Chatprotokoll vom 27.11.2013 Die Infinus-Pleite und ihre Folgen für die Anleger

27. November 2013, 21:12 Uhr

Im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen und Razzien gegen die Dresdner Finanzfirmengruppe Infinus sind beim Amtsgericht Dresden vier Anträge auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden. Laut Gericht handelt es sich um die Future Business KGaA und die Prosavos AG sowie die MAS Finanz AG und die MAS Vermögens GmbH. Nach der Pleite der Infinus-Finanzgruppe sorgen sich viele Anleger um ihr Geld. Das Dresdner Unternehmen hatte im Zuge von Betrugsermittlungen Insolvenz anmelden müssen. Die Anleger beschäftigt nun die Frage, wie es weitergeht?

Können Anleger ihr Geld noch sichern?
Ist ein Anwalt für Betroffene ratsam?
Welche Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale?

Die Fragen im Chat beantworteten:

- Dr. Jochen Resch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Hauke Maack, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kerstin Reinsperger, Verbraucherzentrale Sachsen

  • Julia: Guten Abend.
  • Hauke Maack: Guten Abend
  • Julia: Guten Abend.
  • Kerstin Reinsperger: Guten Abend.
  • Chat-Moderator: Hallo und herzlich willkommen im Chat. Thema ist heute Abend bis 19 Uhr die Pleite der Finanzgruppe Infinus und ihre Folgen für die Anwälte. Drei Experten beantworten Ihre Fragen: Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Jochen Resch und Hauke Maack, sowie Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale Sachsen.
  • Chat-Moderator: Ein kleiner Fehler meinerseits: Wir chatten natürlich bis 21 Uhr.
  • Chat-Moderator: Guten Abend auch an unsere ersten Gäste im Chat. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
  • lumber: Guten Abend!
  • Chat-Moderator: Guten Abend.
  • lumber: Ich habe ebenfalls Geld angelegt. Theoretisch läuft Ende Januar die Orderschuldverschreibung aus. Muss ich jetzt noch formal kündigen oder kann ich es einfach laufen lassen?
  • Kerstin Reinsperger: Haben Sie eine Orderschuldverschreibung der Future Business gezeichnet? Dann müssen Sie nicht kündigen. Aber Sie müssen Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
  • Infinuskunde: Hallo zusammen
  • Chat-Moderator: Hallo.
  • Infinuskunde: Guten Abend
  • Chat-Moderator: Guten Abend.
  • Infinuskunde: Hallo
  • Chat-Moderator: Hallo.
  • Blaumeise: Hallo und guten Abend, ich bin Dresdner und möchte mir gern einen Anwalt suchen. Wo kann ich einen geeigneten finden?
  • Kerstin Reinsperger: Ich empfehle Ihnen, sich einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen finden Sie entsprechende Kontakt-Daten. www.rak-sachsen.de
  • holger: Hallo, was muss ich tun, um ohne Anwalt an mein Geld zu kommen?
  • Hauke Maack: Guten Abend, sobald Ihre Forderung höher ist als 5.00 € und sie müssen Ihre Forderung einklagen, benötigen Sie einen Anwalt. Die Forderungsanmeldung können Sie ohne Rechtsanwalt erledigen. Theoretisch - wenn Sie in der Lage sind, auch alle Anforderungen zur Forderungsanmeldung zu erfüllen. Wenn dieses nicht der Fall ist, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestreitet.
  • lumber: Stellt hier keiner Fragen oder...
  • Chat-Moderator: Doch, doch. Die ersten Fragen sind bei unseren Experten in Bearbeitung.
  • olga: Guten Abend, wie und wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?
  • Jochen Resch: Ab Januar können die Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Schauen sie auf die Webseiten des Insolvenzverwalters.
  • Hauke Maack: Es muss natürlich 5.000 € heißen.
  • coja: Hallo und guten Abend, ich bin ein "Geschädigter " der Infinusgruppe. Ich habe jetzt die Anlagen gekündigt. Muss ich nun einen Anwalt beauftragen, meine Rechte durchzusetzen und wenn ja, gibt es jemanden dafür in Dresden?
  • Kerstin Reinsperger: Die Fragen wurde im Chat gerade beantwortet.
  • Jochen Resch: Diese Frage ist sicherlich noch zu klären. Noch gibt es dazu keinen Erkenntnisse.
  • InfinusKunde1: Hallo, ist es richtig, dass Vermögenswerte >400 Millionen Euro sichergestellt wurden?
  • Hauke Maack: Das kann so nicht bestätigt werden. Der Schaden sollte sich zunächst auf 400 Millionen belaufen. Wie Sie dem Beitrag von heute entnehmen können, soll der Schaden evtl. sogar 600 Millionen sein.
  • Frau Hempel: Kann ich auch ohne Anwalt meine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden? Was muss ich beachten?
  • Kerstin Reinsperger: Ja, selbstverständlich. Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie unter den Adressen der Insolvenzverwalter.
  • coja: Ist nur die orderschuldver.der futurbusiness betroffen oder auch ecoconsort?
  • Hauke Maack: Da bei beiden Insolvenzverfahren eingeleitet wurden, sind beide betroffen.
  • Jochen Resch: Genussrechte sind nur nachrangig. Sie gelten wie Gesellschaftskapital - sieht schlecht aus.
  • InfinusKunde1: Die Meldung, dass über 400 Millionen Euro gefunden wurden, hat eine Berliner Anwaltskanzlei geschrieben!
  • Jochen Resch: Prüfen Sie, ob die LV überhaupt noch besteht und in welcher Höhe. Sie haben eine Anspruch auf die Sicherheit, also die LV.
  • Peter: Guten Abend, ich hatte eine Anlage bei Future-Business, habe diese zum 14.11.2013 gekündigt, wie gehe ich weiter vor?
  • Kerstin Reinsperger: Sie müssen Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Das kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschehen. Informationen wann das möglich ist, finden Sie im Internet auf der Homepage des Insolvenzverwalters. Der zuständige Insolvenzverwalter Kübler rechnet mit der Eröffnung des Verfahrens Anfang Februar 2014.
  • abgezockter andreas : Wie sieht es bei Genussrechten aus ?
  • Chat-Moderator: Jochen Resch: Genussrechte sind nur nachrangig. Sie gelten wie Gesellschaftskapital - sieht schlecht aus.
  • holger: Wo melde ich ohne Anwalt meine Forderung an?
  • Hauke Maack: Bei dem Insolvenzverwalter des jewweiligen Unternehmens. Beachten Sie, dass es je nach Unternehmen veschiedene Verwalter gibt. Bitte denken Sie nur daran, dass der Insolvenzverwalter die Forderungsanmeldung bestreiten dürfte, wenn die Anmeldung nicht korrekt ist. Die Kosten für eine Anmeldung über einen Anwalt sind relativ überschaubar. Diese betragen nur einen Bruchteil eiens normalen Klageverfahrens. Fragen Sie doch einen Anwalt Ihres Vertrauens einfach, was es kosten würde.
  • lumber: Wie lautet der Name des Insolvenzverwalters bzw. seinen Adresse?
  • Hauke Maack: Das hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab.
  • Kirsche123: Guten Abend an die "Runde" meine Frage: mir ist bekannt (nicht nur vom Hörensagen) dass die BaFin regelmäßig (monatlich) Prüfungen durchgeführt hat, was können Sie dazu sagen?
  • Chat-Moderator: Jochen Resch: Diese Frage ist sicherlich noch zu klären. Noch gibt es dazu keine Erkenntnisse.
  • Frau Hempel: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um auf Falschberatung zu klagen?
  • Kerstin Reinsperger: Eine Falschberatung liegt vor, wenn Sie nicht anleger- und objektgerecht beraten wurden. Das heißt, Ihre Anlegerziele, Anlagehorizonte und Risikobereitschaft wurden nicht genügend berücksichtigt oder die Risiken der Geldanlage wurden nicht vollständig aufgezeigt.
  • InfinusKunde1: Warum gibt es nicht EINEN einzigen Insolvenzverwalter, sondern ganz viele, die sogar bereits gegeneinander klagen sollen? Sollte nicht in unserem Kundeninteresse ein Verwalter alles sortieren und abwickeln?
  • Hauke Maack: Wenn eine Gesellschaft z.B eine Forderung gegen eine andere Gesellschaft hat, müsste ein Insolvenzverwalter, der beide Unternehmen vertritt, sich ja selbst verklagen. Daher ordnet das Gericht meistens verschiedene Verwalter an.
  • Kerstin Reinsperger: Sie müssen Ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
  • olga: Könnten Sie mir die genaue web-Adresse des Insolvenzverwalters nennen?
  • Chat-Moderator: Die Frage wurde bereits beantwortet: Beim zuständigen Insolvenzverwalter des jeweiligen Unternehmens, bei dem Sie abgeschlossen haben.
  • Kirsche123: Irgendwie komme ich nicht mit, hier wird über zig Millionen spekuliert und keiner weiß etwas Konkretes, bitte mal den Ball flach halten....
  • coja: Wie lange kann sich so ein Verfahren hinziehen?
  • Hauke Maack: Das kann nicht sicher gesagt werden. Bei umfangreichen Verfahren, bei denen wir Anleger betreut haben wissen wir, dass es sich durchaus auch über mehr als fünf Jahre hinziehen kann. Bitte beachten Sie, dass es die Insolvenz betrifft, nicht aber Verfahren gegen Berater und andere Beteiligte. Das kann erheblich schneller gehen.
  • susi: Die Kapitalerträge von Genussrechten unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragssteuer und können auch nicht durch einen Freistellungsauftrag beeinflusst werden. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Einkommenssteuererklärung zu machen, um die Erträge vom Finanzamt zurückzubekommen. Für die in 2013 ausgeschütteten Erträge wäre eine Steuererklärung in 2014 nötig. Kann man in 2014 mit einer "Rückzahlung" rechnen oder sind auch diese Gelder beim Finanzamt "eingefroren"?
  • Jochen Resch: Schwere Frage. Ich denke, dass die Zinsen zu versteuern sind, auch wenn die Gesellschaft in die Insolvenz geht. Aber fragen Sie Ihren StB. Der sollte sich auskennen. Ich bin "nur" Rechtsanwalt.
  • Masine: Habe ich das richtig verstanden, ich muss meine beiden Verträge nicht kündigen? Oder sollte man dies trotzdem tun?
  • Kerstin Reinsperger: Mit Insolvenzantrag werden alle Forderungen fällig gestellt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
  • fFrau N.: Guten Abend in die Runde
  • Chat-Moderator: Hallo.
  • Falk: Guten Abend, meine Orderschuldverschreibungen mit Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren wurden über die Abtretung von Lebensversicherungen besichert. Zählen meine Anlagen dadurch zu "abgesondertem Recht" und können diese dadurch vorzeitig ausgezahlt werden? Mit freundlichen Grüßen Falk
  • Chat-Moderator: Hallo Falk, leider ist die Antwort auf Ihre Frage vorhin ohne Ihre Frage veröffentlicht worden. Haben Sie sie gesehen?
  • manniman9002: Infinus ist mein Vermieter. Gibt es Besonderheiten bezgl. der Mietzahlungen, der Abrechnung von Betriebskosten und mögliche Ansprüche daraus, die zu beachten sind? Gehört das gemietete Haus zu den beschlagnahmten Vermögenswerten? Hat die Infinus-Pleite Auswirkung auf das Mietvertragsverhältnis?
  • Hauke Maack: Wir wissen bereits, dass der Insolvenzverwalter sich schon mit Briefen an die Eigentümer gewandt hat. Das wird voraussichtlich auch mit den Mietern bald geschehen.
  • zielpunkt: Wer vertritt mich, wenn ich auch die BaFin verklagen möchte, denn die hat der Infinus lange Jahre seriöses Arbeiten bescheinigt?
  • Jochen Resch: Schadensersatz setzt immer ein Verschulden voraus. Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Staatshaftung greift regelmäßig nur dann, wenn sonst nichts zu holen ist. Also zunächst haften Vermittler, Prospektverantwortlicher, WP, Ratingagenturen.
  • fFrau N.: Kann ich vor Inanspruchnahme eines Anwalts eine Beratung bei der Verbraucherzentrale bekommen?
  • Kerstin Reinsperger: Ja, selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen an die Verbraucherzentralen wenden.
  • Humpe12: Hallo, ist es sicher dass es sich um Betrug handelt? Oder ist es möglich, dass ich mein ganzes Geld wiederbekomme?
  • Hauke Maack: Es gilt die sog. Unschuldsvermutung. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil steht fest, ob jemand einen Betrug begangen hat.
  • wald: Der Vermittler erklärte, er hätte noch nie einen Fall erlebt, wo ein Kunde sein Geld nicht pünktlich bekommen hätte.
  • coja: Was wirft man der Gruppe eigentlich wirklich vor? Gibt es da schon Tatsachen? 14 Jahre ging das alles ohne Probleme?
  • Jochen Resch: Der Vorwurf lautet auf Betrug. Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Dass es so lange gut ging, besagt nichts.
  • Hauke Maack: Die genaue Auflistung würde den Umfang eines Chats leider sprengen. Fragen Sie doch einen Anwalt Ihres Vertrauens, was es kosten würde. Diese Auskunft ist kostenlos und hilft Ihnen vielleicht bei der Entscheidungsfindung.
