Lebensmittelaufsicht "Die Grobe" statt Leberwurst: Vegane Fleischerei in Dresden soll Produkte umbenennen

25. Januar 2023, 15:01 Uhr

Weil keine Tiere verarbeitet werden und einige Lebensmittelbezeichnungen in der "Veganen Fleischerei" in Dresden daher irreführend für Verbraucher sein könnten, müssen die Betreiber einige ihrer fleischfreien Fleisch-, Wurst- und Fischgerichte nun umbenennen. In eine Grundsatzdebatte zur Benennung veganer Produkte will sich Betreiber Nils Steiger aber nicht begeben und setzt stattdessen auf Kreativität.

Wenige Wochen nach Eröffnung der "Veganen Fleischerei" in Dresden haben Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung die Bezeichnung einiger veganer Produkte bemängelt. Hierbei handle es sich um zwölf vegane Produkte, teilte Nils Steiger, einer der vier Gründer des Ladens, am Mittwoch auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" darüber berichtet.

EU-Regelung soll Täuschung von Kunden verhindern

Die Kennzeichnungsregelung der EU schreibt vor, dass Lebensmittel so zu bezeichnen sind, dass Verbraucher bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel getäuscht werden.

Nils Steiger kann diese Regelung nicht nachvollziehen, scheut aber den Kampf. "Es bringt gar nichts, sich dagegen aufzulehnen. Gesetz ist Gesetz. Wir haben nicht vor, in den Kreuzzug gegen die Beschriftung zu gehen", so Steiger. Die "Vegane Fleischerei" werde jedoch versuchen, den "Rahmen des Möglichen auszunutzen" und aus verbraucherfreundlichen Gründen so nah wie möglich an dem ursprünglichen Produktnamen zu bleiben, hieß es.

Es bringt gar nichts, sich dagegen aufzulehnen. Gesetz ist Gesetz. Wir haben nicht vor, in den Kreuzzug gegen die Beschriftung zu gehen.

Nils Steiger Betreiber der "Veganen Fleischerei"

Passt "Gemüsestick", wenn es nach "Salami" schmeckt?

"Wenn ein Kunde etwas kaufen möchte, das so schmeckt wie eine Salami, eine Textur hat wie eine Salami und so aussieht wie eine Salami, dann liegt für mich auf der Hand, das Produkt "vegane Salami" zu nennen", erklärt Steiger. Wenn man das Produkt "Gemüsestick" nennen würde, könne sich der Verbraucher seiner Meinung nach darunter nicht wirklich viel vorstellen.

Die von den Kontrolleuren bemängelten Produkte haben die Betreiber nach eigenen Angaben bereits umbenannt. Nun wird die "Sülze" zum "Gesülze", das "Heringshäckerle" zum "Häckerle", der französische Käse "Maroilles" zu "Mario", der "Thunfisch" zum "Unvisch" und die "Leberwurst" zur "Groben".

Während spezifische Wurstarten wie Salami in beschreibender Form wie "Typ Salami" gekennzeichnet werden müssen, darf der "Leberkäse" seinen Namen beibehalten, da auch das Originalprodukt weder Leber noch Käse beinhaltet.

MDR (sho)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 25. Januar 2023 | 13:30 Uhr

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