Zwei stilisierte Menschen im Anzug. Einer steht deutlich erkennbar. Ihm werden zwei Mikrofone entgegen gehalten. Der andere Mensch steht mit verschränkten Armen daneben und ist schwächer zu sehen. In Bildern erklärt: Warum wird über manche Parteien weniger berichtet? 3 min
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Abgestufte Chancengleichheit Nicht alle Parteien werden gleich berücksichtigt

02. August 2021, 09:22 Uhr

Bei den Bundestagswahlen am 26. September 2021 können 53 Parteien antreten. Das sind noch einmal mehr als beim letzten nationalen Urnengang 2017, als sich 42 Parteien um die 598 Sitze im Parlament bewarben. Doch längst nicht alle von ihnen schaffen den Einzug in die großen Wahlsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was ARD, ZDF und Deutschlandradio hier zu beachten haben, regelt das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit“.

Denn für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten in der politischen Berichterstattung - und bei Wahlen ganz besonders - bestimmte Spielregeln. Natürlich bleiben die journalistischen Kriterien, was berichtenswert ist, in Kraft. Der MDR darf aber nicht - wie zum Beispiel Zeitungen oder andere Medien - "Partei" ergreifen und sich beispielsweise für eine bestimmte Partei, eine politische Gruppierung oder deren Kandidatinnen und Kandidaten aussprechen. Er muss vielmehr ausgewogen und überparteilich über die Themen berichten, die im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen von Bedeutung sind. Dabei muss er die einzelnen Parteien und ihre Vertreterinnen und Vertreter fair und angemessen behandeln.

Der bisherige Erfolg einer Partei spielt eine große Rolle

Hierzu gibt es das Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit". Wie das "abgestuft" schon andeutet, bedeutet es gerade nicht, dass öffentlich-rechtliche Medien die Parteien alle völlig gleich behandeln müssen. Vielmehr ist eine Abstufung nach der Bedeutung der Parteien zulässig. Um diese Bedeutung einer Partei zu ermitteln, schauen die öffentlich-rechtlichen Medien zunächst das Ergebnis bei der letzten vergleichbaren Wahl an. Auch die Erfolge der Parteien bei anderen Wahlen auf Bundes- und Landesebene werden berücksichtigt. Außerdem spielen noch weitere Kriterien eine Rolle, etwa wie lange es eine Partei schon gibt und wie regelmäßig sie sich zur Wahl stellt. Nach diesen Kriterien werden alle Parteien dann in mehrere Kategorien eingeteilt. Alle innerhalb einer Kategorie vertretenen Parteien müssen vergleichbar behandelt werden. Zwischen den verschiedenen Kategorien ist dagegen eine Abstufung zulässig.

Auf der rechten Seite ist ein Portrait von Prof. Dr. Jens-Ole Schröder abgebildet (graue Haare, schwarzer Anzug, gelb-braun gestreifter Schlips). Auf der linken Seite ist ein Kamera-Symbol zu sehen. Darüber steht: im Gespräch mit Prof. Dr. Jens-Ole Schröder. 9 min
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Nach der Faustregel sind in der ersten Gruppe die "großen" Parteien, die schon in den Parlamenten vertreten sind. Auf Bundesebene sind das CDU/CSU, SPD, FDP, B90/Grüne, Die Linke und die AfD. Wenn es zum Beispiel eine Elefantenrunde zur Wahl mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten gibt, müssen alle eingeladen werden.

In der zweiten Gruppe finden sich die zumeist kleineren Parteien wieder. Auch hier gilt: Über sie und ihre Kandidatinnen und Kandidaten muss vergleichbar berichtet werden. Sie kommen aber nicht so detailliert im Programm vor wie die Parteien der ersten Gruppe. Hier genügt, wenn über sie kurz und knapp berichtet wird.

Auch Wahlumfragen und Prognosen werden berücksichtigt

Welche Kriterien benutzt werden können, um die "Bedeutung" der Parteien festzustellen, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag 2018 nochmal in einem Papier über die "Präsenz politischer Parteien in Wahlbeiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschrieben.

Die Faustregel lautet: Ist eine Partei bislang nicht im Parlament vertreten und schafft nach aktuellen Wahlumfragen auch nicht die Fünf-Prozent-Hürde, ist es zulässig, dass diese Partei auch bei Medienbeiträgen wie beispielsweise Interviewrunden zur Wahl nicht mit einem Vertreter repräsentiert ist.