  • felicitas: Guten Abend, in unserem Fall teilt sich die Anlage auf 5.000 Ordnerschuldverschreibung und 5.000 in Festanlage über fünf Jahre Laufzeit. Die Anlage wurde uns über einen freien Vermittler/Finanzberater vermittelt. Ist es notwendig, im ersten Schritt die Anlage zu kündigen, wie Peter oben oder gleich die Forderungen zu stellen? Welche Rolle spielt der Vermittler?
  • Kerstin Reinsperger: Kündigen müssen Sie nicht. Ihre Forderungen können Sie erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Der Vermittler haftet für eine mögliche Falschberatung. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
  • feli: Hallo Wald, unser Vermittler sprach uns Ähnliches zu und nimmt nun Abstand von der Infinus.
  • lumber: Sie schrieben: "theoretisch- wenn Sie in der Lage sind, auch alle Anforderungen zur Forderungsanmeldung zu erfüllen" Was gibt es für Anforderungen zur Forderungsanmeldung?
  • Chat-Moderator: Hauke Maack: Die genaue Auflistung würde den Umfang eines Chats leider sprengen. Fragen Sie doch einen Anwalt Ihres Vertrauens, was es kosten würde. Diese Auskunft ist kostenlos und hilft Ihnen vielleicht bei der Entscheidungsfindung.
  • Kirsche123: Bezug auf Humpe21: alles ist entstanden durch eine anonyme Anzeige.........
  • Peter: Ist eine Arrestpfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch sinnvoll?
  • Jochen Resch: Kriegen Sie nicht durch. Alle Voraussetzungen fehlen. Da werden falsche Hoffnungen geweckt!!! Damit wird Mandantenfang betrieben.
  • Herbert: Meine Orderschuldverschreibung wäre 30.11. ausgelaufen, muss ich noch formell kündigen, um Ansprüche nicht zu verlieren?
  • Hauke Maack: Machen Sie das ruhig vorsorglich.
  • Chat-Moderator: Liebe Chat-Gäste, bitte haben Sie ein wenig Geduld. Unsere Experten antworten so schnell es geht.
  • Falk: An Herrn Resch: Die LV besteht und der aktuelle Rückkaufwert übersteigt deutlich den Abtretungsbetrag. Allerdings läuft die LV zum 1.2.2014 aus. Sollte ich den Vorgang mit dem Insolvenzverwalter besprechen? Was kann ich tun, damit die LV nicht an den Insolvenzverwalter ausgezahlt wird? Mit freundlichen Grüßen Falk
  • Jochen Resch: Hoffentlich haben sie Recht. Dann haben sie wohl ein Absonderungsrecht.
  • feli: Ist es notwendig, wegen Falschberatung gegen den Vermittler vorzugehen und im zweiten Schritt die Insolvenzforderung zu stellen, um sein Geld wieder zu bekommen?
  • Kerstin Reinsperger: Die Forderungsanmeldung ist notwendig sobald das Verfahren eröffnet wird. Sie können jetzt schon prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler gestellt werden können.
  • anita: Mein Sohn hätte eine Schuldverschreibung am 1.11.2013 ausgezahlt bekommen müssen, diese ist nicht erfolgt. Die dafür vorgesehenen Unterlagen liegen vor. Wird er wie alle anderen Anleger behandelt?
  • Hauke Maack: Zunächst werden alle Anleger, die Forderungen haben, gleich behandelt.
  • ettigirbuarg: Ist es nicht auch so, dass Infinus nicht in unser Bankensystem passte. Ich habe meine Rückzahlungen und Zinsen bisher immer pünktlich bekommen. Erst mit der Konteneinfrierung ist das nicht mehr erfolgt. Ich hoffe, dass die Unschuldsvermutung auch bei Infinus zutrifft.
  • Kirsche123: Es war natürlich Humpe12, sorry
  • Kirsche123: In einer Informationsveranstaltung unserer nun sehr regen Anwälte wurde mitgeteilt, dass der Insolventsverwalter auch bereits gezahlte Zinsen rückwirkend bis 2011 wieder einfordern kann. Gibt es dafür einen Rat, dass ich dieses Geld wenigsten behalten kann?
  • Jochen Resch: Das kann Ihnen passieren. Die Frage ist, ob Sie diesen Anspruch abwehren können. Kommt auf den Einzelfall an.
  • heidsy: Meine Tochter ist im Ausland und ich weiß, dass sie Geld bei Infinus angelegt hat. Genügt es, wenn sie am 03.12. nach Hause kommt und dann ihren Vertrag kündigt oder geht alles automatisch? Frd. Grüße Heidsy
  • Kerstin Reinsperger: Automatisch geht gar nichts. Bitte nutzen Sie die Gläubigerinformation des Insolvenzverwalters. Forderungsanmeldungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
  • Dagi71: Ich habe am 25.10.2013 noch eine OSV gezeichnet und am 28.10.2013 das Geld an ecoConsort überwiesen. Aufgrund der Ereignisse habe ich am 6.11.2013 per Fax u.per Post noch fristgerecht Widerruf gegen diese OSV eingelegt. Wie ist jetzt in meinem Fall die Chanche, dass dieser Widerruf berücksichtigt werden kann und ich mein Geld zurückbekomme?
  • Jochen Resch: Wenn das Geld auf dem Konto der EcoConsort ist, wird es schwierig. Versuchen Sie es über ihre Bank. Widerruf wird nicht reichen.
  • Herbert: Mein Vermittler hat auch mit Bafin-Kontrolle und Creditreformrating geworben,was hat das für Konsequenzen?
  • Hauke Maack: Das kann nachteilig für Ihren Anlageberater sein. Hier können sich Ansatzpunkte dafür ergeben, dass Ihr Anlageberater in die Haftung kommt. Die Angabe über das Rating ist nach unserem Kenntnisstand häufiger erfolgt. Das kann Ansatzpunkte dafür bieten, dass Ihr Berater haften könnte.
  • Katrin: Hallo, habe eine Orderschuldverschreibung bei der Future Business, welche 10-14 ausläuft. An welchen Insolvenzverwalter muss ich mich wenden und muss ich zusätzlich einen Anwalt bemühen.
  • Chat-Moderator: Hallo Katrin, die Frage wurde bereits beantwortet. Die Liste der zuständigen Insolvenzverwalter bekommen Sie beim Amtsgericht.
  • Masine: Wer finanziert die vielen Insolvenzverwalter? Geht deren Gehalt aus der Masse - konkret, bekommen diese Herrschaften von meinem Geld ihren Lohn?
  • Jochen Resch: Insolvenzverwalter ist für die Gläubiger da. Also bezahlen ihn die Gläubiger - also Sie.
