Unwetterschäden und entwurzelte Bäume auf einer Straße 11 min
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Service | 30.08.2023 Unwetterschäden: Was tun, wenn die Versicherung am Haus nur wenig zahlt?

30. August 2023, 13:50 Uhr

Wenn Haus und Hof durch Unwetter beschädigt sind, Dachziegel heruntergerissen, Keller überschwemmt sind, dann ist das schon schlimm genug. Doch was ist, wenn die Versicherung bei Zahlungsleistungen zögert oder die Beträge kleinrechnet? Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten gibt Auskunft in der Servicestunde.

Ein Moment nur und ein Baum kracht auf den Balkon oder das Auto, der Keller läuft voll oder Scheiben gehen zu Bruch - wie Mitte August 2023 in Erfurt.

Wichtig ist es laut Bund der Versicherten, den Schaden unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Das geht zunächst mündlich am Telefon. Später kann man den Schaden noch in Schriftform mitteilen. Wichtig ist es, den Fall direkt zu dokumentieren. Fast jeder hat das Handy in der Tasche. Fotos oder Videos, wie sich das Ganze abgespielt hat, könnten bei der Regulierung später sehr wichtig werden, so Julia Alice Böhne.

Wasser im Keller

Steht der Keller beispielsweise unter Wasser, stellt sich die Frage: Ist das durch eine Überschwemmung entstanden, durch ein Hochwasser, eine Überflutung, kam das über das Grundwasser oder vom Starkregen? Hier ist es wichtig, den Hergang zu dokumentieren. Und unter Umständen wirkt sich das darauf aus, ob der Versicherer den Schaden am Ende übernehme, so die Expertin.

Elementar: Die Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung kann laut Julia Alice Böhne "elementar" sein: Denn nur die Elementarschadenversicherung decke mehr Schäden ab. Überschwemmung durch Starkregen, Erdbeben und Schneedruck - das klingt für viele Menschen so, als würde sie es nie betreffen. Schließlich leben wir in keinem Erdbeben-Gebiet. Aber Starkregen könne schnell überall auftreten - und diese Fälle werden sich künftig auch häufen, schätzt Böhne. Daher sei es sehr wichtig, diese Versicherung zusätzlich abzuschließen. Denn Starkregen beispielsweise übernimmt die "normale" Wohngebäudeversicherung nicht.

  • Schaden melden
  • Schaden dokumentieren mit Foto oder Video
  • Dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird (Folgeschaden), z.B. mit Folie oder Pappe kaputte Fenster abdecken und ggf. mit Versicherer weitere Schritte absprechen

Regulierung kann dauern

Wenn ein Unwetter über eine Region gezogen ist, sind mehrere Menschen betroffen - es kann also mit der Regulierung dauern, wenn alle Betroffenen sich bei ihren Versicherungen melden. Julia Alice Böhne rät, das nicht als Böswilligkeit oder Nachlässigkeit der Versicherung zu betrachten. Es kann sein, dass nicht genügend Mitarbeiter vorhanden sind, um schneller abzuarbeiten und dass zum Beispiel Gutachter schlecht zu bekommen sind. Böhne rät, sich eng mit dem Versicherer abzustimmen, damit für beide Seiten eine tragfähige Lösung gefunden wird. Das kann sein, dass man selbst eine Fachfirma beauftragt, die den Schaden feststellt und dokumentiert und auch einschätzt, ob/dass der Schaden durch das versicherte Ereignis aufgetreten ist und dass man die Firmenrechnung dann später beim Versicherer geltend macht. Das sollte man aber am besten schriftlich klären und bestätigen lassen.

Schaden nicht zu beziffern

Beim Hochwasser im Ahrtal war es beispielsweise so, dass Gegenstände vollständig zerstört oder entfernt wurden, dass sie durch Schlammlawinen oder Aufräumarbeiten der Gemeinden nicht mehr "nachweisbar" waren. Hier ist es vorgekommen, dass Versicherer vorab eine Pauschale gezahlt haben, bis der Verlust oder der Wert der Gegenstände/Häuser konkret nachgewiesen werden kann. Wer hier vorab einen Sachverständigen (auf eigene Kosten) beauftragt hatte, der den Wert der eigenen Immobilie beziffert hat, war im Vorteil.

Solaranlage oder Wärmepumpe betroffen

Wenn Solaranlagen oder Wärmepumpen betroffen sind, sind diese über die Wohngebäudeversicherung bzw. Elementarschadenversicherung mit versichert - aber der Versicherungswert müsse dem Ganzen auch entsprechen, erklärt Julia Alice Böhne. Und der Versicherer müsse auch wissen, dass eine Solaranlage oder Wärmepumpe angeschafft wurde. Sonst kann man nicht davon ausgehen, dass man im Schadensfall das Geld dafür wiederbekommt.

Hilfe bei Streitfällen bekommen

Der Bund der Versicherten hilft seinen Mitgliedern im Streitfall und übernimmt in Einzelfällen die Korrespondenz mit dem Versicherer, um die Rechte der Versicherten durchzusetzen. Wer kein Mitglied ist und wer Unstimmigkeiten im Schadensfall hat, der könnte höflich, aber bestimmt an den Vorstand des Versicherers schreiben. Bleibt das ohne Erfolg, könnte man den Vorstand ganz konkret anschreiben und die bisherigen Probleme schildern, schreiben, warum es nicht vorangeht, und bitten, den Schaden schnellstmöglich zu erstatten.

Erst danach sollte man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser schlichtet bei strittigen Sachverhalten zwischen Versicherten und Versicherern - das kann allerdings dauern. Falls hier keine Einigung erzielt wird, bleibt noch der Gang zum Versicherungs-Fachanwalt oder zum Gericht.

MDR (if)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Vormittag mit Haase und Waage | 30. August 2023 | 11:50 Uhr

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