Der kurze Prozess gegen Erich Honecker
Viele Ostdeutsche hatten ihn herbeigesehnt: 1992 begann der Prozess gegen Ex-DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker wegen der Mauertoten. Doch dann war nach wenigen Verhandlungstagen alles schon zu Ende.
Der 13. Januar 1993 war für viele Ex-DDR-Bürger ein rabenschwarzer Tag. Das Landgericht Berlin lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den früheren DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker ab - nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde wegen seines Gesundheitszustandes. Den Haftbefehl hoben die Richter auf. Nach 169 Tagen in Untersuchungshaft wurde der 80-Jährige entlassen und flog noch am gleichen Tag nach Santiago de Chile zu Frau und Tochter.
Lehrstunde in Rechtstaatlichkeit
Die Tatsache, dass die wichtigste Figur des untergegangenen SED-Unrechtsregimes auf diese Weise davon kam, war für viele Ostdeutsche nur schwer zu ertragen. Auf Honeckers Konto gingen nicht nur die Todesschüsse an der Mauer, die ihm die Anklage vor einem deutschen Gericht eingebracht hatten. Jahrzehntelang regierte er mit harter Hand den SED-Staat, unterdrückte alle Reformbestrebungen, ließ Kritiker gnadenlos verfolgen und ins Gefängnis werfen. Er war hauptverantwortlich für unzählige gebrochene Biografien, für auseinandergerissene Familien, für Misshandlungen in den Haftanstalten. Das Berliner Landesverfassungsgericht hatte dennoch entschieden, die Fortführung des Prozesses gegen den schwer krebskranken Honecker sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar. Ein Strafverfahren, dessen Ende der Angeklagte den Erwartungen nach nicht mehr erleben würde, verletze dessen Menschenwürde, urteilten die Richter. Paradoxerweise wurde so ausgerechnet der Prozess gegen den ersten Mann der untergegangenen DDR für viele Ostler zu einer schmerzhaften Lehrstunde in Rechtsstaatlichkeit. "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat", fasste die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley die ostdeutsche Gefühlswelt zusammen.
"Teilnahmsloser" Angeklagter
Der Gesundheitszustand des gebürtigen Saarländers Honecker stand von Beginn an im Fokus des Prozesses, der am 12. November 1992 begann. Das internationale Medieninteresse war riesig. Dem früheren kommunistischen Widerstandskämpfer, der unter den Nazis acht Jahre im Zuchthaus Brandenburg gesessen hatte, wurde Totschlag an insgesamt 68 DDR-Flüchtlingen zwischen 1961 und 1989 an der innerdeutschen Grenze vorgeworfen. Mitangeklagt waren die bedeutendsten Köpfe der DDR-Nomenklatura und Mitverantwortlichen des Schießbefehls auf Grenzflüchtlinge wie Erich Mielke, Willi Stoph, Fritz Streletz, Heinz Keßler und Hans Albrecht. Ihre Unterstützer sprachen von "Siegerjustiz". Die drei Verteidiger Honeckers, Friedrich Wolff, Wolfgang Ziegler und der frühere RAF-Anwalt Nicolas Becker, spekulierten vom ersten Verhandlungstag an auf eine Einstellung des Verfahrens wegen des unheilbaren Lebertumors ihres Mandanten. Der Angeklagte selbst wirkte zumeist "teilnahmslos" und setzte sein "Politbürogesicht" auf, wie Prozessbeobachter schrieben. Zuvor hatte der Anwalt über ein "Honecker-Solidaritätskomitee" erklären lassen: "Ich werde unsere Sache gut vertreten." Er werde keine Abstriche bei der Verteidigung von Honeckers sozialistischer Ideen machen.
Verhandlungsunfähig
Schnell fuhr sich die Verhandlung unter dem ungeschickt agierenden Vorsitzenden Richter Hansgeorg Bräutigam in einem Schlagabtausch zwischen Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigern fest. Es ging um Formfehler, abzutrennende Verfahren, abgelehnte Gutachter, Verhandlungsunfähigkeit oder die Prozessführung selbst. Anfang Januar musste Bräutigam wegen Befangenheit den Vorsitz abgeben. Erst hatte sich der Richter während des laufenden Verfahrens in der Berliner "Abendschau" zum Gesundheitszustand Honeckers geäußert. Dann kam der Privatwunsch eines Schöffen nach einem Autogramm von Honecker. Bräutigam leitete das Anliegen in einer Verhandlungspause an die Verteidiger weiter und leugnete das später. Damit war er raus. Bereits Mitte Dezember zeichnete sich ab, dass die Verteidiger mit ihrer Strategie der Verhandlungsunfähigkeit Honeckers Erfolg haben würden. Ein Rechtsmediziner attestierte dem Angeklagten in einem gerichtlich bestellten Gutachten eine Lebenserwartung von noch drei bis sechs Monaten. Wenige Wochen später war der "Jahrhundertprozess" für Honecker tatsächlich vorbei.
Tod im Exil
Erste Gerüchte über eine Krebserkrankung gab es bereits, als er noch im Amt war. Nach seinem Sturz und dem Mauerfall im Herbst '89 fanden er und seine Frau Margot zunächst Unterschlupf im Pfarrhaus von Pastor Uwe Holmer, dem Leiter der Hoffnungsthaler Anstalten bei Berlin. Im März 1991 flogen die Sowjets die Honeckers nach Moskau aus. Nach einem diplomatischen Tauziehen wurde Honecker dann im Juli 1992 an Deutschland ausgeliefert und kam in Untersuchungshaft. In seinen letzten Monaten musste er künstlich ernährt werden. Am 29. Mai 1994 starb Honecker schließlich im Alter von 81 Jahren im chilenischen Exil - knapp eineinhalb Jahre nach Einstellung des Prozesses.
(epd)
Über dieses Thema berichtete der MDR im TV auch in "MDR Zeitreise"08.08.2017 | 20.15 Uhr