Thüringen bekommt vom Bund kein zusätzliches Geld für die Beseitigung von Umweltschäden durch DDR-Staatsbetriebe.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Hintergrund ist ein Vertrag zwischen dem Bund und den ostdeutschen Ländern von 1992, der 1999 mit Thüringen präzisiert wurde. Thüringen hatte dadurch umgerechnet gut 220 Millionen Euro vom Bund für die Sanierung von DDR-Umweltschäden bekommen, zum Beispiel im Kalibergbau. Das Land sah das als nicht ausreichend an und hatte deshalb zusammen mit Sachsen geklagt. Das Gericht teilte nun mit, dass die Länder die Verpflichtung des Bundes für weiteres Geld nicht ausreichend begründen konnten. Das Thüringer Umweltministerium teilte mit, dass es nun auf eine zweite, noch offene Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setze. Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus und der sonstigen ehemaligen DDR-Staatsbetriebe könnten aus Sicht des Ministeriums nicht nur Sache des Landes allein sein, heißt es in der Mitteilung.