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GerichtsurteilGesundheitsamt darf Nachweis für Masernimpfung bei Schulkindern fordern

25. September 2023, 16:21 Uhr

Gesundheitsämter dürfen einen Nachweis für die Impfung gegen Masern verlangen. Sollte ein solcher Nachweis nicht erfolgen, dürfen Gesundheitsämter ein Zwangsgeld androhen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren.

Die Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung verlangen. Wie ein Sprecher mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren so entschieden. Zudem dürfen die Ämter für den Fall, dass ein Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt wird, mit einem Zwangsgeld drohen.

Beschwerden von Eltern gegen Gesundheitsamt erfolglos


Die Richter erklärten, nach dem Infektionsschutzgesetz müssten Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen und auch nachweisen.
Damit blieben Beschwerden von Eltern einer Schülerin und zwei Schülern gegen das Vorgehen des Gesundheitsamts des Bezirks Treptow-Köpenick erfolglos. (Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23)
Die Behörde hatte, nachdem die Eltern für ihre Kinder keinen Impfnachweis und keine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Immunität gegen Masern vorgelegt hatten, je 200 Euro Zwangsgeld angedroht. Zur Begründung berief sich die Behörde auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Krankheit.

Eltern argumentierten mit Impfschäden


Die Eltern argumentierten damit, dass die Nachweispflicht faktisch eine Impfpflicht bedeute und damit verfassungswidrig sei. Mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken einher, argumentierten sie. Gegen den Willen ihrer Kinder könnten sie die Impfung nicht durchsetzen.
Das Gericht wies das zurück. Zwar greife die Nachweispflicht in das Elternrecht des Grundgesetzes ein, die Regelung sei aber verhältnismäßig, weil sie einen legitimen Zweck verfolge. Gegen die Beschlüsse können die Eltern in der nächsten Instanz Beschwerde einlegen.

Masernimpfung schon seit Jahren umstritten


Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. Das Berliner Gericht stützte sich bei seinen Fällen auf diese Entscheidung.

dpa, epd (mtr)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 25. September 2023 | 12:30 Uhr