Umschau | 23.04.2013 | Chatprotokoll Zum Nachlesen: Gebrauchtwagenkauf - Welche Rechte hat der Käufer?

25. September 2019, 11:58 Uhr

Nicht jeder, der ein neues Auto kauft, erwirbt einen Neuwagen mit Werkgarantie. Viele entscheiden sich für einen guten Gebrauchtwagen, weil der günstiger kommt. Doch aufgepasst, hier können Fallen lauern. Immer wieder gibt es versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf bemerkt werden und für Ärger sorgen. Was also tun, wenn Autohändler Kundenrechte missachten? Wie sich schützen? Rede und Antwort stand Ihnen Tim Küchenmeister, Rechtsanwalt aus Dresden im UMSCHAU-Chat.

  • Moderatorin: Liebe Umschau-Freunde, liebe Interessierte und Neugierige! Herzlich willkommen zum Chat! Sie können sich bequem einloggen und Ihre Fragen herschicken. Nach der Sendung geht es dann sofort los.
  • Moderatorin: Ich begrüße unseren heutigen Experten ganz herzlich im Chat, schönen Guten Abend, Herr Küchenmeister!
  • Tim Küchenmeister: Schönen Guten Abend!
  • illuminati187 : hallo
  • Moderatorin: Hallo und willkommen bei uns im Chat!
  • Erik: Wo finde ich einen passenden guten Musterkaufvertrag zwischen Händler und mich als Privatperson ? Bzw. eine Checkliste zum Downloaden für den Gebrauchtwagenkauf ?
  • Tim Küchenmeister: Guten Abend Erik, schauen Sie doch mal hier: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/musterkaufvertraege/formulare/default.aspx?ComponentId=34512&SourcePageId=48480 Hier finden Sie geprüfte Musterkaufverträge.
  • 2w3rg: Guten Abend. Der Händler behauptet "Fahrzeug wurde im Kundenauftrag verkauft und wäre somit nicht seine Handelsware". Desweiteren sagt er ich solle mich an den Verkäufer laut Kommissionsvertrag wenden, der wäre schließlich der Rechtmäßig letzte Besitzer. Wie gehe ich damit um?
  • Tim Küchenmeister: Wenden Sie sich bitte an die Person, die als Verkäufer im schriftlichen Kaufvertrag bezeichnet ist.
  • Erik: Vielen Dank für Ihre Info!
  • illuminati187 : Guten Abend
  • Moderatorin: Guten Abend, hallo!
  • kathrin W.: Guten Abend , ich würde gern wissen wie ich mich zu verhalten habe. Wir haben vor fast 4 Monaten ein Auto gekauft und es wurde uns gesagt das alles in ordnung ist. Bis ich eines tages stehn geblieben bin. Es wurde ein Ölwechsel gemacht, der leider schief ging und wir es neu machen mussten mit motorspülung , desweiteren kommt hinzu das noch eine alte Batterie drin war die wir ausgetauscht haben. Meine Frage ist kann man das Geld vom Verkäufer wieder bekommen wenn man die Rfestgestellt
  • Tim Küchenmeister: Sie müssen sämtliche erst bei dem Autohändler anzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. Haben Sie das nicht getan und anderswo reparieren lassen, ohne dem Händler die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, bleiben Sie leider auf den Kosten sitzen. Wenden Sie sich bitte direkt an den Händler und zeigen Sie ihm an, dass Ihr Fahrzeug derzeit immer liegen bleibt. Der Händler muss hier nachbessern.
  • illuminati187 : Ist meine andere nachricht bei ihnen eingegangen?
  • Moderatorin: Ja, Herr Küchenmeister schreibt gerade die Antwort.
  • Smea: Hallo. Ich wollte gern wissen ob man auf eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie auf Grund des gewährleistungsrecht verzichten könnte?