  • feli: Hallo Frau Reinsperger, muss für den Einzelfall der Haftung für Falschberatung ein Anwalt konsultiert werden oder gibt es eine Beratungsstelle, die das zunächst prüft? Ist der Vermittler dann ebenfalls zu Schadenersatz verpflichtet?
  • Kerstin Reinsperger: Sie können erste Fragen in der Verbraucherzentrale stellen. Im konkreten Einzelfall ist es trotzdem angeraten, sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
  • Richard Kleinkind: Mein Vermuttler/Berater ist ein Mitarbeiter der Infinus. Er sagt, er hätte persönlich keinen Schadenshaftpflichtschutz. Greift in dem Fall die Schadenshaftpflicht der Firma Infinus?
  • Jochen Resch: Er wird unter das Haftungsdach der Infinus fallen. Dort ist er versichert.
  • zielpunkt: Das verstehe ich nicht. Warum haften Vermittler, die sich auf ein vertrauensvolles Gutachten der BaFin verlassen haben.
  • Hauke Maack: Im Zweifellsfalle muss der Berater selbst prüfen. Sie müssen aber auch beachten, was denn das "Gutachten" überhaupt beinhaltet.
  • Peter: Abgesehen vom allgemeinen Vorwurf des Betruges muss es doch konkrete Anhaltspunkte/ Vorfälle gegeben haben, die die Razzia bei Infinus rechtfertigten - welche genau sind das, die ein Verfahren in diesem Umfang berechtigen?
  • Jochen Resch: Das weiß derzeit nur die StA und die Täter, wenn sie es denn waren.
  • InfinusKunde1: Wann wird es von der Staatsanwaltschaft ein Statement zu den Vorwürfen geben ? Wie sind da die Erfahrungswerte?
  • Hauke Maack: Das letzte kurze Statement stammt von heute. Wenn ein genauerer Sachstand verlangt wird, kann dieses über einen Akteneinsichtsantrag erfolgen. Akteneinsicht erhalten aber nur Rechtsanwälte.
  • abgezockter andreas : Wie trenne ich die Spreu vom Weizen bzgl. Anwalt - die wachsen gerade wie Pilze aus dem Boden.
  • Kerstin Reinsperger: Zunächst einmal können Sie den Suchservice der Rechtanwaltskammern nutzen. Empfehlenswert sind in diesem Fall Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die langjährig und bekanntermaßen verbraucherorientiert tätig sind. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kanzleien.
  • salzbier: Kann dieser Chat für evtl. spätere Nachfragen noch auf der MDR.Homepage eingesehen werden?
  • Chat-Moderator: Ja, das können Sie. Wir stellen das Chatprotokoll auf unserer Internetseite www.mdr-sachsenspiegel.de ein.
  • Kirsche123: ....wenn ich mir alles so durch den Kopf gehen lasse und die mir zugängigen Informationen (für mich privat) auswerte.. komme ich zu dem Schluss: kann es nicht sein, dass es Neider gibt??.......
  • zielpunkt: Wie in Gottes Namen soll ein "kleiner" Vermittler prüfen, was selbst die BaFin mit ihrem Know How, ihren Anwälten und Wirtschaftsprüfern nicht kann.
  • argus: In Deutschland wird alles geprüft , bafin, Wirtschaftsprüfer, Ratingagenturen. Ist das alles nur veralbern. Wie kann ein Unternehmen, sofern wahr, nur unter Aufsicht aller dieser angeblich schlauen Menschen oder Beamten so etwas Furchtbares anrichten. Ich fühle mich als total veralbert und bin bitter enttäuscht. leger
  • ettigirbuarg: Welchen Sinn macht eine Anlegergemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo noch nichts bewiesen ist? Es gibt ja schon eine Menge solcher Gemeinschaften.
  • Jochen Resch: Sie machen wenig Sinn, allemal dann nicht, wenn diese Anlegergemeinschaften Gebühren verlangen. Sie können allenfalls zur Informationsbeschaffung dienen. Infos sind schon sehr wichtig.
  • Radi: Frau Maack, auf der Internetseite Ihrer Kanzlei bieten Sie Betroffenen die Möglichkeit, sich für eine Anlegergemeinschaft zu melden. Werde ich mit meinem Eintrag automatisch auch über die gesamte Zeit des Verfahrens "betreut "? Mit welchen Kosten ist ca. zu rechnen?
  • Hauke Maack: Eine Teilnahme an der Anlegergemeinschaft ist bei uns mit keinen Kosten verbunden. Sie können sich dort ohne Kostenaufwand anmelden. Eine Anmerkung erlaube ich mir: Mein Vorname stammt aus Norddeutschland und ist der Vorname eines Mannes - die Verwechslung ist aber nicht schlimm und passiert häufiger.
  • cojacjlj1969: Wie war das Statement der Staatsanwaltschaft? Habe leider zu spät eingeschaltet.
  • Chat-Moderator: Meinen Sie den SACHSENSPIEGEL-Beitrag? Den können Sie sich im Internet nochmal ansehen: http://www.mdr.de/sachsenspiegel/video163064.html
  • Frau Hempel: Ich würde gerne auf den Punkt zurück kommen, den Kirsche 123 angesprochen hat. Habe ich das richtig verstanden? Gezahlte Zinsen können zurückgefordert werden? Mit welcher Begründung könnte das passieren?
  • Jochen Resch: Wenn es keine Gewinne gewesen sind, sondern nur sogenannte Ausschüttungen. Im Moment ist es zu früh, hier Aussagen zu treffen. Das hängt von vielen Faktoren ab.
  • tabaluga: Habe in eine Orderschuldverschreibung investiert. Möchte gerne wissen, ob es Sinn macht sich einen Anwalt zu nehmen, auch wenn man keinen Rechtsschutz hat? Oder bleibe ich dann am Schluss eventuell auf allem sitzen - d.h Verlust des Geldes und Anwaltskosten. Wie soll man sich seinem Anlageberater gegenüber verhalten? Soll ich diesen wegen Falschinformationen belangen?
  • Kerstin Reinsperger: Wir empfehlen Schadensersatzansprüche zunächst zu prüfen. Selbstverständlich tragen Sie in einem Rechtsstreit das Prozesskosten-Risiko.
  • salzbier: Guten Abend, wenn man Hr. Kübler glaubt, dann soll ein rechtlicher Beistand nichts bringen - ist das richtig so!?
  • Chat-Moderator: Hier in der Runde ist die Aussage niemandem bekannt.
  • Habenixmehr: Wie hoch sind die Chancen überhaupt Geld wiederzusehen, habe eine Orderschuldverschreibung die noch nicht gekündigt ist. Kündigen ja oder nein? Ist es nicht so, dass, wenn Insolvenzverwalter zugange sind, meistens ja gar kein Geld mehr übrig bleibt, ist ja die Realität.
