018 bis 2021

Der Rundfunkrat hat den Statusbericht 2020 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2018 bis 2021 zur Kenntnis genommen. Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Angebotsstrategie sowie der weiteren im Entwicklungsplan vorgesehenen Themenkomplexe Personal, Organisation, Produktion und Technik, Medienpolitik und Finanzplanung dargelegt.

Änderung Reisekostenordnung für Gremien

Der Rundfunkrat hat Änderungen der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates des Mitteldeutschen Rundfunks beschlossen. Sie tritt am 01.10.2021, nach Kenntnisnahme des Verwaltungsrates, in Kraft. Die Reisekostenordnung wurde insbesondere mit Blick auf veraltete Begrifflichkeiten und aktuelle steuerliche Vorgaben überarbeitet. Laut MDR-Satzung, Artikel 14, Ziff. 5 erlässt der Rundfunkrat die Reisekostenordnung.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade
Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates