Göttin Justitia mit Füllfederhalter und Taube. Auf dem Bild steht der Titel: In Bildern erklärt. Wie vertragen sich Parteien- und Rundfunkfreiheit? 2 min
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Informationen aus der Politik finden ihren Weg zu der Bevölkerung meist durch die Medien - vor allem im Wahlkampf. Dabei treffen der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und die Rundfunkfreiheit aufeinander.

Mo 26.04.2021 17:20Uhr 01:58 min

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Parteienfreiheit vs. Rundfunkfreiheit Wahlberichterstattung: Immer schön ausgewogen!

28. April 2021, 07:00 Uhr

Von Gerhard Schröder ist der Spruch überliefert, zum Regieren brauche er "Bild, BamS und Glotze". Auch wenn der SPD-Altkanzler (1998-2005) das später relativiert hat und im Interview mit der Bild-Zeitung meinte "es sollte schon etwas intellektueller sein": Politik ist ohne die Vermittlung durch die Medien heute schlicht nicht denkbar.

Das zeigt sich besonders zu Wahlzeiten. Zwar haben sich die Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten schon immer auch direkt ans Wahlvolk gewandt. Doch obwohl heute soziale Netzwerke, Podcasts und digitaler Wahlkampf den traditionellen Werbestand auf dem Marktplatz mit Tapeziertisch, Postkarten und Gratis-Kugelschreibern zunehmend ablösen: An einer möglichst breiten Präsenz in Presse, Radio und Fernsehen führt immer noch kein Weg vorbei. Besonders wichtig ist dabei neben der reinen Berichterstattung natürlich, wie die Medien die Politik der Parteien, ihre Pläne und Wahlaussagen bewerten und kommentieren.

Medien müssen kritisch über Politik und Parteien berichten

Für die politischen Parteien gilt dabei eine aus dem Grundgesetz abgeleitete Chancengleichheit, die auf Artikel 21 beruht. Danach müssen die Parteien und Gruppen "unter den gleichen Bedingungen, mit den gleichen Chancen am politischen Wettbewerb teilnehmen können", so das Bundesverfassungsgericht, zuletzt in einem Urteil aus dem Jahr 2008 (2 BvK 1/07 Rz. 101).

Diese von Fachleuten "Parteienfreiheit" genannte Norm bedeutet aber nicht, dass die Medien gleich viel oder genau so positiv oder kritisch über alle Parteien berichten müssen.

Vielmehr steht die Parteienfreiheit im Wettbewerb mit der durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleisteten Medienfreiheit, die sich an journalistischen Kriterien orientiert. Um die journalistische Arbeit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit unter einen Hut zu bringen, gibt es in Deutschland allerdings ganz unterschiedliche Spielregeln für die einzelnen Medienarten.

Die zwei Prinzipien Außenpluralismus und Binnenpluralismus

Diese orientieren sich auch an der Struktur unseres Mediensystems und historischen Erfahrungen. Wichtig ist dabei, dass möglichst alle Meinungen und Ansichten vorkommen, also Pluralismus herrscht. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Konzepte. Beim sogenannten Außenpluralismus wird diese Vielfalt durch das große Angebot an unterschiedlichen Medien gesichert. Beim Konzept des Binnenpluralismus sollen die verschiedenen Positionen und Meinungen innerhalb eines einzigen Medienangebots abgebildet werden. Das beste Beispiel für Außenpluralismus ist in Deutschland die Presse, also die Zeitungen und Zeitschriften. Der Binnenpluralismus bildet dagegen die Grundlage im Rundfunk, und hier vor allem beim öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen. Dabei müssen natürlich nicht alle Positionen in jeder einzelnen Sendung abgebildet werden. Aber das "Gesamtprogramm" hat alle relevanten Positionen und Sichtweisen zu berücksichtigen.

Zeitungen und Zeitschriften dürfen parteiisch sein und Politik machen

Die Presse bietet in der Bundesrepublik ein sehr vielfältiges Angebot an Meinungen und Ansichten. Täglich erscheinen in Deutschland allein 320 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 12,5 Millionen Exemplaren.

