Eine Frau steckt den Stecker einer Elektroheizung in eine Steckdose.
Entlastung für alle? Verbraucher mit Elektroheizungen warten bislang auf Geld. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Der Redakteur | 20.10.2023 Wann bekommen "Stromheizer" das Geld der Energiepreisbremse?

20. Oktober 2023, 14:43 Uhr

Die Geschichte der Energiepreisbremse ist die Geschichte der vergessenen Energieträger. Gas- und Fernwärmekunden machten den Anfang. Dann folgten häppchenweise andere: Öl, Flüssiggas, Pellets. Zuletzt erinnerte man sich in Berlin auch an diejenigen, die mit Strom heizen. Doch bei denen ist immer noch kein Geld angekommen.

Thomas Becker
Bildrechte: MDR/Christoph Falkenhahn

Im Sommer hatten Bundestag und Bundesrat Änderungen des Energiepreisbremsengesetzes beschlossen. Ziel war es, auch Verbraucher zu entlasten, die mit Strom heizen. Durch den Strompreisdeckel für alle Verbraucher in Höhe von 40 Cent (für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) blieb für "Stromheizer" im Vergleich zu anderen Energieträgern immer noch eine sehr hohe Belastung übrig. Deshalb wurde der Referenzpreis, also diese 40 Cent, auf 28 Cent abgesenkt.

Ein schnell drehender Stromzähler
Wer nicht über zwei Zählwerke verfügt, erhält keine zusätzliche Entlastung. Bildrechte: imago images/IlluPics

Das gilt aber nicht generell für den ganzen bezogenen Strom, sondern nur für den Niedertarif ("Nachtstrom") von Haushalten mit einem tageszeitvariablen Tarif und einem entsprechendem Zähler. An dieser Stelle hebt die Verbraucherzentrale den Finger und sagt: Eigentlich war es doch der Plan, alle zu entlasten, aber Verbraucher die einen extra Zähler für die Verbrauchsmessung ihres Heizstroms haben, der aber eben nicht über zwei Zählwerke verfügt, erhalten keine zusätzliche Entlastung.

Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um einen handwerklichen Fehler des Gesetzgebers, da das erklärte Ziel dieser Anpassung die Entlastung aller Heizstromkunden ist.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale

Denn es wäre schließlich ein leichtes gewesen, die über diesen getrennten Zähler aufgelaufenen Verbräuche der E-Heizung analog zu anderen Energieverbrauchern ebenfalls zu deckeln, zum Beispiel eben auf 28 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Allerdings wollte das Bundeswirtschaftsministerium den Vorwurf der "handwerklichen Fehler" so nicht stehen lassen. Ursprünglich habe die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes vorgelegt, in dem auch Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen per se zusätzlich entlastet werden. Doch das sei im parlamentarischen Verfahren geändert worden, indem für die zusätzliche Entlastung nun ein Hochtarif beziehungsweise Niedertarif Voraussetzung ist.

Es handelt sich mithin nicht um einen handwerklichen Fehler, sondern um eine Änderung im parlamentarischen Verfahren durch die Koalitionsparteien.

Schriftliche Stellungnahme Bundeswirtschaftsministerium

Geblieben sind deshalb nun komplizierte Berechnungen mit den zwei Tarifstufen, also dem billigen Nachttarif und dem teuren Tagtarif.  

Wie wird nun eigentlich gerechnet?

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium rechnet in seinem FAQ-Papier folgendes Beispiel für einen Haushalt mit Nieder- beziehungsweise Nachtstromtarif und Tagtarif vor.

Berechnungsbeispiel des Bundeswirtschaftsministerium "Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde."

Im Klartext bedeutet das für das Beispiel: 28 Cent mal sechs Stunden durch 24 Stunden + 40 Cent mal 18 Stunden durch 24 Stunden = 37 Cent. Das wäre praktisch der deckelte Stromtarif für den Anschluss. Damit soll für die "Stromheizer" eine ähnliche Entlastung erreicht werden wie bei anderen Energieträgern. Ziel war ja, die extremen Preisspitzen zu kappen. Voraussetzung allerdings: Der Jahresverbrauch liegt unter 30.000 kWh.

Aber warum haben nun viele noch kein Geld?

Mit der Änderung des Strompreisbremsegesetzes wurde festgelegt, dass dieser neue Referenzpreis von 28 Cent ab dem 1. August 2023 gilt. Dabei können die Versorger zwischen zwei Auszahlungswegen wählen. Entweder monatlich oder einmalig. Zahlt der Versorger einmalig, so muss er seine Kunden darüber gesondert informiert haben und zwar in Textform und vor dem 1. Oktober 2023. Auch für die Auszahlung gibt es einen Stichtag: Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 müssen die Versorger ihren Kunden das Geld überwiesen beziehungsweise verrechnet haben. Der offenbar von einzelnen Versorgern Bürgern gegenüber getätigte Aussage, der Bund wisse noch nicht, woher das Geld kommen soll, widersprach das Bundeswirtschaftsministerium. Auf Anfrage von MDR THÜRINGEN teilte die Pressestelle mit, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Entlastungssummen an die Elektrizitätsversorgungsunternehmen bisher anstandslos ausgezahlt hätten. Auch der Bund habe bisher sämtliche Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber bezahlt.

Es stimmt nicht, dass Geld fehlt. (…) Das Budget im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Preisbremsen ist auskömmlich gestaltet.

Schriftliche Stellungnahme Bundeswirtschaftsministerium

Wer noch Fragen hat, rund um die Energiepreisbremsen, kann sich an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden: 0800 78 88 900.

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MDR (thk)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 20. Oktober 2023 | 16:40 Uhr

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