FAKT | Das Erste | 04.10.2011 | 21:45 Uhr : Rentengesetz benachteiligt DDR-Flüchtlinge
DDR-Bürger, die vor dem Fall der Mauer in den Westen gekommen sind, erhalten deutlich weniger Rente, als ihnen bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik zugesagt wurde. Zahlreiche Betroffene haben eine Interessengemeinschaft gegründet, um für ihre Ansprüche zu kämpfen. Unterstützt werden sie dabei von SPD, Grünen und Linke. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP setzt sich für die DDR-Flüchtlinge ein. Widerstand kommt aber aus den Reihen der CDU.
Wer aus der DDR in die Bundesrepublik ausgereist ist, fiel unter das sogenannte Fremdrentengesetz. Danach wurde er in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich so behandelt, als ob er sein gesamtes Arbeitsleben in der BRD verbracht hätte. Damit sollte vermieden werden, dass Flüchtlinge später schlechter gestellt sind. Diese Regelung wurde allerdings Anfang der 1990er-Jahre wieder abgeschafft. Der Grund: Zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung siedelten weiter Tausende Menschen aus dem Osten in den Westen über. Auch sie hätten Anspruch auf Altersbezüge nach dem Fremdrentengesetz gehabt und damit die Rentenkasse belastet. Alle DDR-Flüchtlinge wurden deshalb vom Fremdrentengesetz ausgeschlossen, auch rückwirkend. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden sie rentenrechtlich wieder DDR-Bürger. Eine Ausnahme galt lediglich für Flüchtlinge, die vor 1937 geboren wurden.
Betroffene fühlen sich bestraft
Schätzungen zufolge sind etwa 200.000 DDR-Flüchtlinge betroffen. Ihre Einbußen bei der Rente betragen bis zu 500 Euro im Monat. Auch Eva Aust bekommt heute weniger Rente als ihr nach dem Fremdrentengesetz zugestanden hätte. Konkret geht es um monatlich 100 Euro. Die studierte Lehrerin wollte 1974 mit ihrem Mann aus der DDR flüchten, wurde aber geschnappt. Aust kam für drei Jahre ins Frauengefängnis Hoheneck im sächsischen Stollberg. Anschließend erhielt sie Berufsverbot. Erst 1982 wurde ihre Ausreise in den Westen genehmigt. Inzwischen ist Eva Aust 70 Jahre alt.
Interessengemeinschaft soll Ziele durchsetzen
Christa Ladendorf erhält ebenfalls deutlich weniger Rente, als nach ihrer Ankunft im Westen errechnet. Ladendorf hatte 30 Ausreiseanträge gestellt, bevor ihr 1987 die Ausreise erlaubt wurde. Heute lebt sie in Brandenburg von 380 Euro Rente im Monat. Würde sie die ihr zugesagte Rente nach dem Fremdrentengesetz bekommen, wären es 200 Euro mehr.
Christa Ladendorf hat sich deshalb der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge angeschlossen. Ihr Ziel ist es, die einst versprochene Rente doch noch einzufordern. Die Mitglieder haben Briefe an Abgeordnete der Bundestagsparteien geschrieben. Die SPD hat daraufhin einen Petitionsantrag in den Bundestag eingebracht, um die alte Regelung für diejenigen wiederherzustellen, die bis zum Fall der Mauer im November 1989 in den Westen übergesiedelt waren. Grüne und Linke signalisierten bereits Zustimmung.
Regierung zieht nicht an einem Strang
Selbst in der Regierungspartei FDP gibt es positive Signale in Richtung Interessengemeinschaft. So schrieb Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die FDP unterstütze das Anliegen. Die CDU als Koalitionspartner und vor allem das zuständige Bundesarbeitsministerium unter Ursula von der Leyen seien von einer Änderung der Gesetze zugunsten der Flüchtlinge aber nicht überzeugt. FAKT fragte beim Ministerium für Arbeit und Soziales nach und erhielt als schriftliche Antwort, dass nach dem Ende der deutschen Teilung die Grundlage für die weitere Anwendung des Fremdrentenrechts auf DDR-Übersiedler entfallen ist.
Experte: Union muss einlenken
Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Klaus Schröder von der FU Berlin sieht das etwas anders. Seiner Ansicht nach werden Menschen, die zum Zeitpunkt des Mauerfalls bereits in der Bundesrepublik lebten, jetzt so behandelt, als ob sie Bürger der DDR gewesen seien. Das gehe aber nicht. Man könne nicht im Nachhinein noch einmal die Staatsbürgerschaft wechseln. Schroeder, der auch Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat ist, fordert deshalb die Union zu einer Kehrtwende auf. Vor allem Ministerin von der Leyen müsse zur Besinnung kommen und einen Kompromiss suchen.
Rente in der DDR
In der DDR wurde nur ein kleiner Pflichtbetrag in die Sozialversicherung eingezahlt. Um seine spätere Rente aufzustocken, gab es noch eine freiwillige Zusatzrente und die Versorgungssysteme bestimmter Berufsgruppen. Viele DDR-Bürger, die ausreisen wollten, haben nur den Pflichtbeitrag gezahlt, aber auf das Ansparen einer freiwilligen Zusatzrente verzichtet. Deshalb fallen ihre Altersbezüge so niedrig aus.
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