199. Sitzung | 12. Juli 2021 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

23. Juli 2021, 14:50 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat beriet auf seiner Sitzung über Qualitätsvorgaben und Zielvereinbarungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Außerdem befasste er sich mit den Sportstrategien der ARD und des MDR.

Begrüßung und Tagesordnung

Die Rundfunkratsvorsitzende stellte zu Beginn der Sitzung fest, dass der Rundfunkrat aufgrund eines erhöhten Krankenstandes unter den Mitgliedern des Gremiums nicht beschlussfähig ist. So wurden Tagesordnungspunkte, die bei denen ein Beschluss des Rundfunkrates nötig ist, nur zum Teil ausgeführt und diskutiert, die Beschlüsse selbst allerdings auf die nächste Sitzung verschoben bzw. anschließend im Umlaufverfahren eingeholt.

Sportrechte und Transparenz

Der Rundfunkrat ließ sich vom MDR zum Umgang mit Transparenz bei Sportrechten informieren. Der Sportrechtemarkt sei von einer intensiven Konkurrenz- und Wettbewerbssituation geprägt und unterliege den Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Agiere die ARD erwerbswirtschaftlich, gelten die für den Markt und Wettbewerb verbindlichen allgemeinen Regeln. Preispositionen, Einkaufsbedingungen, Budgets, Informationen zum Bieterverfahren etc. sind von unmittelbarer Wettbewerbsrelevanz und seien zu schützen. Es gelten Geheimhaltungsregeln in Verträgen und Bieterverfahren. Gegenüber den Aufsichtsgremien stelle der MDR im Innenverhältnis maximale Transparenz her.

Erwerb der Übertragungsrechte an der Regionalliga Nordost 2021/22 – 2024/25

Der MDR-Rundfunkrat hat dem Erwerb der Übertragungsrechte an der Regionalliga Nordost 2021/22 – 2024/25 zugestimmt. Der Beschluss des Rundfunkrates erfolgte per Umlaufverfahren. SportA, die Sport-Rechteagentur von ARD/ZDF, konnte sich zuvor über den Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) mit dem zukünftigen Produzenten aller Spiele, Ostsport.TV, auf einen langfristigen Vertrag verständigen Live- und Nachverwertungsrechte für MDR und RBB erwerben.

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Die Rundfunkratsvorsitzende resümierte die Erkenntnisse der zuvor durchgeführten Klausur des MDR-Rundfunkrates zum Thema: "Strategische Entwicklungsplanung des MDR 2022 – 2025". Dabei ging es zunächst um den Statusbericht zur Umsetzung des aktuellen MDR-Entwicklungsplanes und anschließend um die strategischen Herausforderungen der nächsten Jahre: Wo steht der MDR 2025, welche gesellschaftlichen, technischen und strukturellen Umbrüche sind zu erwarten, wo sind Chancen und welche Risiken gilt es zu bedenken. Als eine Basis des Strategieprozesses werden auch Mediennutzungstypologien nach Interessenspektrum, Einstellungen und Werten, soziodemographischen Merkmalen und Mediennutzung mit einbezogen. Der Rundfunkrat diskutierte intensiv die Leitplanken für den neuen Entwicklungsplan des MDR 2022 – 2025, welcher im November vorgelegt werden soll.

Zudem berichtete die Rundfunkratsvorsitzende über die Inhalte einer Klausursitzung Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) vom 30. Juni 2021. Themen waren u. a. die medienpolitischen Reformen: Die GVK begrüßt alle Bemühungen um eine Modernisierung bzw. Flexibilisierung der Beauftragung. Die Anstalten müssten so flexibel wie nötig auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer eingehen können.

Die GVK spricht sich, vor dem Hintergrund, dass die Länder offenbar die Rolle der Aufsichtsgremien stärken wollen, für eine Anhörung der Gremien durch die Rundfunkkommission sowie für eine Stellungnahme der GVK im Laufe eines eventuellen Konsultationsverfahrens aus.

In Vorbereitung auf bevorstehende Dreistufentestverfahren hat sich die GVK mit inhaltlichen und insbesondere organisatorischen sowie verfahrenstechnischen Punkten befasst. Die GVK unterstützt dabei eine koordinierte Durchführung der Verfahren für alle Rundfunkräte.

Außerdem berichtete Frau Prof. Schade zum neuen MDR-Staatsvertrag, welcher seit dem 1.6.2021 gilt. Der MDR-Staatsvertrag wurde damit rund 30 Jahre nach seinem Inkrafttreten am 1.7.1991 erstmals umfassend novelliert. So regelt er u. a. den Umgang mit Transparenz und die Anzahl der Mitglieder, die mit der Neukonstituierung im Dezember 2021 von 43 auf 50 steigen wird. Damit entspricht der Anteil von staatlichen und staatsnahen Mitgliedern der vom Bundesverfassungsgericht 2014 festgelegten Beteiligung von höchstens einem Drittel.

Bericht der Intendantin

Eingangs ihres Berichts ging die Intendantin ausführlich auf den Stand der Beratungen der Rundfunkkommission der Länder über die Modernisierung von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein. Im Zentrum stehe dabei zunächst eine Flexibilisierung der Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seien bisher die Programme einzeln gesetzlich vorgegeben, so sollten künftig nicht mehr alle linearen Angebote verbindlich vorgegeben werden. Es sollte den Rundfunkanstalten überlassen werden, ob bestimmte Angebote weiterhin als lineare Fernsehprogramme oder in anderer Weise, z. B. als Telemedienangebot, oder u. U. gar nicht mehr dargeboten werden. Auf diese Weise würden die Rundfunkanstalten in die Lage versetzt, eigenständig mit ihren Gremien zu entscheiden, welche Angebote dem Publikum wie dargeboten werden und in welcher Verbreitungsweise diese ihren Weg zu den Nutzerinnen und Nutzern finden. Zahlreiche weitere Themen für die Modernisierung von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden derzeit von den Ländern auch noch beraten. 

Die Intendantin kam danach auf die Pläne von ARD und ZDF für den Ausbau einer gemeinsamen Streaming-Plattform zu sprechen (ARD und ZDF bauen Mediatheken zu Streaming-Netzwerk aus), die den Nutzerinnen und Nutzern deutliche Nutzungsvorteile und u. a. personalisierte Angebote bringen werde. Sie berichtete aus der vergangenen ARD-Sitzung, wo der digitale Umbau ein ständiges Thema sei. Die Intendantin informiert kurz zum Stand einer Gemeinschaftseinrichtung Kultur von ARD, ZDF und Deutschlandradio unter Federführung des MDR und vom Ausbau der Diversität in der ARD.

Sie kam auf den von der ARD initiierten Zukunftsdialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen (ARD-Zukunftsdialog - BürgerInnen reichen 3761 Ideen ein). Rund 3.800 Menschen hätten sich in insgesamt vier Wochen bis Ende Juni an der Diskussion um die Zukunft der ARD beteiligt. Auf www.ard-zukunftsdialog.de brachten sie ihre Vorstellungen, Ideen und Kritikpunkte ein. Es sei dabei zum Beispiel um mehr Vielfalt von Meinungen, um Ideen für die ARD-Mediathek und den Wunsch nach mehr Wissensformaten gegangen. Die Kommentare und Anregungen der Menschen würden nun ausgewertet und in den weiteren Prozess des Zukunftsdialogs einfließen.

Frau Prof. Wille informierte über die Unterstützung des MDR für das 33. Filmfest Dresden 2021. Der MDR setze damit sein Engagement für das Filmfest aus den Vorjahren fort (Gemeinsam stark für den Kurzfilm - Kooperation mit dem Filmfest Dresden). Mit der ersten Ausgabe der Kindermedien-Onlinekonferenz kidsCon am 23. Juni 2021 in Erfurt habe die MDR/ZDF-Digitaltochter ida ihr Engagement in Thüringen weiter ausgebaut. Die neue Konferenz in Erfurt habe sich dem Thema "Digitale Kommunikationsräume für Kinder" gewidmet. Dabei ging es vor allem um Medienkompetenz und die Verantwortung von Medien-schaffenden, Gesellschaft und Produktanbietenden gegenüber Kindern. Kinder sollten die digitale Welt mit Spaß entdecken und sich sicher darin bewegen können.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Aus dem MDR-Verwaltungsrat informierte der Vorsitzende über die vergangene Sitzung vom 28. Juni 2021. Der Verwaltungsrat tagte auf Grundlage des neuen MDR-Staatsvertrages. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nahmen damit erstmals auch Vertretungen der rechtsaufsichtsführenden Staatskanzleien der Länder teil. Themen der Juni-Sitzung waren u. a. die Wirtschaftsplanabrechnung 2020 des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Weitere Berichtspunkte waren der Risikolagebericht, der Compliance-Bericht, der Bericht der Revision sowie die MDR-Beteiligungen in der MDR-Media GmbH. Zudem legte der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des MDR den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 01.01.2020– 31.12.2020 vor. Im benannten Zeitraum konnten keine Datenschutzverstöße festgestellt werden, so dass keine Beanstandungen im Sinne des Staatsvertrages ausgesprochen wurden. Außerdem stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 fest.


Information zur Nachhaltigkeit im MDR

Die MDR-Rundfunkratsvorsitzende hatte vorgeschlagen, dass sich der MDR-Rundfunkrat mit dem Thema Nachhaltigkeit im MDR befasst. Hintergrund dafür ist auch eine Empfehlung der GVK, dass sich die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten vertieft über die Förderung von Nachhaltigkeit in ihren Häusern informieren lassen sollten. Die ARD hat unter Mitwirkung des MDR ihren ersten gemeinsamen Nachhaltigkeitsbericht am 12.11.2020 veröffentlicht.

In der Sitzung ging die Intendantin näher auf die Aktivitäten des MDR. So wurden zunächst die verschiedenen betrieblichen Handlungsfelder vorgestellt, darunter fallen ein nachhaltiges Gebäudemanagement, grüne Produktionen, nachhaltiges Marketing und soziale Nachhaltigkeit.

Begrüßt wurde die organisatorische Verankerung und die Etablierung einer Nachhaltigkeitsbeauftragten im MDR sowie die Schaffung eines Nachhaltigkeits-Prozessmanagements.

Auch Programmvorhaben wurden vorgestellt. Der MDR berichtet über Themen der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit, besonders, wenn sie regional verankert sind und es einen Anlass in den Regionen gibt, aber auch unter nationalen und internationalen Aspekten. Die neu eingefügte Präambel des seit 01.06.2021 gültigen novellierten MDR-Staatsvertrag (MDR-StV) und §8 Abs. 2 MDR-StV, Angebotsgrundsätze, formulieren dazu:

Präambel:
"Die qualitativ hochwertigen und multimedialen Angebote des Mitteldeutschen Rundfunks sollen dazu insbesondere das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, das kulturelle Leben sowie Entwicklungen in der Gesellschaft darstellen und dabei umfassend die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte einbeziehen."

Angebotsgrundsätze:
"Die Angebote sollen insbesondere das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse, die Entwicklung von Klima und Umwelt, das kulturelle Leben sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den jeweiligen Ländern und ihren Regionen darstellen und einordnen.“


Neben der aktuellen Berichterstattung bei MDR Aktuell im Fernsehen, Hörfunk und On-line erhalten die Rezipienten, Nutzerinnen und Nutzer zahlreiche vertiefende Angebote. Beispielsweise haben sich die crossmedialen Angebote der Hauptredaktion Information, MDR Aktuell und das wöchentliche TV-Magazin "Umschau" im April 2021 eine Woche lang schwerpunktmäßig in einer fünfteiligen Serie mit den sogenannten "Kohlemilliarden" befasst, mit denen Alternativen u.a. in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier finanziert werden sollen, wenn Deutschland den Kohlausstieg vollzieht.

Die Redaktion MDR Nachmittag ("MDR um 2" und "MDR um 4") hat im aktuellen Programm regelmäßig Expertinnen und Experten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Gast, sodass ein breites Themenspektrum zur Nachhaltigkeit behandelt wird. Mit Wochenserien wie etwa zum Stiftsgut Wilhelmsglücksbrunn in Thüringen ist MDR Nachmittag dicht am Leben der Menschen und am Thema Nachhaltigkeit dran.

Auch die politischen Magazine des MDR berichten regelmäßig über Nachhaltigkeit. Beispielhaft sei hier "Exakt – Die Story" genannt, die sich Anfang Juni 2021 mit dem Arten-sterben beschäftigt hat. Die Redaktion Wirtschaft und Ratgeber hatte im vergangenen Mai einen Schwerpunkt zum ostdeutschen Unternehmen Verbio Vereinigte BioEnergie AG in Zörbig in Sachsen-Anhalt, Marktführer bei Biokraftstoffen in Deutschland, im Programm der "Umschau".

