Delikte nicht bearbeitet Polizist in Torgau wegen Strafvereitelung verurteilt

27. März 2024, 15:20 Uhr

Die Pistole eines Polizisten steckt in einem Holster
Ein ehemaliger Polizist aus Torgau ist wegen Strafvereitelung verurteilt worden. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Ein ehemaliger Kriminalbeamter aus Torgau ist wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das teilte Gerichtssprecherin Juliane Schlegel auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Das Urteil des Amtsgerichts verpflichtet ihn zudem, 3.000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.

Fälle unbearbeitet weggeschlossen

Der jetzt 61-Jährige hatte laut Anklage der Staatsanwaltschaft zwischen 2013 und 2016 etliche Fälle nicht bearbeitet. Dabei sei es zumeist um Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen und EC-Karten-Betrug gegangen. Der Mann soll die Akten in mehr als 30 Fällen digital mit dem Vermerk "abgeschlossen - Weitergabe an die Staatsanwaltschaft" versehen haben.

Diese Akten habe er in einem nur ihm zugänglichen Sicherheitsschrank abgelegt. So hätten die Fälle nicht weiterverfolgt und aufgeklärt werden können. Als Motiv habe der Mann Überlastung genannt. Er ist seit 2018 dienstunfähig.

Strafvereitelung (zum Ausklappen)

Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (StGB)

MDR

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 26. März 2024 | 08:00 Uhr

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