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BundesfinanzministeriumImmer mehr ausländische Kindergeldempfänger

09. August 2018, 08:32 Uhr

Mehrere hundert Millionen Euro Kindergeld zahlt der deutsche Staat an Empfänger aus dem EU-Ausland, Tendenz steigend. Der Deutsche Städtetag fordert deshalb, die Zahlung ins Ausland einzuschränken. Das will die Bundesregierung auch, stößt damit auf Widerstand bei der EU.

Die Zahl ausländischer Kindergeldempfänger ist deutlich angestiegen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde die Leistung im Juni an mehr als 268.000 Kinder gezahlt, die außerhalb Deutschlands in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben.

Das sei eine Zunahme von rund zehn Prozent im Vergleich zum Ende des Vorjahrs. Damals lag die Zahl der Empfänger bei rund 243.000. 2016 waren es rund 232.000. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa hat vor allem die Zahl der Empfänger aus Osteuropa zugenommen.

Wem steht Kindergeld im Ausland zu?EU-Ausländer haben für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitlosen- bzw. Krankengeld beziehen. Rechtsgrundlage hierfür ist eine EU-Verordnung von 2004 über soziale Sicherheit (EG Nr. 883/2004). Auch Deutsche beziehen Kindergeld im Ausland, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder als solche behandelt werden.

Städtetag fordert Reform der Leistung

Der Deutsche Städtetag forderte angesichts der Zahlen eine Reform des Kindergeldes. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, das Kindergeld sollte sich daran orientieren, was Kinder in ihrem tatsächlichen Aufenthaltsland brauchten. Es sollte nicht die Höhe aufweisen, die in einem anderen Land am Wohnsitz der Eltern gezahlt werde.

Dedy betonte, wenn jemand in Deutschland arbeite, seine Kinder aber in Rumänien lebten, sollte Kindergeld nach rumänischem Niveau gezahlt werden. Das sei nicht unmenschlich.

Berlin stößt in Brüssel auf Widerstand

Die Bundesregierung strebt schon seit Längerem an, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. Berlin scheitert damit aber bislang am Widerstand in Brüssel.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012 haben EU-Ausländer, die in einem anderen Land leben für die Dauer ihres Aufenthalts Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn ihre Kinder in der Heimat geblieben sind.

Im vergangenen Jahr hat Deutschland Kindergeld in Höhe von rund 343 Millionen Euro auf Konten im Ausland gezahlt. Das hatte das Bundesfinanzministerium im März mitgeteilt. Wobei auch deutsche Empfänger Konten im Ausland haben können.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 09. August 2018 | 03:30 Uhr