Das Prinzip stammt aus der alten Bundesrepublik und hat schon knapp 60 Jahre auf dem Buckel. 1962 fühlte sich die FDP in Nordrhein-Westfalen vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) benachteiligt, weil dieser ihr nicht die gleiche Sendezeit im Programm einräumen wollte wie SPD und CDU.

Mit "Sendezeit" waren dabei nicht von den Parteien produzierte Wahlwerbespots (Wahlwerbung) gemeint, sondern wie oft und wie lange die Partei bzw. ihre Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker in den Sendungen des WDR vorkamen. Damals gab es zwar noch keine TV-Duelle, aber durchaus vergleichbare Runden in Fernsehen und Hörfunk. Am Ende entschied das Gericht, dass die jeweilige Bedeutung der politischen Parteien bis zu einem gewissen Grade "auch (…) im Rundfunk durch eine Abstufung der Sendezeiten" deutlich gemacht werden könnte und gab dem WDR Recht.

Alle Parteien, die zur Wahl antreten, müssen berücksichtigt werden

Das heißt aber nicht, dass kleinere Parteien, denen die Umfragen wenig Chancen auf einen Einzug in das zu wählende Parlament vorhersagen, komplett außen vorgelassen werden können. So ein Ausschluss wäre nicht zulässig: "Insbesondere dürfen kleine Gruppen, die zur Teilnahme an der Wahl im Sendebereich zugelassen sind, nicht von der Rundfunkpropaganda gänzlich ausgeschlossen werden", schrieben schon 1962 die Verfassungsrichter. Das gilt bis heute.

Kritische Stimmen monieren allerdings, dass es neue Parteien durch diese Regelungen schwer haben. Denn der Sprung aus der Gruppe der kleinen Parteien in eine höhere Kategorie gelingt im Prinzip fast immer erst mit dem Einzug in ein Landesparlament oder den Bundestag. Die Piratenpartei kann ein Lied davon singen und musste selbst lange auf diesen "Aufstieg" warten. Die 2006 gegründeten Piraten verstehen sich als Partei der digitalen Informationsgesellschaft und erzielten ab 2009 erste Wahlerfolge auf kommunaler Ebene. Ab Herbst 2011 zog sie dann in die Landesparlamente in Berlin, im Saarland, in Schleswig-Holstein und zuletzt im Mai 2012 in Nordrhein-Westfalen ein. Erst mit den Wahlen in NRW gehörten sie dann so richtig dazu.

Journalistische Erfordernisse können die abgestufte Chancengleichheit brechen

Allerdings kamen die Kandidatinnen und Kandidaten der Piraten schon vorher durchaus häufiger in den öffentlich-rechtlichen Medien vor als die anderer, kleiner Parteien. Denn die abgestufte Chancengleichheit hebelt nicht einfach mal journalistische Bewertungskriterien aus. Wenn eine Partei oder ihr Personal einen besonderen Nachrichten- oder Neuigkeitswert haben, sind diese für die Redaktionen natürlich relevant und werden thematisiert. Dies war bei den Piraten unter anderem der Fall, weil sie ein damals völlig neues Politikfeld - die Digitalisierung - in den Mittelpunkt stellten.

Nicht zu verwechseln ist diese Wahlberichterstattung über Parteien mit den Wahlwerbespots der Parteien. Diese haben vor Landtags- und Bundestagswahlen das Recht, kurze Werbeclips im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zeigen. Doch auch hier gilt die abgestufte Chancengleichheit und regelt, wer wie oft zum Zuge kommt.

Zu den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag bietet der MDR schon in der Vorwahlphase ein umfangreiches Angebot. Es stellt zum Beispiel Wahlaussagen auf den Prüfstand und bietet einen Überblick über die Kandidatinnen und Kandidaten und auch eine Fakt ist! – Wahlarena ist geplant. Neben der tagesaktuellen Berichterstattung wird der MDR am Nachmittag zur Bundestagswahl eine Wahl-Staffel der Reihe Pommes mit Meinung. Vier Mal ist dann der MDR mit der mobilen Imbissbude auf Marktplätzen in Mitteldeutschland unterwegs und sucht den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Denn beim gemeinsamen Essen lässt es sich ins Gespräch kommen und zusammen diskutieren. Den genauen Überblick über das Angebot und den Ablauf des Wahlabends am 26. September bietet das Wahlberichterstattungskonzept des MDR.