  • Tim Küchenmeister: Jein! Im Gewährleistungsrecht müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Bei der Garantie muss lediglich feststehen, dass eines der in den Garantiebedingungen genannten Bauteile defekt ist, dann wird es ausgetauscht - ohne dass Sie beweisen müssen, dass ein Mangel vorliegt. Die Kosten trägt dann i.d.R. die sog. Garantieversicherung, je nach Laufleistung oft aber nur anteilig.
  • illuminati187 : Hallo Herr Moderator, ich habe folgendes Problem..... Ich habe mir ende Oktober einen Peugeot 206 Baujahr 2001, mit Garantie, bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nach 2 Monaten ist mir die Lambdasonde hinter der Katalysator heraus gebrochen und wurde provisorisch wieder mit dem Rohr verschweißt. Dem Händler habe ich das Problem genauso geschildert und er möchte für den Schade nicht aufkommen, der komplett behoben werden muss, was er laut BGB tun müsste. Bin ich im Recht oder nicht?
  • Tim Küchenmeister: Die Auspuffanlage zählt regelmäßig zu den Verschleißteilen. Soweit Ihr Fahrzeug bereits eine hohe Laufleistung aufweist, kann das schon mal kaputt gehen. I.d.R. geht man hier von 'Verschleiß' und nicht von einem Sachmangel aus, sodass der Händler für den Schaden nicht aufkommen muss.
  • Moderatorin: Nutzen Sie die Gelegenheit, alle Ihre Fragen rund ums Thema Gebrauchtwagenkauf loszuwerden. Herr Küchenmeister ist Rechtsanwalt und wird uns eine Stunde lang Rede und Antwort stehen.
  • joerg: Guten Abend, jahrelang war ich im Autohaus tätig und für Gebrauchtwagen und Gewährleistung und Garantien zuständig. Ich finde es wichtig, darauf hinzuweisen, das zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden muß, da Garantien an Bedingungen geknüpft sind, was gerade bei Gebrauchtwagen bei den freien Händlern gern ins Gegenteil verkehrt wird - sehr zum Nachteil des Kunden.
  • Tim Küchenmeister: Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
  • Tim Küchenmeister: Da immer wieder nachgefragt wird, was eigentlich ein 'Sachmangel' ist, hier ein Hinweis des ADAC: http://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_sachmangelleitlinie_27730.pdf
  • Smea: Hat man beim Kauf von Privat zu Privat eine Möglichkeit eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen?
  • Tim Küchenmeister: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die dieses Risiko versichern.
  • malte86: Guten Abend
  • Moderatorin: Schönen guten Abend auch!
  • johannes: Guten Abend, im April 2012 kaufte ich einen Peugeot 307 Kombi Bj. 2001 mit einer Laufleistung von 174.000 KM. Im Mai 2012 machte die Hinterachse bei Kurvenfahrt Geräusche. Gefahrene KM 1250. Lt. Werkstatt liegt ein Hinterachsschaden vor. Gutachter bestätigte diesen Schaden. Gericht in Potsdam entschied: Bei dieser Laufleistung und dem Alter des PKW kann so ein Schaden auftreten. Kein Mangel, dadurch auch keine Gewährleistung durch Verkäufer. Ist der Verkäufer im Recht?
  • Tim Küchenmeister: Ja, das ist richtig. Die Achsteile unterliegen dem Verschleiß. Bei 174 Tsd. Kilometern kann so etwas auftreten.
  • kilaro: Guten Abend, übermorgen werde ich in Dresden meinen vor ca. 4 Wochen gekaufte gebrauchten Wagen in Empfang nehmen. Diesen Habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler in Dresden gekauft, der auch mein bisheriges Kfz in Zahlung genommen hat. In der 1. Maiwoche werde ich das Fahrzeug bei einem Kfz-Meisterbetrieb meines Vertrauens überprüfen lassen. Meine Frage: Wie muss ich vorgehen, wenn bei dieser Überprüfung Mängel festgestellt werden, die der Verkäufer explizit nicht erwähnt hat? Ich übr
  • Tim Küchenmeister: Sie müssen sämtliche Mängel ganz genau dem Händler anzeigen. Sie müssen ihn auffordern, diese Mängel zu beseitigen und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen, wobei je nach Ausmaß und Umfang der Mängel 7 bis 14 Tage ausreichen sollten.
