Eine goldfarbene Justitia-Figur vor Aktenbergen
Der Polizist war in Torgau für die Strafverfolgung zuständig, kam dem aber nicht immer nach. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Amtsgericht 30 Fälle nicht bearbeitet: Torgauer Polizist angeklagt

13. Februar 2024, 16:59 Uhr

Normalerweise soll die Polizei Straftaten verfolgen und aufklären. In Torgau hat ein Polizist das aber nicht getan und steht deshalb wegen Strafvereitelung vor Gericht. 30 Fälle sollen seinetwegen ungelöst geblieben sein.

Am Amtsgericht Torgau muss sich seit Dienstag ein Polizist wegen Strafvereitelung im Amt verantworten. Wie eine Gerichtssprecherin MDR SACHSEN mitteilte, handelt es sich dabei um einen stellvertretenden Kommissariatsleiter in Torgau. Der 61-Jährige war in der Strafverfolgung tätig.

30 Fälle soll er nicht bearbeitet haben

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2013 und 2016 insgesamt 30 Fälle nicht bearbeitet oder nicht abgeschlossen zu haben. Dabei sei es zumeist um Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen und EC-Karten-Betrug gegangen. Er soll Ermittlungsakten digital mit dem Vermerk "abgeschlossen - Weitergabe an die Staatsanwaltschaft" versehen haben. Diese Akten habe er in einem nur ihm zugänglichen Sicherheitsschrank abgelegt. So hätten die Fälle nicht weiterverfolgt und aufgeklärt werden können.

Das Gericht unterbreitete am Dienstag zunächst einen sogenannten Verständigungsvorschlag. Bei einem umfassenden Geständnis würde es den Strafrahmen auf eine maximale Freiheitsstrafe von elf Monaten begrenzen. Diese könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Umfassendes Geständnis des 61-Jährigen

Der 61-jährige Angeklagte legte in der Folge ein umfassendes Geständnis ab. Er sei überlastet gewesen, die Arbeit sei ihm über den Kopf gewachsen. Er sprach von großen gesundheitlichen Problemen bei ihm und seiner Ehefrau.

Das Gericht hat einen Sachverständigen geladen, der prüfen sollte, ob der Mann überlastet und deshalb nur vermindert schuldfähig war. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage, der 29. Februar und der 15. März 2024, angesetzt.

Hände halten Akten
Der Polizist legte ein Geständnis ab: Im Prozess gab er an, die Arbeit sei ihm über den Kopf gewachsen. Ob das tatsächlich der Fall war, soll ein Gutachter prüfen. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Diana Köhler

MDR (cke/rk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR-SACHSENSPIEGEL | 13. Februar 2024 | 19:00 Uhr

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