Türme der Klosterkirche St. Georg und Pancratius über den Dächern von Hecklingen
Türme der Klosterkirche St. Georg und Pancratius über den Dächern von Hecklingen: Die Stadt hat sich vorerst erfolgreich gegen den Salzlandkreis im Streit um die Kreisumlage durchgesetzt. Bildrechte: IMAGO / Steffen Schellhorn

Bundesverwaltungsgericht Streit um Kreisumlage: Hecklingen und Barleben können nach Teilerfolg hoffen

28. September 2021, 15:25 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Klage von Hecklingen und Barleben gegen die Kreisumlage ein Urteil gesprochen. Die zwei Kommunen aus Sachsen-Anhalt waren gegen Bescheide von Salzlandkreis beziehungsweise Bördekreis für das Jahr 2017 vorgegangen – vorerst mit Erfolg.

Im Streit um die Kreisumlage standen am Montag zwei Kommunen aus Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Stadt Hecklingen und die Gemeinde Barleben hatten gegen die Kreisumlage von 2017 geklagt. Hintergrund ist, dass beiden Gemeinden Geld fehlt, den Kreisen aber auch. Für Barleben geht es um 4,9 Millionen Euro, die die Gemeinde vom Bördekreis zurück will. Bei Hecklingen sind es 2,4 Millionen Euro, die der Salzlandkreis erhalten hat.

Bundesverwaltungsgericht: Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verletzt

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, legten die Richter fest, dass die Mitglieder des Kreistages vor dem Beschluss einer Kreisumlage den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden zur Kenntnis nehmen müssten. Das sei in den vorliegenden Fällen nicht erfolgt. Damit sei das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verletzt worden. Anschließend müsse der Kreis den Finanzbedarf der Kommunen gleichrangig mit dem eigenen Bedarf behandeln.

Das ist die Kreisumlage Weil Landkreise weder die Grundsteuer noch die Gewerbesteuer erheben, benötigen sie Einnahmen aus anderen Quellen. Der Finanzausgleich zwischen Ländern, Kreisen und Kommunen sieht deshalb vor, dass die Kommunen eines Kreises diesen mitfinanzieren. Der Kreis legt den Satz für die Kreisumlage der Kommunen dabei selbst fest. Sie soll auch dazu dienen, Belastungen zwischen den Kommunen gleichmäßiger zu verteilen. Weitere Gelder erhält der Kreis von Land und Bund.

Das Bundesverwaltungsgericht verwies beide Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Dieses müsse bei einer erneuten Entscheidung jedoch die inzwischen erfolgten Rechtsänderungen berücksichtigen.

Ob die angegriffenen Bescheide von den vorsorglich erlassenen neuen, rückwirkenden Satzungsbestimmungen gedeckt werden, kann das Bundesverwaltungsgericht nicht abschließend beurteilen.

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Nach der Verhandlung sagte der Bürgermeister von Hecklingen, Uwe Epperlein (Wählergemeinschaft Hecklingen), MDR SACHSEN-ANHALT: "Das war eine sehr spannende Veranstaltung, aber nicht wirklich aufschlussreich am Ende des Tages. Man kann nicht sagen, wo die Reise jetzt hingeht. Das ist die berühmte Wabbelmasse in der Hand, und wenn man zudrückt, flutscht sie weg."

Landkreise erheben weder Grundsteuern noch Gewerbesteuern. Deshalb brauchen sie andere Einnahmen. Der Finanzausgleich zwischen Ländern, Kreisen und Kommunen sieht aus diesem Grund vor, dass die Kommunen eines Kreises diesen mitfinanzieren.

Die neue Landesregierung aus CDU, SPD und FDP will den Finanzausgleich bis zum Jahr 2024 neu regeln. Laut Landkreistag sind in Sachsen-Anhalt rund 100 Kreisumlagebescheide strittig. Dabei geht es um insgesamt eine Viertel Milliarde Euro.

MDR/Tom Gräbe, Thomas Zieler, Gero Hirschelmann

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 28. September 2021 | 19:00 Uhr

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