  • senator1962: Guten Abend: macht es denn Sinn, eine Gebrauchtwagenversicherung selbst abzuschliessen? Ich habe im Februar einen Gebrauchten erworben, aber mit knapp 128Tsd KM (4 Jahre alt). Nach meiner Recherche übernimmt keine Versicherung eine volle Kostendeckung. Da das Fahrzeug aber ein Diesel mit DPF ist, habe ich eine gewisse Angst, nicht zuletzt durch verschiedene Medienberichte, dass ein möglicher Wechsel sehr teuer kommt. Was raten Sie mir?
  • Tim Küchenmeister: Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an. Sie haben Recht, i.d.R. werden bei einer Laufleistung ab 5o Tsd. Kilomtern aufwärts, die Material- und Arbeitskosten nur anteilig von der Versicherung übernommen. Bei einem teuren Motorschaden kann aber auch ein Zuschlag von bspw. 40% zu den Reperaturkosten (wie es die Versicherungsbedingungen vorsehen) einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen.
  • Kathrin : Ich habe dem Händler auch das schon mitgeteilt mit diesen Problemen nur wir sind nicht in seine vertragswerkstatt gefahren sondern in unsere vertauenswerkstatt. Hab ich da auch das recht diese Rechnung zum Verkäufer zu bringen.
  • malte86: Ich habe mir am 11.4 einen gebrauchten ford escort für etwas über 1000 euro gekauft, der noch bis Ende des Jahres TÜV hat. Es war ein Privatkauf und mir wurde versichert, dass lediglich evtl der Kat erneuert werden muss und es sonst nur optische
  • Moderatorin: Hier fehlte offenbar ein Teil?
  • kilaro: Vielen Dank. Da ich ADAC-Mitglied bin, werde ich mich ggfs. telefonisch bei Ihnen melden, d.h., falls verschwiegene Mängel entdeckt werden.
  • illuminati187 : Danke für diese Auskunft, der Händler hat mir aber versichtert das alles I.O. an dem Fahrzeug ist, und es wurde Rechnungen vom früheren Besitzer beigelegt, die dieses auch bestätigen. Wie ist es in diesem Fall dann?
  • Tim Küchenmeister: Nur wenn er Ihnen schriftlich zugesichert hat, dass der Auspuff und die Lambdasonde i.O. sind, werden Sie ihn darauf 'festnageln' können.
  • joerg: Wer seinen Gebrauchtwagen finanziert und kurz danach schwerwiegende Mängel feststellt, hat auch noch die Möglichkeit innerhalb der Widerrufsfrist des Darlehensvertrages ohne Angabe von Gründen diesen zu widerrufen. Man zahlt die Nutzungsgebühr, der finanzielle Aufwand ist überschaubarer.
  • andre_le: Guten Abend! Im September 2012 kaufte ich einen gebrauchten VW Passat. Das Fahrzeug hatte 78000 km auf dem Tacho. Bei der gestrigen Hauptuntersuchung stellte sich heraus, dass die Querlenkerbuchsen der Vordeachse fast verschlissen sind. Dieser Mangel muss aber schon beim Kauf des Autos vorhanden gewesen sein, denn diese Teile verschleissen nicht in einem halben Jahr. Ich bin ca. 4000 km seit dem Kauf gefahren. Meine Frage ist nun, kann ich den Verkäufer zur Reparatur auf seine Kosten auffordern
  • Tim Küchenmeister: Auch hier werden Sie schlechte Karten haben, Querlenker zählen zu den Verschleißteilen (Amtsgericht Neukölln, Az. 18 C 114/04).
