Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht ist das höchste deutsche Verwaltungsgericht und hat seinen Sitz in Leipzig. Bildrechte: imago/PicturePoint

Bundesverwaltungsgericht Urteil: Landkreis muss Kreisumlage mit Kommunen abstimmen (Artikel vom 28.09.2021)

28. September 2021, 16:11 Uhr

Kreistage müssen mit den Kommunen die Finanzbedarfe abwägen und danach die sogenannte Kreisumlage festlegen, also Zahlungen der Kommunen an den Landkreis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Ein Kreistag darf die sogenannte Kreisumlage nicht ohne Abgleich mit dem gemeindlichen Finanzbedarf festsetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Finanzstreit zwischen Landkreisen und Kommunen entschieden.

Begründet wird das mit der verfassungsrechtlichen Pflicht, bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und gleichrangig mit dem eigenen zu berücksichtigen. Dem Urteil zufolge muss der Landkreis dabei zumindest die Bedarfsansätze der betroffenen Gemeinden einsehen. (BVerwG 8 C 29.20 - Urteil vom 27. September 2021)

Kommunen gewinnen Rechtsstreit gegen Landkreise

Dabei geht es um Klagen kreisangehöriger Kommunen gegen den jeweiligen Landkreis und die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017. In beiden Verfahren gab das Verwaltungsgericht der Klage statt und wies die Berufungen der Beklagten zurück.

Im Urteil heißt es, die Umlagefestsetzung verletze jeweils das Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommunen. Danach müssten die Daten zum Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden den Kreistagsmitgliedern vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in geeigneter Weise – etwa tabellarisch – zur Kenntnis gegeben werden. Das sei jeweils nicht geschehen.

Grundgesetz schreibt Transparenz und Fairness fest

Nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) muss der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden ermitteln und ihn gleichrangig mit dem eigenen berücksichtigen. Außerdem muss er seine Entscheidung offenlegen, damit sie von den Gemeinden und den Gerichten überprüft werden kann. Zwar obliegt die nähere Ausgestaltung des Verfahrens dem Landesgesetzgeber oder den Landkreisen selbst. Dabei müssen jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen beachtet werden.

Mehr als 100 Kommunen wehren sich

Hintergrund ist die Praxis, dass viele Gemeinden fast die Hälfte ihrer Einnahmen dem Landkreis abliefern müssen. Mehr als 100 Kommunen sind dagegen vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht gezogen.

Im Kern geht es darum, dass Landkreise über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen, aber für Schulgebäude, Straßen, Soziales und Jugendhilfe zuständig sind. Die Gelder bekommen sie vom Land – und von ihren Gemeinden. Die Kommunen müssen einen beträchtlichen Teil ihrer jährlichen Einnahmen an die Landkreiskasse überweisen. Bundesweit sind das im Schnitt 41 Prozent.

Der beklagte Salzlandkreis rangiert mit 47 Prozent (2017) und aktuell 43,5 Prozent in der Spitzengruppe. Die Gemeinden fordern die Rückzahlung von 64 Millionen Euro.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 28. September 2021 | 16:00 Uhr

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