FAKT | Das Erste | 04.10.2011 | 21:45 Uhr : Bundeswehrkommandeur verstößt gegen NATO-Vorschriften
Ein Jahr nach dem tödlichen Bombardement von Kundus hat ein Bundeswehr-Kommandeur in Afghanistan offenbar erneut gegen NATO-Einsatzvorschriften verstoßen, in dem er einen Luftschlag anordnete. Nach Recherchen von FAKT ereignete sich der Vorfall am 19. September 2010 in der Region Baghlan.
Demnach hat der deutsche Kommandeur der Quick Reaction Force 5 den Befehl gegeben, eine feindliche Funkstation zu beschießen, die von Spähern gemeldet worden war. Wie FAKT berichtet, waren die Einsatzregeln der NATO, die sogenannten Rules of Engagement dabei nicht erfüllt: So habe es keine ausreichende Identifizierung des Zieles gegeben. Zudem sei nicht sicher gewesen, ob sich Zivilisten im Zielgebiet befanden. Und es habe kein feindlicher Akt vorgelegen. Nach dem Bundestags-Mandat sind das aber zwingende Voraussetzungen für einen Beschuss. Die FAKT-Recherchen belegen weiter, dass die zuständigen Luftleitoffiziere den Befehl des deutschen Kommandeurs verweigerten. Auch die zuständige Rechtsberaterin des Regionalkommandos Nord habe Bedenken angemeldet. Der deutsche Kommandeur soll seine Order allerdings mehrfach wiederholt haben, so dass das Ziel mit Mörsern angegriffen wurde. Die Bundesregierung wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorfall äußern.
Nouripour: Fall übertrifft alles Bisherige
Für den verteidigungspolitischen Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, sprengt der Fall alles bisher Dagewesene. Die Bundesregierung habe immer wieder gesagt, es gebe in Afghanistan kein gezieltes Töten. Wenn aber ein Kommandeur unbehelligt auf eine Funkstation schieße, ohne dass eine Bedrohung vorliege, dann mute es so an, als würde die Regierung lügen. Für Nouripour steht die Glaubwürdigkeit der politischen und militärischen Führung auf dem Spiel. Es sehe so aus, als würde der Rechtsbruch eines Kommandeurs vor dem Parlament verschwiegen. Das wäre fatal.
Arnold kritisiert Verteidigungsministerium
Auch in der SPD-Fraktion gibt es kritische Stimmen. Der verteidigungspolitische Sprecher Rainer Arnold erklärt in FAKT, dass der härter gewordene Einsatz bei einzelnen Soldaten zu Mentalitätsveränderungen führen könne. Es gebe Diskussionen nach dem Motto, man dürfe zu wenig und wolle endlich freie Hand. Arnold greift aber auch das Verteidigungsministerium an.
Rückblick: Der Fall von Kundus
Bei dem Luftschlag von Kundus am 4. September 2009 hatte der deutsche Oberst Georg Klein die Bombardierung entführter Tanklastwagen befohlen. Dabei kamen bis zu 142 Menschen ums Leben. Die NATO warf Klein vor, mehrfach gegen ihre Einsatzregeln verstoßen zu haben. So habe er seine Entscheidung für den Luftangriff nur auf eine Quelle gestützt und keine Genehmigung bei seinen Vorgesetzten eingeholt. Die Bundeswehr stellte ihre Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren gegen den Offizier allerdings ein. Auch die Bundesanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein. In der Begründung hieß es, der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen.