  • 2w3rg: Der Händler hatte ein ordentlichen Kaufvertrag "Im Kundenauftrag" vom Autohausverlag. Da steht der Händler als Vermittler oben im Kopf und in einem weiteren Textfeld der letzte Halter als Verkäufer. In der Fernsehsendung wurde kurz erwähnt, daß sich ein Händler durch einen Kommisionsvertrag nicht von der Gewährleistungspflicht befreien könnte. Wie ist denn die Rechtslage bei Kommissionsgeschäften?
  • Tim Küchenmeister: Die Rechtslage ist ähnlich, leider spricht das schriftliche Dokument erst mal gegen Sie. Sollte es eine Internetanzeige geben, dann empfehle ich diese noch einmal anzuschauen. Steht dort allein der Händler als Verkäufer drin ohne Hinweis auf ein Kommissionsgeschäft, dann kann er bei Vertragsunterzeichnung nicht ohne Weites etwas anderes behaupten. Im Streitfall empfehle ich die Hinzuziehung anwaltlichen Rates.
  • joerg: Bei einem DPF (Dieselpartikelfilter) kann ich nur sagen - das ist ein Verschleißteil, da gibt es weder Gewährleistung noch Garantien dafür. Da gibt es feste Wechselfristen - wenn sie dann erreicht werden.
  • senator1962: @Tim Küchenmeister: vielen Dank und Ihnen allen noch einen guten Abend
  • Moderatorin: Das wünschen wir Ihnen auch, herzlichen Dank!
  • joerg: Zum Thema Querlenker VW Passat. Das ist normal, der Verschleiß kündigt sich nicht längerfristig an, sondern kommt dann recht plötzlich. Das sind eben die modernen Autos.
  • leipzigerin85: Guten Abend. Ich habe ein Gebrauchtauto im Autohaus gekauft, welches ebenfalls wie bei der Dame in Ihrer Sendung für eine Privatperson verkaufte. Somit ebefalls wie bei der Dame keine Garantie übernimmt und dies auch im Vertrag geschrieben hat. Nun entdecke ich nach einer Weile fahren viele Mängel. Wenn es regnet, ergeben sich unter meinem Auto an den rostigen Stellen Rostpfützen! Das Öl läuft aus. Das Dach ist undicht. Was kann ich tun? Kann ich das Auto zurück geben?
  • Tim Küchenmeister: Wenn Sie das Fahrzeug im Autohaus gekauft haben, dann handelt es sich bei Ihrem Vertragspartner um einen gewerblichen Händler, der die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern nur auf ein Jahr beschränken kann. Zurückgeben dürfen Sie das Fahrzeug vorerst nicht, Sie müssen den Händler auffordern, die von Ihnen beschriebenen Mängel zu beseitigen. Erst wenn er sich weigert und die Mängel allein oder in der Gesamtheit erheblich sind, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Tim Küchenmeister: Schauen Sie mal bei mobile.de oder autoscout24.de. Dort finden Sie i.d.R. Links zu den entsprechenden Versicherungsgesellschaften.
  • Smea: Können Sie mir eine solche Versicherung nennen? Und durchschnittliche kosten?
  • Tim Küchenmeister: Schauen Sie mal bei mobile.de oder autoscout24.de. Dort finden Sie i.d.R. Links zu den entsprechenden Versicherungsgesellschaften.
  • ich bins nicht: Hallo zusammen, ich möchte demnächst einen Gebrauchtwagen verkaufen. Der Wagen hat Parkplatzschäden, die aber immer durch Tausch der kompletten Teile repariert wurden. Tragende Teile waren nie beschädigt. Gilt sowas als Unfallwagen?
  • Tim Küchenmeister: Sie sollten es trotz Reperatur gegenüber dem Käufer angeben.
  • andre_le: Vielen Dank an Herrn Küchenmeister und auch an joerg für die Auskünfte!
  • leipzigerin-85: Dankeschön für die Antwort! Einen schönen Abend noch!