Auch in den Landesfunkhäusern ist das Thema Nachhaltigkeit kontinuierlich Bestandteil der Berichterstattung. Das Fernsehen des Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt zeigte am 15.10.2020 den Film "Landfrauen" über die Landfrauen in Ostingersleben, die in Vorträgen und Workshops über das Thema Nachhaltigkeit aufklären. Im Landesfunkhaus Thüringen nimmt eine besondere Stellung die Rubrik "Der Redakteur" ein. Hier beantwortet der MDR konkrete Fragen unserer Hörerinnen und Hörer und versucht daraus auch für alle anderen Hörerinnen und Hörer Ableitungen mit einem Nutzwert zu finden. Oftmals geht es dabei um das Thema Nachhaltigkeit. MDR SACHSEN – Das Sachsenradio sendete beispielsweise am 30.03.21, "Dienstags direkt" zum Thema "Green Deal der EU – was heißt das für uns in Sachsen". Vor dem Hintergrund über den Streit zum polnischen Tagebau in Turow greift das Landesfunkhaus Sachsen die Diskussionen und die Rechtsstreitigkeiten als wichtiges und wiederkehrendes Thema redaktionell auf, auch in den länderübergreifenden Programmangeboten wie "Mensch Nachbar".

Die Intendantin informierte auch über Programmvorhaben im dokumentarischen Bereich, bei KiKA und gab einen Ausblick auf geplante Projekte.

Auch der Rundfunkrat hat erste Überlegungen angestellt, wie er als Gremium die Anstrengungen des MDR unterstützen könnte. Möglichkeiten wären hier insbesondere, je nach Themenlage und Bedarf Ausschuss- und Landesgruppensitzungen virtuell oder hybrid stattfinden zu lassen. Zudem wurde überlegt, abgesehen von notwendigen Ausnahmen die Unterlagen und Sitzungsdokumente nur noch digital zur Verfügung zu stellen. Der Rundfunkrat wird sich laufend auch in seinen Ausschüssen und Landesgruppen mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen.

Aufgabenverteilung im Rundfunkrat des MDR bei Drei-Stufen-Tests

Die Vorsitzende gab einen Überblick über das Genehmigungsverfahren für neue Telemedienangebote oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote gemäß § 32 MStV (sogenannter Drei-Stufen-Test).

Das zuständige Gremium für die Durchführung dieser Verfahren ist der MDR-Rundfunkrat. Neben dem Telemedienangebot des MDR ist er auch für das ARD/ZDF-Gemeinschaftsangebot des KiKA federführend zuständig.

Der Rundfunkrat hat bisher neun Drei-Stufen-Test-Verfahren durchgeführt. Zuletzt wurden 2015/16 die Angebote "MDR-Telemedien" und "KiKA-Telemedien" in zwei integrierten Test-Verfahren geprüft. Informationen zu diesen Verfahren finden sich auf den Seiten des Rundfunkrates.



Voraussichtlich im September 2021 werden die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten ihren Gremien Telemedienänderungskonzepte zu den jeweiligen Angeboten zur Prüfung und Genehmigung vorlegen.

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich bei wesentlichen Änderungen allein auf die Abweichungen von den bisher veröffentlichten Telemedienkonzepten.

Nach der Vorlage ist durch den MDR-Rundfunkrat über die Verfahrenseröffnung zu beraten und zu beschließen.

Da sich das Tätigwerden des Rundfunkrates im DST-Verfahren von seinen regulären Kontroll- und Beratungsaufgaben unterscheidet, soll durch eine Aufgabenverteilung zwischen Rundfunkrat, seinem Telemedienausschuss und dem Vorsitz eine strukturierte Arbeitsteilung sichergestellt werden.

Im Zuge der Entscheidungsbildung, ob das zu genehmigende Angebot vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist, kann der Rundfunkrat gutachterliche Beratung durch unabhängige Sachverständige in Auftrag geben; zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderung auf alle relevanten Märkte ist gutachterliche Beratung hinzuzuziehen (§ 32 Absatz 6 MStV). Vor diesem Hintergrund wird der Rundfunkrat mit Verfahrenseröffnung auch die Suche nach geeigneten Gutachterinnen bzw. Gutachtern starten.

Bericht Goldener Spatz

Der diesjährige Preis des MDR-Rundfunkrates für das "Beste Drehbuch"“ geht an Hannah Schweier und Stefan Westerwelle für den Tanzfilm "Into The Beat - Dein Herz tanzt" – entstanden nach einer Idee von Vera Kissel. Die Auszeichnung wurde am 11. Juni in Erfurt zum Abschluss des Kinder-Medien-Festivals "Goldener Spatz" verliehen. Mit der Auszeichnung werden Autoren und Autorinnen gewürdigt, deren Filme oder Fernsehbeiträge sich in besonderer Weise den Problemen von Kindern und Jugendlichen widmen und eine humanistische Einstellung fördern. Der Kinderfilm-/Fernsehpreis des MDR-Rundfunkrates für das beste Drehbuch ist mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von den Mitgliedern des MDR-Rundfunk- und MDR-Verwaltungsrates gespendet.