Eine Frau packt in einer Wohnung einen Koffer (gestellte Szene).
Innerhalb der Euopäischen Union reicht der Personalausweis aus. Darüber hinaus benötigen Urlauber einen Reisepass. Bildrechte: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose

Urlaubsplanung Personalausweis oder Reisepass: Wo wird welcher Ausweis gebraucht?

28. Juni 2023, 08:28 Uhr

Wer im Urlaub verreisen will, muss nicht nur planen wo es hingehen soll, wie man dort hinkommt und was man vor Ort macht. Auch über die Einreisebedingungen müssen sich Urlauber informieren und etwa rechtzeitig einen neuen Reisepass beantragen.

Die Urlaubszeit ist gestartet und auch die Schulferien in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stehen bald bevor. Je nachdem wohin die Reise geht, braucht es nicht nur die richtige Kleidung und die Fotokamera im Gepäck, sondern auch wichtige Reisedokumente wie den Personalausweis oder den Reisepass.

Personalausweis und Reisepass: Was ist der Unterschied?

Mit dem Personalausweis können deutsche Staatsbürger in die 27 Länder der Europäischen Union reisen. Zudem sind auch Einreisen nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz damit möglich. Um Urlaub in anderen Ländern zu verbringen, wird ein Reisepass benötigt. Die Dokumente müssen bis zum Tag der Abreise gültig sein.

Auch für Reisen nach Großbritannien braucht man seit dem 1. Oktober 2021 einen Reisepass. Der Personalausweis wird bei Einreisekontrollen wegen des Brexit nicht mehr anerkannt. Bei Urlaubsreisen von bis zu sechs Monaten wird aber weiterhin kein Visum benötigt.

Was beachten, wenn Kinder mitreisen?

Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis auch für Kinder ausreichend. Für Reisen darüber hinaus benötigen Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren einen einfachen Kinderreisepass. Bei der Antragsstellung muss das Kind beim Termin im Bürgeramt anwesend sein.

Eine wichtige Änderung gab es zuletzt. Waren die Reisepässe für Kinder früher sechs Jahre lang gültig, sind sie es seit dem Jahr 2021 nur noch ein Jahr lang. Der Kinderreisepass kostet 13 Euro und wird direkt vor Ort fertiggestellt.

Wo wird der Reisepass beantragt und was ist zu beachten?

Der Reisepass muss am Wohnort bzw. am Hauptwohnsitz in einem Bürgeramt beantragt werden. Dabei müssen der Personalausweis oder mitunter auch andere Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden sowie ein biometrisches Passbild. Häufig gibt es Fotoautomaten in den Bürgerämtern, die das Foto an den Sachbearbeiter übermitteln.

Der Reisepass kostet 60 Euro und ist zehn Jahre lang gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Pass nur sechs Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.

Was ist, wenn die Bearbeitungsdauer für den Reisepass zu lange dauert?

Regulär beträgt die Wartezeit für Reisepässe mindestens zwei Wochen. Teilweise kann es jedoch länger dauern. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig liest man von einer Wartezeit von etwa vier bis sechs Wochen. Würde die rechtzeitige Fertigstellung und Versendung eines Reisepasses zu lange dauern, gibt es zwei Alternativen.

Express-Reisepässe sind in der Regel innerhalb von drei Werktagen fertig. Dafür muss jedoch zur normalen Gebühr ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.

Zudem kann ein Bürgeramt einen vorläufigen Reisepass sofort ausstellen. Dieser wird meist nur in Ausnahmefällen erteilt und Dokumente, die die Dringlichkeit bestätigen, wie etwa Hotelbuchungen oder Flugtickets, sind vorzulegen. Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig, kostet 26 Euro und kann nicht verlängert werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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