  • Smea: Alles klar. Vielen Dank und schönen abend noch
  • johannes: Hallo, auf was bezieht sich dann der Satz im Kaufvertrag: 1 Jahr Händlergewährleistung?
  • Tim Küchenmeister: Dieser Satz bezieht sich auf Sachmängel, nicht auf Verschleißteile. Schauen Sie noch mal hier http://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_sachmangelleitlinie_27730.pdf
  • Hexe: Hallo zusammen, wie verhält es sich denn wenn Gebrauchtwagenhändler die Option "Verlängerung der Werksgarantie" für einen jungen Gebrauchten anbieten? Ist dann auch der Händler bei dem man das Fahrzeug gekauft hat als Werkstatt nötig, oder kann man die Werkstatt, im Fall einer Garantiefalles, frei wählen?
  • Tim Küchenmeister: I.d.R. müssten Sie zu einem Vertragshändler gehen, also auch ein Händler von der Fahrzeugmarke, bei der Sie Ihren Wagen gekauft haben. Freie Werkstätten werden grundsätzlich von der Werksgarantie nicht akzeptiert. Das steht alles in den Garantiebedingungen, daran sollte man sich nach Möglichkeit genau halten, um Ärger zu vermeiden.
  • Diana: Guten Abend. Mein Sohn kaufte sich im Januar bei einem "Fähnchenhändler" einen gebr. Skoda Fabia. Jetzt zeigen sich die Mängel. Zentralverriegelung macht was sie will, Kabelbaum vom Scheibenwischwasser zerstört, Zündschlüssel wird meistens nicht anerkannt. Die Reperaturkosten werden sehr hoch sein. Im Vertrag steht keine Sachmängelhaftung. Kann man da irgendetwas machen ?
  • Tim Küchenmeister: Ja, der Händler muss in diesem Fall sogar zwei Jahre Gewährleistung geben. Mängel muss er abstellen, weigert er sich, dann empfehle ich den Gang zum Rechtsanwalt.
  • Moderatorin: Liebe Chatfreunde, gerade ist der Bildschirm "leer". Noch ist Zeit, Fragen zu stellen oder Erfahrungen an andere weiterzugeben. Da sind wir natürlich auch interessiert dran.
  • Kathrin : Hab ich das recht die Rechnung, von meiner Werkstatt des vertauens , dem Händler vorlegen zum bezahlen?Auch wenn er über die Mängel Bescheid wusste , die wir reparieren lassen haben.zündkerzen waren auch noch die alten. Besser gesagt möchte ich schon wieder haben. Kann ich dies tun?
  • Tim Küchenmeister: Nur wenn Sie das vorher mit dem Händler abgestimmt haben. Ansonsten hat er das Recht zur Nachbesserung, dieses dürfen Sie ihm nicht nehmen, indem Sie eine andere Werkstatt - und sei es auch die Werkstatt Ihres Vertrauens - aufsuchen.
  • joerg: Bei Gebrauchtwagen kann ich jedem Käufer nur raten, sich nicht allzu sehr von Emotionen leiten zu lassen. Nehmt eine Person Euer Vertrauens mit, die mit dem Kauf nichts zu tun hat und einiges objektiver sieht. Bei der Suche im Internet bei den Fotos darauf achten, ob schon Farbunterschiede zu erkennen sind, durch die Pixelauflösung besser als im Original zu sehen. Gebrauchtwagen nie bei Regen ansehen, man sieht keine Kratzer und Dellen, selbst schlecht lackierte Schäden sind dann unsichtbar.
  • leipzigerin-85: Hallo, bin die Nutzerin von leipzigerin85 und hatte mich grad ausgeloggt, da ich nur mit dem Handy online bin. Ist die Frage dennoch angekommen?
  • Tim Küchenmeister: Ja, Frage ist angekommen und ja auch schon beantwortet.
  • Kathrin : Danke das sie da waren, wünsche Ihnen ein schönen Abend .