Rundfunk, Presse und Politik

Im Hintergrund sitzt eine Person. Sie ist nicht erkennbar. Im Vordergrund ist ein Mikrofon zu sehen.
Lokaljournalisten, die in Dörfern und Kleinstädten arbeiten, laufen Gefahr, dass sich ihr Berufsleben auch auf ihr Privatleben auswirkt. Sie haben Sorge vor Übergriffen, weil nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Wohnorte oder Autos häufig bekannt sind. Bildrechte: MDR MEDIEN360G
Stilisierte Grafik zur ARD-Reform mit dem ARD-Logo am Haken eines Krans und einem grafisch dargestellten Baugerüst mit einem Bauarbeiter sowie Geldscheinen im Bildhintergrund. mit Video
Was soll der Öffentlich-Rechtliche leisten? Was soll er kosten? Darüber wird derzeit viel diskutiert. Dass es Reformbedarf gibt, das ist weitgehend Konsens. Nicht nur in der Politik, auch in den Rundfunkanstalten selbst. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G
Porträtfoto von Prof. Dr. Annika Sehl von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Im Interview mit MEDIEN360G spricht Prof. Dr. Annika Sehl von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt über ihre Aufgaben im Zukunftsrat. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Christine Blohmann/Die Hoffotografen, Berlin

Medien im Fokus

Ein Reporter steht in kniehohem Wasser und spricht in ein Mikrofon. Eine Person mit Kamera filmt ihn.
Der Klimawandel beeinflusst alle Lebensbereiche. Die Herausforderung für Journalisten ist es, das Thema als Teil ihrer Berichterstattung anzusehen und lösungsorientiert zu berichten. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | dpa
Eine junge Frau sitzt umgeben von Büchern auf dem Boden und filmt sich mit einem Smartphone.
Auf der Videoplattform TikTok diskutieren, empfehlen und rezensieren vor allem junge Frauen in kurzen Videos Bücher. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Eine Frau blickt durch einen weißen Rahmen, auf dem "facebook" steht und wirft der Kamera einen Kuss zu.
Im Februar 2004 startete die weltweite Erfolgsgeschichte von Facebook. Auch wenn die Plattform vor allem bei Jüngeren an Bedeutung verloren hat, ist das Urgestein der Sozialen Netzwerke noch lange nicht tot. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Stilisierte Grafik von mehreren Fernsehern, die aufeinandergestapelt sind. Auf einigen ist ein bunter Hintergrund und die Logos von deutschen Privatsendern zu sehen.
Der 1. Januar 1984 war der Startschuss für das deutsche Privatfernsehen. Im Gegensatz zum Programm der Öffentlich-Rechtlichen stand bei den Privaten die Unterhaltung im Vordergrund. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Eine Frau sieht mit gespanntem Blick in die Kamera und isst Popcorn.
Binge-Watching beschreibt das "Durchschauen" einer Serie in kurzer Zeit. Was früher verpönt war, gehört heute zur Normalität. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Foto: Panthermedia
Eine Frau mit Köpfhörern auf dem Kopf und einem Smartphone in der Hand hält sich erschrocken die Hand vor den Mund.
Unter True-Crime-Fans sind Frauen mit Abstand in der Überzahl. Der Grund dafür könnte mit der Angst vor Verbrechen zusammenhängen. Bildrechte: Panthermedia / Benzoix (YAYMicro)

Sicher in der digitalen Welt

Ein Mann und eine Frau posieren mit ihrem Säugling für ein Selfie.
Bevor Kinder fünf Jahre alt sind, sind bereits durchschnittlich 1500 Bilder von ihnen im Netz, so eine Studie. Und einmal online, haben die Eltern keine Kontrolle mehr darüber, wie die Bilder verwendet werden. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Zwei Kleinkinder sitzen nebeneinander und haben ein Smartphone und ein Tablet in der Hand.
Der Medienkonsum von Kindern kann mittels verschiedener Apps besser von den Eltern kontrolliert werden. Bildrechte: Panthermedia | MDR MEDIEN360G
Auf einem Gewässer schwimmt ein durchsichtiger Ball, in dem eine Person steht.
Durch den Einfluss von Algorithmen in (Sozialen) Medien können sogenannte Filterblasen entstehen, in denen nur bestimmte Themen und Meinungen stattfinden. Bildrechte: picture alliance/dpa
Bildausschnitt von einem Handy-Display mit Nachrichten-Apps.
Täglich strömen zahlreiche Nachrichten und Meldungen auf uns ein. Die Folge: Bei vielen zeigt sich Nachrichtenmüdigkeit. Warum uns Bad News frustrieren, wird wissenschaftlich untersucht. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G