Dirk Hilbert (FDP), Oberbürgermeister der Stadt Dresden
Das OVG hat bestätigt: Die Wahl Dirk Hilberts zum Dresdner Oberbürgermeister 2022 ist gültig. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Robert Michael

Gerichtsentscheidung OB-Wahl in Dresden trotz formaler Fehler gültig

28. März 2024, 13:30 Uhr

Die Oberbürgermeisterwahl von 2022 in Dresden ist gültig. Das bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Donnerstag verkündeten Beschluss. Es wies damit die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Der Kläger wollte die OB-Wahl für ungültig erklären lassen.

Gericht bestätigt Formfehler bei Aufstellung

Der Kläger kritisierte im Kern, dass der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag eines Vereins zugunsten von Amtsinhaber Dirk Hilbert (FDP) zugelassen hat, obwohl es dabei zu Fehlern gekommen sei. Das OVG bestätigte, dass bei der Aufstellung des Wahlvorschlags gegen wesentliche Normen des Kommunalrechts verstoßen wurde. Ignoriert wurde demnach, dass in einer Gemeinde nur Bürger aus dieser Gemeinde an der Aufstellung von Kandidaten mitwirken dürfen.

Blick bei Sonnenschein aus einem 55 Meter hohen Riesenrad auf die Altstadt an der Elbe mit der der Kuppel der Kunstakedmie mit dem Engel "Fama", der Frauenkirche, dem Ständehaus, der Hofkirche, dem Hausmannsturm, dem Rathaus, dem Residenzschloss, der Semperoper, dem Sächsischen Landtag und dem Internationalen Congress Center (ICC) während im Vordergrund eine S-Bahn der VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) über die Marienbrücke fährt.
Die OB-Wahl in Dresden 2022 hat bis jetzt Gerichte beschäftigt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Robert Michael

Dieser Fehler führte dem Gericht zufolge aber im Ergebnis nicht dazu, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist. Denn der Amtsinhaber hätte auch als Einzelbewerber antreten können, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.

Gericht hat keine Zweifel an Wahlentscheidung

Laut Gericht sei es ausgeschlossen, dass die Wahlentscheidung zugunsten eines Kandidaten davon abhängt, ob als Einzelkandidat oder auf Vorschlag eines Vereins zur Wahl angetreten ist.

Es kann nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch ausgeschlossen werden, dass die Wahlentscheidung zugunsten des Kandidaten in einer erheblichen Weise davon beeinflusst war, dass der weithin bekannte Amtsinhaber statt als Einzelkandidat als Vorschlag eines in der Öffentlichkeit eher unbekannten Vereins zur Wahl angetreten ist.

Hilberts Erklärungen gegenüber dem Gemeindewahlausschuss ließen zudem zweifelsfrei den Willen erkennen, für das Amt des Oberbürgermeisters zu kandidieren.

MDR (lam)/AFP

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 28. März 2024 | 12:30 Uhr

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