  • johannes: Vielen Dank, lt. meiner Rechtschutzvers. sollen wir in gegen das Urteil in Widerspruch gehen. Vielen Dank für Ihre Aussagen.
  • Moderatorin: Auch Ihnen ein großes Dankeschön fürs Mitchatten!
  • Haraldinio: Hallo Herr Küchenmeister, ich habe folgendes Problem und zwar habe ich einen VW Golf 6 als Jahreswagen vor nicht einmal 2 Jahren gekauft und jetzt ist bereits die Kupplung kaputt nach nicht einmal 30.000 km. Was für Anspürchje habe ich?
  • Tim Küchenmeister: Kupplung zählt leider auch zu den Verschleißteilen. Es ist zwar ungewöhnlich, dass diese nach 30 Tsd. Kilometern kaputt geht, allerdings müssen Sie beweisen, dass der Defekt auf einem Mangel und nicht auf Verschleiß beruht. Soweit Sie sich sicher sind, dass es nicht an Ihrem Fahrstil liegt, empfehle ich den Gang zu einem Sachverständigen, der die Kupplung auf Herz und Nieren überprüft. I.d.R. lässt sich so feststellen, ob ein Materialfehler oder Verschleiß vorliegt.
  • malte86: ich habe meinen Beitrag in 3 Teilen geschickt, da die Zeichenzahl pro Fenster begrenzt ist
  • Tim Küchenmeister: Leider sind nur zwei Teile angekommen, der erste Teil fehlt.
  • joerg: Hat der VW Golf ein DSG-Getriebe empfiehlt sich der Gang auf jeden Fall zum VW-Händler, von VW gibt es da möglicherweise Kulanzen. Wichtig, das Serviceheft muß vorhanden sein. Fragen kostet nichts.
  • signum: Hallo, wir haben uns ein Auto beim Händler gekauft und nach einigen Kilometer ist die Motorkontrollampe gekommen, haben uns dannach bei dem Händler gemeldet.Wurden auf später vertröstet und es wurde uns ein Gewärbevertrag untergeschoben! Was können wir noch machen?
  • Tim Küchenmeister: Auch hier empfehle ich den Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Legen Sie dort alle Dokumente hinsichtlich des Verkaufs vor. Soweit Sie nachweisen könnnen, dass Sie kein Gewerbetreibender sind und dass der Händler Ihnen dies untergeschoben hat, können Sie auf Gewährleistung bestehen.
  • malte86: Teil 1 Ich habe mir am 11.4 einen gebrauchten ford escort für etwas über 1000 euro gekauft, der noch bis Ende des Jahres TÜV hat. Es war ein Privatkauf und mir wurde versichert, dass lediglich evtl der Kat erneuert werden muss und es sonst nur optische
  • Tim Küchenmeister: Ihre Chancen stehen leider schlecht, vermutlich sehen Sie Ihr Geld nicht wieder. Bei einem Fahrzeug in diesem Preissegment ist es schwer, einen Mangel nachzuweisen. Vermutlich hat der Verkäufer als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen, was unter Privatleuten zulässig ist. Vermutlich ist es das Beste, das Rückzahlungsangebot anzunehmen und das Fahrzeug für 800 Euro zurückzugeben.
  • malte86: optische Mängel geben würde, was sich allerdings am Tag danach in der Werkstatt als falsch herausstellte wo mir von 2 unabhängigen Werkstätten bestätigt wurde, dass im vorderen Fahrwerksbereich Reparaturen von mindestens 600 euro notwendig wären um den Wagen durch den TÜV zu bekommen zzgl dem Kat der nochmal mit 500€ zu Buche schlägt im Endeffekt müsste ich nochmal 110 Euro in den Wagen hineinstecken und er ist somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wir boten dem Verkäufer an den
  • Moderatorin: Frage wurde gerade beantwortet.
