Illustration - Eine Rose liegt auf einer Computertastatur. Im Hintergrund ist ein Smartphone zu sehen, auf dem ein Herz abgebildet ist.
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Der Redakteur | 20.02.2024 Julie GmbH, FSK, AG Kleeblatt & Co.: Kann ich die Zahlungen einstellen und mich dabei auf die MDR-Recherchen berufen?

22. Februar 2024, 10:22 Uhr

Wer sich auf Partnerschaftsanzeigen in Wochenblättern oder ähnlichem meldet, landet nicht selten in teuren Vermittlungsverträgen. Der MDR und andere Medien berichten regelmäßig über die Maschen der Firmen. Nur was sind diese Recherchen Wert? Würden mir diese helfen, wenn ich verklagt werde?

Herr A. hat bereits Anzeige bei der Polizei gestellt. Das geht mittlerweile ganz einfach online. Er hat sich genauso beim MDR gemeldet wie Frau E. Sie will sich einer Strafanzeige anschließen, die derzeit von einer Leipziger Kanzlei vorbereitet wird. Eine Anzeige ist der erste Schritt, den jeder unternehmen kann, der sich betrogen fühlt.

Dank aufwendiger Recherchen des MDR gibt es mittlerweile Belege dafür, dass Zeitungsanzeigen in erster Linie dazu dienen, Verbraucher anzulocken. Bei einem Hausbesuch versucht der Vertreter dann, den Betroffenen die Personen aus der Anzeige auszureden und ihnen stattdessen für 3.600 Euro und mehr Verträge zur "Freizeitpartnervermittlung" zu verkaufen, bei denen die vorher versprochene große Liebe und die Vermittlung bis zum Erfolg zumeist keine Rolle mehr spielt.

Es geht ja darum, dass man darlegen muss, dass einem etwas anderes gesagt wurde, als man tatsächlich unterschieben hat.

Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen

Schlimmer noch: Die MDR-Recherchen zeigen, dass den Interessenten auch Papiere zur Unterschrift untergeschoben werden, die die Betroffenen vermutlich im Wissen um die Folgen so nie unterschreiben würden. Wie zum Beispiel Blanko-Daueraufträge.

Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle?

Bei Vertragsabschluss kassieren die Vertreter in der Regel die erste Zahlung direkt. Entweder bar oder über ein Kartenlesegerät. Die weiteren Raten werden dann durch den Dauerauftrag oder eine Sepa-Lastschrift abgebucht.

Wichtig: Das durch EC-Karte oder Dauerauftrag abgebuchte Geld ist weg, wenn es das Konto verlassen hat. Bei der Lastschrift haben Sie acht Wochen Zeit, den Betrag zurückbuchen zu lassen. Falls Sie dem Zahlungsempfänger gar kein Lastschriftmandat erteilt oder dieses bereits widerrufen hatten, haben Sie für die Rückbuchung der Lastschrift sogar 13 Monate Zeit. Deshalb der Ratschlag der Verbraucherzentrale:

  1. Lastschrift von der Bank zurückbuchen lassen. Das geht meistens online. 
  2. Das Sepa-Lastschriftmandat ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Firma. Daher müssen Sie die Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen.
  3. Anzeige bei der Polizei stellen, persönlich oder online.
  4. Wenn Mahnschreiben oder Vergleichsangebote eingehen, die Forderungen schriftlich bestreiten.

Wie weise ich nach, dass ich widersprochen habe?

Betroffene berichten dem MDR und den Verbraucherzentralen häufig, dass ihre Widersprüche nicht ankommen. Da die Firmen häufig nur Briefkastenadressen angeben, können Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden. Die Verbraucherzentrale rät dazu, alle möglichen Wege gleichzeitig zu nutzen: E-Mail, Fax, Anruf und Zustellwege mit Sendungsverfolgung - und sich den Screenshot der Zustellung gut aufzuheben. Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale empfiehlt das Einwurfeinschreiben. Das bedeutet, dass der Zusteller den Einwurf quittiert. Im Rahmen der Sendungsverfolgung erhält der Absender einen Hinweis auf die erfolgte Zustellung und das Datum.

Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen Bildrechte: MDR/Verena Sitz

Kann ich mich im Widerspruchsschreiben auf den MDR berufen?

Ralf Reichertz hat bereits viele Fälle dieser Art auf dem Tisch gehabt. Er hat auch schon Gerichtsverfahren erlebt, bei denen die Richter zwei deutlich voneinander abweichende Aussagen vor sich hatten: die des Betroffenen und die der Firma. Was den Betroffenen gefehlt hat, waren Zeugenaussagen von anderen Betroffenen und eben solche Erkenntnisse, die der MDR mittlerweile zusammengetragen hat.

Also Dinge, die die eigenen Schilderungen stützen. In den Schreiben an die Firmen sollte das Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei stehen und man kann sich durchaus auf die Recherchen von Voss & Team und das dem MDR vorliegende Schulungsmaterial berufen, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale.

Also nach dem Motto: Die Recherchen des MDR zeigen, dass es nicht nur mir so ergangen ist, dass sich der  Außendienstmitarbeiter "Traumpartner" ausgedacht hat, die große Liebe versprach und eine Vermittlung bis zum Erfolg. Und dass von all diesen Dingen am Ende nichts im Vertrag zu finden war.

Sehr überzeugend sind auch Zeugen, also Personen, denen es ebenso ergangen ist. Unter den von den Firmen zugesandten Partnervorschlägen, die - so die Erfahrung vieler Betroffener - oft nicht zu den eigenen Partnervorstellungen passen, gibt es Menschen, denen ähnliches widerfahren ist.

Viele Betroffene schämen sich und haben sich nicht einmal ihrer Familie oder Freunden offenbart. Auch hier könnte es Menschen geben, denen es ähnlich ergangen ist. Das Wissen darum, nicht alleine zu sein mit dem Problem, sollte Mut machen, über das Erlebte zu sprechen und sich auf diesem Wege auch Hilfe und Unterstützung zu holen.

MDR (dvs)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 22. Februar 2024 | 16:40 Uhr

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