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RusslandLewada-Zentrum klagt gegen Einstufung als "ausländischer Agent"

15. November 2017, 12:03 Uhr

Das unabhängige russische Meinungsforschungsinstitut "Lewada" klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschrechte gegen seine Einstufung als "ausländischer Agent". Die Bezeichnung verstoße gegen die Menschrechtskonvention, sagte der Anwalt des Instituts am 13. Januar 2017 in Moskau. Sie missachte sowohl das Versammlungsrecht als auch das Diskriminierungsverbot. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage Ende Oktober 2017 angenommen.

Das russische Justizministerium hatte das Lewada-Zentrum kurz vor den Parlamentswahlen im September 2016 auf eine Liste "ausländischer Agenten" gesetzt. In Russland gilt seit 2012 ein Gesetz, das alle Nichtregierungsorganisationen (NGO), die politisch aktiv sind, als "Auslandsagenten" einstuft. Die betroffenen Organisationen sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und müssen viermal pro Jahr ihre Finanzen von staatlichen Kontrolleuren prüfen lassen.

Das Lewada-Zentrum hatte sich geweigert, sich als "ausländischer Agent" zu registrieren. Ein Moskauer Gericht hatte es deshalb im Oktober 2016 zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubel verurteilt.

(Zuerst veröffentlicht am 13.01.2017)


Über dieses Thema berichtete MDR AKTUELL auch im TV:MDR | 02.09.2016 | 17:45 Uhr