  • malte86: den Wagen einfach zurück zu nehmen darauf ließ er sich nur für ein Rückzahlungsangebot von 800 euro anzumerken ist auch, dass dem Vorbesitzer die Mängel beim Fahren hätten auffallen müssen. Auch wurde gesagt der Wagen sei trocken und leckt nun im vorderen Lenkungsbereich. Mein Fehler war dass ich keine ausgiebige Probefahrt gemacht hatte weil das auto bereits abgemeldet war und ich nur auf einen kurzen Privatweg fahren konnte. Welche Chancen habe ich rein rechtlich mein Geld wieder zu b
  • Moderatorin: siehe eben.
  • Haraldinio: Ich habe vom Autohaus bisher den Vorschlag erhalten, dass sie 70% vom Material übernehmen wollen und 30% von der Arbeitszeit! Wäre das als Kulanzvorschlag i.O. oder nicht? Die Kosten für die Reparatur erscheinen mir auch etwas übertrieben hoch, da das Autohaus 400,- für die Kupplung rechnet u. 600,- für die Arbeitszeit! Bei einer anderen Werkstatt bekomme ich Kupplung und Reparatur für insgesamt 600,-!
  • Tim Küchenmeister: Das Angebot erscheint mir fair. I.d.R. sind die Arbeitskosten stets höher als die Materialkosten. Wenn Sie sichergehen wollen, fragen Sie einen Technischen Sachverständigen (TÜV, Dekra, ADAC), ob die Preise stimmen. Ich gehe davon aus, dass die andere Werkstatt keine Vertragswerkstatt ist und entsprechend niedriger Stundensätze hat. Soweit Sie Ihre Arbeiten dort durchführen lassen, laufen Sie Gefahr, in Zukunft vom Fahrzeughersteller bei Kulanzentscheidungen ausgeschlossen zu werden.
  • Lilli: Teil 2: Ich sollte noch hinzufügen, dass ein Fachmann sich das Fahrzeug angeschaut hat und gesagt hat, dass die Kratzer und die "Pfusch-Arbeit" bereits im Unterlack zu finden sind und somit nicht mein Verschulden. Welche Rechte habe ich nun? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
  • Tim Küchenmeister: Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Schaden fachgerecht repariert wird. Ob dies mit einer vollständigen Lackierung getan, kann ich nicht beurteilen. Hier sollten Sie einen Technischen Fachmann hinzuziehen (Sachverständiger bei TÜV, Dekra, ADAC). Einen Komplettcheck ohne Anlass auf Mängel muss Ihnen der Händler nicht bezahlen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie das Geld selbst in die Hand nehmen, i.d.R. 50 bis 100 Euro pro Check durch einen Sachverständigen.
  • Moderatorin: Welche Mängel kann man reklamieren? Unter welchen Bedingungen ist der Händler nicht haftbar? Antwort auf diese und andere Fragen gibt unsere Umschau-Seite im Internet. So gelangen Sie hin http://www.mdr.de/umschau/gebrauchtwagenkauf106.html
  • Tim Küchenmeister: @Lilli: Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese i.d.R. die Kosten für die Begutachtung durch einen Sachverständigen.
  • joerg: Wenn in dem Fall schon eine Kulanzentscheidung vorliegt, ist doch alles klar. Man kann in dem Fall noch versuchen, die Kundenbetreuung anzurufen, was bei einer weitergehenden kundenfreundlichen Entscheidung aber eine weitere Verzögerung bedeutet.
  • Lilli: Hallo Herr Küchenmeister, ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Benz Jahreswagen gekauft (vor 8 Wochen) und nun hat sich herausgestellt, dass die hintere Stoßstange bereits demontiert war und nachlackiert wurde. Im Kaufvertrag steht davon allerdings nicht. Der Händler bietet nun an, die Stoßstange nochmals nachlackieren zu lassen. Ich möchte aber eine neue eingebaut bekommen und zudem einen Komplett-Check des Fahrzeug um weitere Mängel auszuschließen. Wer muss diese Kosten überne
  • Moderatorin: Die Zeichenzahl ist begrenzt ... bitte um eine Kurzdarstellung!
