Anwalt und Angeklagter im Gerichtssaal
Der 43-Jährige war Anfang März zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Eigene Mutter erdrosselt Totschläger-Prozess in Meiningen: Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragen Revision

27. März 2024, 16:57 Uhr

Nachdem das Landgericht Meiningen einen Mann wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe verurteilte hatte, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt.

Nach dem Urteil im Meininger Prozess um die Tötung einer Mutter durch ihren eigenen Sohn haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision beantragt. Das sagte ein Gerichtssprecher MDR THÜRINGEN.

Das Meininger Landgericht hatte den 43-jährigen Angeklagten zu insgesamt zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Sommer seine zur Tatzeit 69-jährige Mutter mit einem Kabelbinder in ihrer Wohnung erdrosselt hatte.

Ein Justiz-Beamter nimmt dem Angeklagten die Handschellen ab.
Nach der Ansicht des Richters wurde die Schuld des Angeklagten durch mehrere Umstände gemildert. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Staatsanwaltschaft plädierte auf lebenslänglich

Die Staatsanwaltschaft hatte den 43-Jährigen wegen Mordes angeklagt und auch bis zum Ende des Prozesses auf lebenslange Haft plädiert. Sie sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt.

Der Richter war dem nicht gefolgt, sprach aber von einem Grenzfall, einer "Tötung nah am Mord". Der Verteidiger war in seiner Forderung noch deutlich unter den zehn Jahren geblieben. Seiner Ansicht nach wurde die Schuld durch die Umstände gemildert. Dem Angeklagten wurde von einem Gutachter eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert.

Mutter mit Metallschnalle auf den Kopf geschlagen

Die Strafe teilt sich in neun Jahre für den Totschlag und ein Jahr für einen früheren Vorfall, bei dem der Angeklagte seine Mutter mit einer Metallschnalle auf den Kopf geschlagen hatte. Die Revision bildet die höchste Instanz im Strafverfahren und ist damit die letzte Möglichkeit, ein Urteil anzugreifen.

Zuständig für die Revision sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof. Dabei werden die Urteile - anders als bei der Berufung - nur auf Rechtsfehler geprüft.

MDR (med/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 27. März 2024 | 15:30 Uhr

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