  • Hauke Maack: Das man leer ausgeht, gibt es natürlich - welche Quote es gibt, steht jetzt ja noch nicht fest. Beachten Sie aber, dass die Staatsanwaltschaft ja beschlagnahmt hat. Das deutet darauf hin, dass wohl nicht alles weg ist.
  • Kirsche123: ...darf ich noch eine Antwort auf meine letzte Frage von Jochen Resch erwarten? Zur Erinnerung, es geht um Zinsrückzahlungen
  • Chat-Moderator: Er ist gerade dabei, wenn ich das richtig gesehen habe.
  • Kirsche123: Frage an Jochen Resch: wie denn??? Die Auszahlung erfolgt jährlich wegen einer Anlage über 5.000 Euro - also 600 Euro abzüglich Steuer.....
  • Jochen Resch: Kann noch nicht beantworten werden. Kann passieren. Hängt von noch nicht bekannten Fakten ab. Ich denke, man kann diesen Anspruch abwehren.
  • Chat-Moderator: Noch einmal die Bitte: Haben Sie Geduld. Jeder unserer Experten hat einen Stapel Fragen vor sich, die er versucht, möglichst zügig zu beantworten.
  • InfinusKunde1: Können auch ZINSEN für die Orderschuldverschreibungen zurückgefordert werden? Ich denke das sind DARLEHNSZINSEN und keine Ausschüttungen?
  • Jochen Resch: Orderschuldverschreibungen sind keine Darlehen.
  • Falk: Bis zu welchem Betrag haftet das Haftungsdach der Infinus? Die Allianz wird ja wohl kaum für den Gesamtschaden aufkommen (können).
  • Hauke Maack: Die Frage muss leider noch als offen angesehen werden.
  • fritz: Habe am 18. Oktober 2013 bei der eco consort ag 5.000 € für 90 Tage angelegt. Die Auszahlung sollte am 18.01.2014 erfolgen. Wie sind die Aussichten und was sollte ich unternehmen? Gruß Fritz
  • Kerstin Reinsperger: Sie können Ihre Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Nach meiner Information ist der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler.
  • Peter: Wenn die Unschuld festgestellt wird, gibt es da noch Hoffnung, das Insolvenzverfahren abzuwehren für die Future Business?
  • Jochen Resch: Bin kein Hellseher. Aber wer wird noch Geschäfte mit der Future Business machen?
  • Peter: Gibt es große Unterschiede zwischen den OSV von Eco Consort und Future Business bei der Vorgangsweise?
  • Kerstin Reinsperger: Nein, die gibt es nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht.
  • lumber: Wo kann ich das machen und wie? Haben Sie eine Adresse an wenn ich mich wenden muss?
  • Chat-Moderator: Hallo, die Frage wurde schon beantwortet. Die Liste der zuständigen Insolvenzverwalter bekommen Sie beim Amtsgericht.
  • Kirsche123: Danke Jochen Resch - die Frage, was Abwehren bedeutet werde ich noch klären - vielen Dank, tschüss, ich melde mich ab.
  • Loeßniger: Ich bin Kleinanleger und habe vor zwei Jahren eine Schuldverschreibung mit 30-tägiger Kündigungsfrist erworben. Nach den Medienveröffentlichungen habe ich sie bei der FUBUS KG gekündigt mit Fälligkeit 1. Dekade Dezember 2012! Kann ich auf Rückzahlung hoffen? Was muss ich tun, wenn diese nicht fristgerecht erfolgt? K
  • Hauke Maack: Ich nehme an, sie meinten 2013. Sie haben möglicherweise 3 Anspruchsbereiche: 1. Anmeldung der Insolvenzforderung 2. Haftung der Anlageberatung 3. Haftung der Prospektverantwortlichen Ob alle Maßnahmen bei ihnen zum Tragen kommen, kann aber nur in einer rechtlichen Aufbereitung Ihres Vertrages erfolgen.
  • InfinusKunde1: Stellen wir uns mal vor, die in Haft sitzenden Leute haben sich fünf Millionen auf ein privates Konto überwiesen und uns damit betrogen, das wäre zwar schlimm, würde doch aber NICHT das Gesamtvermögen der Firmen so drastisch belasten wie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft das jetzt tut?! Wie sehen Sie das?
  • Jochen Resch: Wer weiß denn, wieviel Vermögen da ist?!! Das Geld sollte doch nicht auf dem Konto liegen: Es sollte angelegt werden, um Geld zu vedienen. Gewinne werden in der Bilanz ausgewiesen. Das ist nicht dasselbe wie Geld.
  • zike: Bedeutet es, wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, dass kein Geld verhanden ist und von wem bekomme ich dann mein Geld?
  • Kerstin Reinsperger: Wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, geht der Anleger auf diesem Wege leer aus. Denkbar wäre, Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermittler geltend zu machen.
  • Peter: Eigentlich muss man ja den Staat verklagen, der ist ja schuld an der ganzen Misere....
  • Loeßniger: Natürlich meinte ich 2013
  • wald: Wie kann es sein, dass die Ratingagentur im August noch eine Top Note erhält und zwei Monate später wird alles beschlagnahmt unter Mitwirkung der Bafin. Hier muss ich mich fragen, wo war die Bafin die ganze Zeit vorher und ist sie ihrer Pflicht nachgekommen?
  • Jochen Resch: Gute Frage. Bei Resch Rechtsanwälte sind wir damit jetzt tief in dieses Thema eingetaucht. Sehr spannend.
  • feli: Eine Frage zu den Zinsen: die Zinserträge sind auf ein gesondertes Kontos hinterlegt, der einen weiteren Sparplan mit monatlich 30 Euro bedient, die Anlage hat nix mit Infinus zu tun, wurde jedoch vom selben Vermittler angelegt. Was passiert mit diesen Erträgen?
  • Hauke Maack: Zunächst bleiben die Zinsen auch dort, da das Zinsanlagekonto ja wohl nicht zu den Insolvenzkandidaten gehört. In der Diskussion ist aber, ob der jeweilige Insolvenzverwalter Zinsen zurückfordern kann.
  • Dagi71: Kann ich zu meiner Bank gehen und diese kann mein Geld zurückbuchen, auch wenn die Konten bei ecoConsort gesperrt sind?
  • Jochen Resch: Wird nicht funktionieren. Aber versuchen Sie es.
  • cojacjlj1969: Verstehe ich die Sache richtig, im Moment ist alles offen und noch überhaupt nichts bewiesen? Weder, ob die Vorwürfe richtig sind, noch ob unser Geld weg ist?
  • Hauke Maack: Zu dem Strafvorwurf darf ich auf den bisherigen Chatverlauf hinweisen.
