DDR-Film im Westen durchgefallenBRD zensiert das tapfere Schneiderlein
1957 wurde der DEFA-Märchenfilm "Das tapfere Schneiderlein" in der Bundesrepublik verboten. Grund: Das Ende des Märchens wartete mit einer Änderung auf. Im Grimm'schen Märchen heiratet am Ende der Schneider die Prinzessin. In der DDR-Produktion sieht das Ende anders aus: Das Volk vertreibt den König samt Gefolgschaft und das Schneiderlein wird auf den Thron gesetzt. Es heiratet statt der Königstochter eine Magd, die nun Königin wird. Der Film wurde 1958 erneut vom Ausschuss geprüft - und dann doch zugelassen. Offenbar war die Gefahr, die der Zensurausschuss fürs westdeutsche Publikum witterte, doch nicht so überzeugend für ein Verbot.