Darin sind Wochen- und Sonntagszeitungen noch nicht eingerechnet. Weil es so viele verschiedene Zeitungen gibt, werden sich in ihnen auch alle nur denkbaren politischen Sichtweisen und Meinungen wiederfinden. Natürlich nicht in jedem einzelnen Titel, sondern in der Gesamtschau des Zeitungsmarktes. Es gibt eher konservative oder liberale Titel, "linke" wie eher "rechte" Blätter. Sogar reine Parteizeitungen sind kein Problem. Bis in die 1970er Jahre gab es in Westdeutschland Titel, die zu 100 Prozent im Parteibesitz und natürlich auch inhaltlich auf Parteilinie waren. Noch heute ist die SPD über ihre Presseholding DDVG an einem ganzen Schwung Regionalzeitungen beteiligt.

Der Rundfunk darf es nicht und ist der Ausgewogenheit verpflichtet

Ganz anders sieht es beim Rundfunk aus. Hier wird die Vielfalt der Meinungen durch den Binnenpluralismus gewährleistet, auch weil es bei der Gründung der Bundesrepublik vor über 70 Jahren nur wenige Sender gab. Außerdem spielten die Erfahrungen der Nazi-Zeit eine Rolle: Dort waren alle Sender in Staats- und Parteihand und machten Propaganda. Meinungsfreiheit gab es nicht. Zudem belegen wissenschaftliche Studien, dass vor allem das Fernsehen eine höhere Wirkung hat als zum Beispiel eine Zeitung, wenn es um die Beeinflussung von Menschen geht. Man spricht hier von der "Suggestivkraft" des bewegten Bildes.

Daher müssen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk - und zu einem etwas geringeren Maße auch bei den privaten Sendern - alle Parteien mit ihrer Politik und ihren Standpunkten vorkommen. Bei den Öffentlich-Rechtlichen spricht man von "ausgewogener Berichterstattung". Aber das bedeutet nicht, dass alle Parteien gleich häufig, im gleichen Umfang oder mit dem gleichen Tenor vorkommen dürfen. Bei der Berichterstattung von ARD, ZDF und Deutschlandradio gilt vielmehr das Prinzip der "abgestuften Chancengleichheit", das bei der Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen eine angemessene Gleichbehandlung der Parteien sicherstellen soll.

Wahlempfehlungen sind für die Presse möglich, aber in Deutschland nicht üblich

Dazu gehört auch, dass die Sender keine Wahlempfehlungen für einzelne Parteien oder deren Kandidatinnen und Kandidaten geben dürfen. Zeitungen dagegen dürften das, machen davon aber faktisch so gut wie nie Gebrauch. In den USA und Großbritannien sind solche "Endorsement", also konkrete Wahlempfehlungen, dagegen die Regel.

Zweimal passierte das auch bei uns: Bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 gab die erst im Jahr 2000 gestartete und Ende 2012 wieder eingestellte Wirtschaftszeitung Financial Times Deutschland (FTD) konkrete Wahlempfehlungen ab.

Was auch daran lag, dass die FTD - wie der Name schon sagt - ein Ableger der bis heute erscheinenden Londoner Wirtschaftszeitung Financial Times war und am Anfang mit Andrew Gowers einen britischen Chefredakteur hatte.

Rundfunk, Presse und Politik

Stilisierte Grafik zur ARD-Reform mit dem ARD-Logo am Haken eines Krans und einem grafisch dargestellten Baugerüst mit einem Bauarbeiter sowie Geldscheinen im Bildhintergrund.
Was soll der Öffentlich-Rechtliche leisten? Was soll er kosten? Darüber wird derzeit viel diskutiert. Dass es Reformbedarf gibt, das ist weitgehend Konsens. Nicht nur in der Politik, auch in den Rundfunkanstalten selbst. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G
Porträtfoto von Prof. Dr. Annika Sehl von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Im Interview mit MEDIEN360G spricht Prof. Dr. Annika Sehl von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt über ihre Aufgaben im Zukunftsrat. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Christine Blohmann/Die Hoffotografen, Berlin

