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FAKT | Das Erste | 15.08.2011 | 21:45 Uhr : Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird

In Deutschland gibt es Tausende Menschen, die nicht mehr selbstständig atmen können und deshalb auf Maschinen angewiesen sind. Auf der Intensivstation können die Betroffenen nur so lange bleiben, bis die akute Notfallbehandlung abgeschlossen ist. Spezielle Pflegeheime für sie gibt es kaum. Private Pflegedienste haben die Lücke erkannt und bringen die sogenannten Beatmungspatienten in Wohngemeinschaften unter. Weil dabei keine verbindlichen Standards für das Pflegepersonal gelten, kommt es immer wieder zu gravierenden Pflegemängeln.

Frau an einem Beatmungsgerät
Beatmungspatienten bedürfen besonderer Pflege. In speziell eingerichteten Wohngemeinschaften bekommen sie die aber nicht immer.

Pflegeplätze für sogenannte Beatmungspatienten sind rar und die Kosten dafür hoch. Deshalb bieten sich zunehmend private Pflegedienste als Alternative an. Sie mieten Wohnungen an und bringen dort oft mehrere Beatmungspatienten gleichzeitig unter, quasi in einer Wohngemeinschaft. Pro Patient erhalten sie bis zu 20.000 Euro im Monat. Das Besondere: Die WG-Zimmer gelten als privater Wohnraum der Patienten. Die Betreuung durch den Pflegedienst ist damit offiziell ambulant. Das wiederum bedeutet: Vorschriften wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gelten hier nicht. Es gibt keine regelmäßigen Überprüfungen von Heimaufsicht und Krankenkassen und auch keine verbindlichen Mindeststandards für das Intensiv-Pflegepersonal. Das hat teilweise fatale Folgen.

Pflegekraft benennt Mängel

So berichtet die ehemalige Pflegeleiterin einer Beatmungs-WG bei FAKT von unhaltbaren Zuständen. Nachts habe ein Pfleger allein sechs Patienten betreuen müssen, die über zwei Stockwerke verteilt gewesen seien. Wenn sie oder ihre Kollegen im Erdgeschoss gewesen seien, hätten sie nicht gehört, was im ersten Stock passiere. Die Frau, die inzwischen gekündigt hat, erklärt, sie habe ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht. Von ihm sei aber nur die lapidare Antwort gekommen, dass immer mal einer sterbe.

Experte fordert verbindliche Standards

Auch Peter Demel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK) hat seine Erfahrung mit Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten gemacht. Er hat viele von ihnen überprüft. Ergebnis: Rund ein Viertel hatte deutliche Mängel. Demel berichtet von WGs, in denen das Personal nicht ausreichend geschult war oder die erforderlichen Hygienestandards nicht eingehalten hat. Er spricht von Defiziten, die die Patienten gefährdeten und nicht vorkommen dürften. Demel fordert deshalb verbindliche Standards für Intensiv-Pflegedienste.

"Man kann dieses Thema nicht ignorieren. Es muss adäquat behandelt werden und das ist es mit dem aktuellen Prüfkonzept bei Weitem nicht."

Peter Demel, Ärztlicher Prüfer des MDK Bayern

Unterstützung für seinen Vorschlag erhält Demel von Christoph Jaschke. Er bietet selbst Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten an. Jaschke hat nach eigenen Angaben freiwillig durchweg Fachkräfte für die Pflege engagiert. Er nennt es traurig, dass es für die Branche noch keine allgemeingültigen Vorschriften gibt.

"Ich finde es beschämend, dass wir in diesem Land alles regeln. Jedes Teil hat eine DIN-Norm. Aber so ein sensibler Bereich mit einer permanenten Gefährdung ist nicht geregelt."

Christoph Jaschke, Leiter eines privaten Pflegedienstes für Beatmungspatienten

Gesundheitsministerium blockt ab

Das Bundesgesundheitsministerium sieht allerdings keinen Regelungsbedarf. Eine Interview-Anfrage wird abgelehnt. In einer schriftlichen Erklärung heißt es, das Thema der außerklinischen Intensivpflege stehe nicht auf der Tagesordnung.

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2011, 15:58 Uhr

Betreuungswohngemeinschaften

Private Pflegedienstleister mieten zur Betreuung von Beatmungspatienten private Mietwohnungen an. Dieser Mietraum wird dann an die Beatmungspatienten untervermietet. Diese sogenannten Betreuungswohngemeinschaften fallen aufgrund der meist geringen Zahl an Patienten nicht unter das Deutsche Heimgesetz oder eine der erlassenen Landesregelungen. Die Betreuungswohngemeinschaften müssen damit nicht den Standards genügen, unter die ein reguläres Pflegeheim fällt. Hier gelten nur die Standards für die häusliche Krankenpflege. Durch dieses Organisationsmodell spart der private Pflegedienst erhebliche Kosten. Die gesparten Aufwendungen fließen als Gewinn in die Kasse des Pflegedienstes.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland gibt es ein Deutsches Heimrecht, dass die stationäre Pflege regelt. Allerdings wurde im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Einige Bundesländer haben inzwischen eigene Normen zur Regelung geschaffen, die vom Bundesdeutschen Heimrecht abweichen können und auch untereinander verschieden sind. Die Länder, die eigene Regelungen haben, sind: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.


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