  • Haraldinio: OK, vielen Dank und schönen Abend noch!
  • signum: wir sind schon beim Anwalt gewesen haben auch schon geklagt aber es sieht schlecht aus( Richterin behauptete befangen zu sein)! Wie soll man das nachweisen können das uns das untergeschoben wurde? Wir sind radlos!
  • Tim Küchenmeister: Da ich die Aktenlage nicht kenne, kann ich dazu leider nichts sagen. Ihr Anwalt weiß da sicherlich mehr.
  • Haraldinio: @joerg: Dadurch, dass das Autohaus schon gewillt ist etwas von den Kosten nzu übernehmen, denke ich, dass Sie evtl. auch wissen, dass so ein "Verschleiß" nicht normal ist!
  • malte86: der Verkäufer hat nicht explizit vermerkt dass er das keine Gewährleistung übernimmt
  • Tim Küchenmeister: Dann muss er Gewährleistung übernehmen. Dies gilt allerdings nur für Mängel und NICHT für Verschleißteile. Auch hier empfehle ich den Gang zum Sachverständigen, der die Defekte prüft und Ihnen einen Hinweis geben kann, ob es sich um Mängel oder Verschleißerscheinungen handelt. In Anbetracht des relativ geringen Fahrzeugpreises sollten Sie auch hier über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Ihnen die Sachverständigenkosten abnimmt. Diese können leicht einige 100 Euro betragen
  • Haraldinio: @joerg: Ich habe in den nächsten Tagen noch einen Termin mit dem Mechaniker, dem Verkäufer und dem Chef und bin gespannt, was dabei noch rauskommt!
  • joerg: @Haraldinio Das sind die festen Kulanzvorgaben vom Hersteller die systemseitig abgerufen werden und überall gleich sind, der Händler aber auch noch eigenen Spielraum für seine Stammkundschaft hat. Ich hab das jahrelang gemacht.
  • Lilli: Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung, allerdings wurde diese 2 Wochen nach Erwerb des Fahrzeugs abgeschlossen. Greift diese Versicherung nun trotzdem, obwohl ich den PKW vorher gekauft habe? Ich bin zudem noch Mitglied beim ADAC. Habe ich eventuell in dieser Mitgliedschaft eine solche Versicherung?
  • Tim Küchenmeister: Nein, die Versicherung greift in diesem Fall nicht. Sie wird sich darauf berufen, dass es sich um ein vorvertragliches Risiko handelt, welches nicht mehr versicherbar ist. In der einfachen ADAC-Mitgliedschaft ist keine Rechtsschutzversicherung enthalten.
  • Moderatorin: Allmählich nähern wir uns dem Ende des Chats. Momentan sind keine Fragen mehr hier.
  • Lilli: Vielen Dank Herr Küchenmeister
  • Moderatorin: Dann nutzen wir die Gelegenheit, allen Beteiligten für den erfrischenden und aufschlussreichen Dialog zu danken.
  • Moderatorin: Toll, dass Sie dabei waren. Ein ganz besonderes Lob geht an unseren Experten, Herrn Küchenmeister, der uns sehr ausführlich Rede und Antwort stand.
  • Moderatorin: Das Protokoll finden Sie in Kürze auf unserer Umschau-Seite online. Dort können Sie alles in Ruhe noch einmal nachlesen und stöbern.
  • joerg: Interessanter Chat. Ich kann allen Gebrauchtwagenkäufern nur faire Händler wünschen - und das scheint immer seltener zu werden. Es gibt auch bei den freien Händlern gute Händler.
  • Tim Küchenmeister: Vielen Dank für die rege Beteiligung ... und allzeit Gute Fahrt mit dem hoffentlich mangelfreien Gebrauchten :o)
  • Moderatorin: Wir sagen tschüss und auf Wiederchatten. Dann bis zum nächsten Mal, Ihr Team von MDR.DE.