  • MiGa: Die meisten Anleger können sich keinen Anwalt leisten oder haben Angst noch mehr Geld zu versenken. Ist da eine Interessengemeinschaft mit Ziel der Sammelklage sinnvoll? Aber in welche Richtung?
  • Kerstin Reinsperger: Interessengemeinschaften bieten zunächst die Möglichkeit einer Plattform zum Informationsaustausch. Sie sollten keine extra-Gebühren kosten. Die Möglichkeit einer sogenannten Sammelklage gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen über das Kapitalanlagen-Musterverfahrensgesetz. Das könnte bei Falschaussagen in Prospekten angewandt werden.
  • abgezockter andreas : @peter, ich sage nur EIGENVERANTWORTUNG. Der Staat kann nix dafür. Der Staatsanwalt wird seine Gründe haben !
  • Monty: Mein bisheriges Resümee: Wenn ich Geld anlege, welches außergewöhnlich hoch verzinst wird - muss ich wohl mit dem Fakt leben es zu verlieren. Wie sagt man: Gier frisst Hirn - wie wahr, wie wahr
  • salzbier: Ich denke immer mehr wie Peter... Auch ich habe super gute Erfahrungen seit 10 Jahren gemacht... Was eine anonyme Anzeige so ausrichtet...
  • ettigirbuarg: Warum wurden so viele Insovenzverwalter eingesetzt?
  • Hauke Maack: Da die Unternehmen gegenseitig Ansprüche haben könnten, müsste ein einziger Insolvenzverwalter sich möglicherweise selbst verklagen. Da das nicht geht, setzen die Gerichte unterschiedliche Verwalter ein.
  • InfinusKunde1: Wieso sind Schuldverschreibungen keine Darlehen? Ich bekomme einen festen Zinssatz der vom Ertrag der Firma unabhängig ist!
  • Jochen Resch: Die Frage eines Rückzahlungsanspruches ist sehr komplex, sprengt den Rahmen eines Chatrooms.
  • Monty: cojacjlj1969 : Guten Abend - richtig, mir kommt alles vor wie bei einer Hexenjagd - alle machen mit, vorher sind alle zufrieden und geldgeil jetzt, trotz BaFin, alles Mist....
  • Loeßniger: Was meinen Sie mit rechtlicher Aufbereitung?
  • Hauke Maack: Sie können prüfen lassen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Haftung der Anlageberater und Verantwortlichen vorliegen. Das prüfen wir in jedem Falle durch.
  • rollstein: Guten Abend, haben wir eine Chance Geld aus der OSV Future Business zurückzubekommen, wenn wir die OSV beim Insolvenzverwalter in der Insolvenzliste anmelden, oder müssen wir privat beim Rechtsanwalt klagen um die Chance zu erhöhen?
  • Kerstin Reinsperger: Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern. Die Insolvenzquote ist völlig unklar. Sie können natürlich jetzt schon prüfen lassen, ob Sie Schadensersatz wegen einer Falschberatung fordern könnten. Dazu empfehlen wir eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
  • sven: Ich habe 2006 22.500,- Euro Orderschuldverschreibungen gezeichnet und diese nach Bekanntgabe der Razzia versucht zu kündigen, ohne Erfolg. Ist das Insolvenzverfahren nun schon bestätigt oder noch vorläufig? Wie kann ich meine Ansprüche anmelden, nur über Anwalt ? Oder wo bekomme ich diese Antragsformulare her?
  • Jochen Resch: Den Insoverwalter finden Sie im Internet. Derzeit prüft der Insolvenzverwalter, ob genügend Masse da ist und macht dazu ein Gutachten. Dies wird in der Gläubigerversammlung veröffentlicht. Ihre Ansprüche können Sie selbst anmelden.
  • Rosi: Wir haben fristgemäß unsere Orderschuldverschreibung am 08.11.2013, mit einem Zahlziel von 30 Tagen gekündigt. Welche weiteren Schritte sind notwendig bzw. möglich, um unser Geld zurückzuerhalten?
  • Kerstin Reinsperger: Sie müssen wie alle anderen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten und können dann wie alle anderen Gläubiger Forderungen anmelden.
  • ettigirbuarg: Vielen Dank für die Möglichkeit des Chattens zu diesem Thema an den MDR und die Moderatoren. Ich wünsche allen Anlegern viel Kraft und viel, viel Durchhaltevermögen.
  • Dagi71: Warum geben Sie mir den Rat zu meiner Bank zu gehen und das Geld zurückzuholen und schreiben dann, es wird nicht funktionieren?
  • Jochen Resch: Ich habe gesagt, versuchen sie es. Aber ich bin da skeptisch.
  • gabi: Ich habe eine Frage: Bekommen wir unser Geld wieder von Infinus ?
  • Jochen Resch: Wenn Geld da ist. Aber dann gäbe es das Problem nicht.
  • Falk erneut: Bitte entschuldigen Sie meine erneute Nachfrage: meine Orderschuldverschreibungen sind über Abtretung einer Lebensversicherung besichert. Die Versicherung hat mir bestätigt, dass der Abtretungsbetrag nur an mich ausgezahlt werden kann. Ohne Bestätigung durch den Versicherungsnehmer (FuBus) wird allerdings nicht ausgezahlt. Die Versicherung läuft zum 1.2.2014 ab. Was soll ich jetzt tun?
  • Hauke Maack: Hier muss nachgeschaut werden, von wann diese Angabe der Versicherung stammt und ob tatsächlich einbezahlt wurde.
  • Kathi: Hallo, ich habe seit Januar 2008 bei der Future Business KG eine Orderschuldverschreibung mit einer Kündigunsfrist von 30 Tagen, seit September 2013 habe ich zusätzlich ein kündbares Nachrangdarlehen mit ebenfalls 30 Tagen Kündigungsfrist. Mein Anlageberater empfahl mir abzuwarten… Was empfehlen Sie mir?
  • Kerstin Reinsperger: Ich empfehle Ihnen, unabhängigen Rat zu suchen.
  • Dagi71: Kann ich nun zu meiner Bank gehen und diese kann mein Geld zurück holen obwohl bei ecoConsort die Konten gesperrt sind und der Insolvensverwalter Scheffler schon dort im Haus ist.
  • Hauke Maack: Bei überwiesenem Geld haben dies bereits mehrere Anleger vergeblich versucht. Bei Lastschriften kann diese anders aussehen.
  • salzbier: Ok - meine Antwort - ist Rollstein gegeben wurden ...
  • Ales67: Hallo und guten Abend, auch die Konten der Infinus Hausverwaltung sind offensichtlich gesperrt wurdne. Wie komme ich jetzt zur Miete für meine vermietete Eigentumswohnung?