Medien im Fokus

Ein Reporter steht in kniehohem Wasser und spricht in ein Mikrofon. Eine Person mit Kamera filmt ihn.
Der Klimawandel beeinflusst alle Lebensbereiche. Die Herausforderung für Journalisten ist es, das Thema als Teil ihrer Berichterstattung anzusehen und lösungsorientiert zu berichten. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | dpa
Eine junge Frau sitzt umgeben von Büchern auf dem Boden und filmt sich mit einem Smartphone.
Auf der Videoplattform TikTok diskutieren, empfehlen und rezensieren vor allem junge Frauen in kurzen Videos Bücher. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Eine Frau blickt durch einen weißen Rahmen, auf dem "facebook" steht und wirft der Kamera einen Kuss zu.
Im Februar 2004 startete die weltweite Erfolgsgeschichte von Facebook. Auch wenn die Plattform vor allem bei Jüngeren an Bedeutung verloren hat, ist das Urgestein der Sozialen Netzwerke noch lange nicht tot. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Stilisierte Grafik von mehreren Fernsehern, die aufeinandergestapelt sind. Auf einigen ist ein bunter Hintergrund und die Logos von deutschen Privatsendern zu sehen.
Der 1. Januar 1984 war der Startschuss für das deutsche Privatfernsehen. Im Gegensatz zum Programm der Öffentlich-Rechtlichen stand bei den Privaten die Unterhaltung im Vordergrund. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Eine Frau sieht mit gespanntem Blick in die Kamera und isst Popcorn.
Binge-Watching beschreibt das "Durchschauen" einer Serie in kurzer Zeit. Was früher verpönt war, gehört heute zur Normalität. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Foto: Panthermedia
Eine Frau mit Köpfhörern auf dem Kopf und einem Smartphone in der Hand hält sich erschrocken die Hand vor den Mund.
Unter True-Crime-Fans sind Frauen mit Abstand in der Überzahl. Der Grund dafür könnte mit der Angst vor Verbrechen zusammenhängen. Bildrechte: Panthermedia / Benzoix (YAYMicro)

Sicher in der digitalen Welt

Ein Mann und eine Frau posieren mit ihrem Säugling für ein Selfie.
Bevor Kinder fünf Jahre alt sind, sind bereits durchschnittlich 1500 Bilder von ihnen im Netz, so eine Studie. Und einmal online, haben die Eltern keine Kontrolle mehr darüber, wie die Bilder verwendet werden. Bildrechte: MDR MEDIEN360G | Panthermedia
Zwei Kleinkinder sitzen nebeneinander und haben ein Smartphone und ein Tablet in der Hand.
Der Medienkonsum von Kindern kann mittels verschiedener Apps besser von den Eltern kontrolliert werden. Bildrechte: Panthermedia | MDR MEDIEN360G
Auf einem Gewässer schwimmt ein durchsichtiger Ball, in dem eine Person steht.
Durch den Einfluss von Algorithmen in (Sozialen) Medien können sogenannte Filterblasen entstehen, in denen nur bestimmte Themen und Meinungen stattfinden. Bildrechte: picture alliance/dpa
Bildausschnitt von einem Handy-Display mit Nachrichten-Apps.
Täglich strömen zahlreiche Nachrichten und Meldungen auf uns ein. Die Folge: Bei vielen zeigt sich Nachrichtenmüdigkeit. Warum uns Bad News frustrieren, wird wissenschaftlich untersucht. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G
Frau surft nachts mit Smartphone im Bett.
In Sozialen Netzwerken verbreiten sich Videos mit sensiblen Inhalten weitestgehend unkontrolliert. Garantierten Schutz davor gibt es nicht, einige Einstellungen können das Risiko vor ungewolltem Ansehen aber senken. Bildrechte: Panthermedia