  • Kerstin Reinsperger: Wenden Sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter der Infinus Hausverwaltung GmbH.
  • Vermittler1: Ich in seit Jahren Vermittler für Infinus. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Hetzjagd stattfindet. Eine anonyme Anzeige ist der Ausgangspunkt. Sie reden davon den Vermittler anzugehen. Wie sieht es aus, wenn man die R.-Agenturen, Creditreform und das Bafin angeht? Nachdem BEWEISE vorliegen! Dies sind die vorgeschalteten Unternehmen und Behörden, die eine Prüfung der vorliegenden Bilanzen und Bewertungen vorgenommen haben.
  • hoffnung: Guten Abend! Ich habe eine Orderschuldverschreibung. Habe ich es richtig verstanden, ich muss Schadenersatzansprüche bei einen Insolvenzverwalter in Dresden stellen? Und diesen erfahre ich beim Amtsgericht Dresden. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
  • Chat-Moderator: So ist es.
  • felia: Dauert ein Verfahren gegen den Vermittler ebenfalls viele Jahre oder könnte man hier einen Zwischenerfolg erzielen?
  • Hauke Maack: Diese Haftungsverfahren sind häufig erheblich schneller. Häufig treffen von uns vertretene Mandanten im Rahmen der Auseindersetzung Vergleiche. Dann erhält man zwar nicht die volle Summe, aber das Verfahren dauert nicht so lange. Es gilt da der Satz, dass schnelles Geld das bessere Geld ist.
  • Falk erneut: Die Versicherung hat mir den Vorgang mehrfach, zuletzt vor 7 Tagen bestätigt.
  • Kathi: Da hatte ich auf Sie gebaut... ;-)
  • MiGa: @ales67: Miete wird schon wieder gezahlt!
  • Humpe12: Versteh ich das richtig? Dass Betrug begangen wurde, ist weder belegt noch widerlegt. Trotzdem ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Anwalt zu Rate zu ziehen und mit ihm die Vorgehensweise zu besprechen? Was passiert, wenn sich der Betrugsverdacht als falsch erweist?
  • Jochen Resch: Es laufen Ermittlungen. Mit dem Urteil wird dann festgestellt, ob die Angeklagten schuldig sind. Das kann Jahre dauern. Das ist das Strafverfahren. Wenn es um´s Geld geht, kämpft man im Zivilverfahren. Dort geht um Schadensersatzansprüche. z.B. gegen Vermittler, WP, vielleicht auch gegen die Ratingagenturen.
  • Masine: Vermittler1 hat Recht. Der Vermittler kann doch nur so gut beraten, wie er geschult ist und er verlässt sich doch gerade auf solche Angaben von z. B. Bafin. Also wäre es doch wohl das sinnvollste, diese zu verklagen. Aber wenn ich das richtig gelesen habe, ist da die Kanzlei Maack schon dran.
  • MiGa: Für die Prüfung einer Falschberatung werden doch sicher die jew. Verkaufsprospekte der jew. versch. Anlageprodukte benötigt. Wo bekomm ich die her oder hat die aus den versch. Jahren auch ein versierter Anwalt?
  • Jochen Resch: So ist es. Ein Anwalt, der umfangreich in der Sache tätig ist, wird die Prospekte haben. Aber sie brauchen Ihre individullen Beratungsunterlagen. Sind eigentlich immer vorhanden.
  • Ales67: Danke für die Info an MiGa!
  • rollstein: Danke Frau Reinsperger, um eine Klage wegen Falschberatung ging es uns eher nicht. Es ist klar, dass wir beim Insolvenzverwalter unsere Ansprüche anmelden müssen. Kann uns die Untestüzung durch einen Anwalt eine höhere Rückzahlung bringen? Wir haben gehört, dass sich Anleger zusammen von einem RA vertreten lassen wollen, um dadurch die Chancen auf eine Rückzahlung steigen.
  • Kerstin Reinsperger: Wie hoch der Schaden ist lässt sich erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beziffern. Gegebenenfalls haben Sie als Anleger einen Anspruch gegenüber dem Vermittler. Ein Rechtsanwalt kann mögliche Schadensersatzforderungen prüfen, zum Beispiel wegen des Beratungsverschuldens gegenüber dem Vermittler.
  • Jochen Resch: Wir Anwälte müssen uns an Haftungsgegner wenden. An wen sonst? Unsere Mandanten fordern ihr Geld zurück. Vermittler sind versichert, so bestimmt es das Wertpapierhandelsgesetz. Vielleicht gibt es aber noch andere, die haften. Wir prüfen.
  • InfinusKunde1: Warum reiten alle Anwälte eigentlich immer auf den Vermittlern rum? Was ich so mitbekommen habe, sind die oftmals noch viel schlimmer dran.. Kunden weg, eigenes Geld weg, Kredite gekündigt.. Haftungsängste.. und und und
  • Chat-Moderator: Jochen Resch: Wir Anwälte müssen uns an Haftungsgegner wenden. An wen sonst? Unsere Mandanten fordern ihr Geld zurück. Vermittler sind versichert, so bestimmt es das Wertpapierhandelsgesetz. Vielleicht gibt es aber noch andere, die haften. Wir prüfen.
  • salzbier: Muss nicht erst festgestellt werden ob bzw. wieviel Geld ich zurückbekomme, um dann Schadensersatz für das verbliebene zu stellen? Das wäre ja dann aber erst möglich, wenn der Insolvenzverwalter die Masse kennt ... Also in drei Monaten... Oder sollte man doch jetzt schon den rechtl. Beistand aufsuchen?
  • Hauke Maack: Nein, Sie müssen nicht erst das langwierige Insolvenzverfahren abwarten. Im Insolvenzverfahren richten sich Ihre Ansprüche gegen die insolvente Gesellschaft. Ihre möglichen Ansprüche gegen andere Beteiligte, z.B Anlageberater können Sie unabhängig davon geltend machen. Letztendlich bekommen Sie nicht doppeltes Geld. Wir raten Anlegern, die sich an uns wenden, dazu, dass Sie sich um Ihre Ansprüche durch rechtliche Betreuung kümmern.
  • MiGa: Ist Herr Maak oder Sie Herr Resch so ein versierter Anwalt mit den beschr. Prospekten? Ich habe leider teilweise keine Beratungsunterlagen mehr. Sinken da gleichzeitig die Aussichten auf Klage wegen Falschberatung o.ä.?
  • Jochen Resch: Ja. Aber das ist nicht die Frage von versiert, sondern von Erfahrung.
  • sven: Mir wurde beim Anwalt gesagt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dass das der schlechteste Fall wäre, denn der Insolvenzverwalter hat sehr hohe Eigenkosten und dass man dann sowieso nur 40-50% seines Betrages wiedersehen würde. Wäre das wirklich so? Oder ist es günstiger, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?
  • Hauke Maack: Die Staatsanwaltschaft kümmert sich im Wesenlichen nur um die Strafsache, der Insolvenzverwalter nur um angemeldete Forderungen. Um alles andere müssen Sie sich kümmern, wenn Sie die nötigen rechtlichen Kenntnisse selbst haben, sonst sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • klapperstrauss: Bin auch einer, der seit 2000 nur gute Erfahrungen mit Infinus gemacht hat. Was mir im Rahmen der ersten Berichte über die Razzia sauer aufgestoßen ist war, dass wohl eine Augsburger Bank im März 2013 die Zusammenarbeit mit Infinus gekündigt haben soll und zwar NACH EINEDM TIPP DER STAATSANWALTSCHAFT!!!! Sollte dies wirklich so gewesen sein, läufts mal wieder nach dem Motto; Die Banken werden gerettet und die Anleger sind selber Schuld??
  • Chat-Moderator: Gerüchte können wir hier in der Runde nicht kommentieren.
  • Ron: Sollte ich meine Orderschuldverschreibung und mein Nachrangdarlehn zum nächstmöglichen Termin kündigen und einen Anwalt einschalten, oder einfach abwarten?
  • Jochen Resch: Die Frage ist falsch gestellt. Durch die Kündigung gibt es kein Geld. sie müssen Schadensersatzanprüche geltend machen. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
  • Gläubiger49: Falls ein Insolvenzverfahren eine Quote ergibt, wird diese Quote dann gleichberechtigt auf alle Anleger bzw. Anlagen angewendet?
  • Hauke Maack: Nein. Aus unserer Praxis müssen wir darauf hinweisen, dass nur die Anleger Geld erhalten, die Ihre Forderung angemeldet haben.
  • abgezockter andreas : Ich verstehe nicht wie ich einen Anlagevermittler in Haftung nehmen kann.I n meinen Verträgen wird auf einen möglichen TOTALVERLUST hingewiesen.
  • klapperstrauss: Dies war kein Gerücht, es wurde so kommuniziert!
  • thatsme: Die Bafin verklagen, ist denn da Aussicht auf Erfolg?
  • Jochen Resch: Der Staat haftet nur nachrangig. Zuerst Ansprüche gegen Vermittler, Prospektverantwortliche, Ratingagenturen usw. Und Sie müssen einen Anspruch haben!
  • Falk erneut: Falk erneut: Bitte entschuldigen Sie meine erneute Nachfrage: meine Orderschuldverschreibungen sind über Abtretung einer Lebensversicherung besichert. Die Versicherung hat mir bestätigt, dass der Abtretungsbetrag nur an mich ausgezahlt werden kann. Ohne Bestätigung durch den Versicherungsnehmer (FuBus) wird allerdings nicht ausgezahlt. Die Versicherung läuft zum 1.2.2014 ab. Was soll ich jetzt tun? Die Versicherung hat den Vorgang vor 1 Woche bestätigt.
  • Hauke Maack: Danke für die weitere Information. Mit den kompletten Unterlagen sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da dieser Vorgang anders liegt, als die häufigen Fälle der Anlage.
  • Kitscher: Guten Abend zusammen. Am 29.10.2013 habe ich einen Antrag zu einem Nachrangdarlehen unterschrieben und das Geld dazu am 30.10.2013 auf das entsprechende Konto überwiesen. Am 07.11.2013 habe ich den Antrag fristgemäß widerrufen. Bei einer tel. Nachfrage am 08.10.2013 bekam ich die Antwort, dass die Konten gesperrt sind und keine Überweisungen derzeit möglich sind. Wie soll oder muss ich mich jetzt dazu verhalten?
  • Jochen Resch: Anspruch zur Insolvenz anmelden, Schadenersatzansprüche gegen Vermittler und andere prüfen lassen.
  • thatsme: Wenn der Insolvenzverwalter die Zinsen zurückfordern sollte (Schneeballsystem), wie verhält es sich dann mit den schon an das Finanzamt gezahlten Beträgen?
  • Chat-Moderator: Die Frage ist sehr speziell. In der Runde kann sie im Moment leider niemand beantworten.
  • giga: Aber es wird prozentual aufgeteilt?
  • Hauke Maack: Das ist grundsätzlich richtig. Es wird aber nicht alles aufgeteilt, sondern nur die zu verteilende Masse. Sie können ja dem Chat entnehmen, dass z.B. von dem vorhandenen Geld der Insolvenzverwalter bezahlt wird.
  • thatsme: Bittere Erfahrung und alles klang so gut, war gut bewertet , leider. Dann werden wir kämpfen.
  • wald: Mein Vermittler hat sich durch Bestätigung gegen eventuellen eintretenden Vorwurf abgesichert. Frage-hat das was zu sagen?
  • Kerstin Reinsperger: Wir können nicht beurteilen ob er eine Berufshaftpflichtversicherung nach dem Wertpapierhandelsgesetz abgeschlossen hat. Sollte er aber haben.
  • MiGa: An die Anwälte Resch und Maak: Was kostet es ca. eine Prüfung wegen Schadenersatzansprüche gegen einen Vermittler durchführen zu lassen?
  • Chat-Moderator: Das können wir im Rahmen dieses Chats nicht beantworten. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
  • salzbier: Zur Antwort Gläubiger49: aber alle die ihre Forderung kündigt gemacht haben, die bekommen zu gleichen prozentualen Teilen ihren Anteil .... Oder?
  • Chat-Moderator: Die Frage wurde schon beantwortet.
  • Masine: Zusatz zur Frage Gläubiger49: Wie erfolgt die Verteilung auf die Anleger, die ihre Forderung angemeldet haben? Also z. B. jeder 10 % von seiner insgesamten Forderung?
  • Chat-Moderator: Die Frage wurde schon beantwortet.
  • Ales67: Was passiert mit Geldern, die wenige Tage zuvor auf die Infinus Konten eingezahlt wurden, aber kein Vertragsabschluss zu Stande kam, weil die Formular noch nicht eingereicht waren.
  • Jochen Resch: Zur Insolvenz anmelden.
  • giga: Wie wird die Ausschüttung am Ende des Prozesses erfolgen? Muss der Gläubiger wieder fordern?
  • Hauke Maack: Wenn alles richtig angemeldet wurde, muss nicht nochmals gefordert werden.
  • Chat-Moderator: Unsere Zeit im Chat ist leider um. Den Großteil Ihrer Fragen konnten wir beantworten, einige wenige sind doch liegengeblieben. Vielen Dank für Ihr Interesse.
  • Chat-Moderator: Das Chatprotokoll finden Sie in wenigen Minuten auf unserer Internetseite: www.mdr-sachsenspiegel.de