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Über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis stimmt der Bundestag am 22. März ab. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Überlastung der JustizÜberprüfung von Tausenden Altfällen bei Cannabis-Legalisierung nötig

17. März 2024, 16:42 Uhr

Mit der Cannabis-Legalisierung müssten nach Angaben der Deutschen Richterzeitung mehr als 210.000 Strafakten zu Altfällen erneut überprüft werden. Die Länder befürchten eine Überlastung der Justiz. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen aber lediglich 7.500 Verfahren gesichtet werden müssen.

Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland müssen Strafakten zu Altfällen geprüft werden. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung zufolge führt das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. In Sachsen seien es 7.000 Fälle, in Sachsen-Anhalt 5.000 und in Thüringen 4.500.

Länder befürchten Überlastung der Justiz 

Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis ab 1. April soll die Justiz deutlich entlastet werden. Doch das Gegenteil könnte passieren, denn das Gesetz soll rückwirkend gelten und somit müssen alte Fälle geprüft werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte, die Staatsanwaltschaften müssten alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals auswerten und prüfen, ob es bei einem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis gegangen sei und um welche Mengen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen. Bei der Einführung gebe es zwar eine Belastung. Durch die Legalisierung fielen aber auch jährlich zehntausende Delikte weg.

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, nur auf maximal 7.500 bundesweit. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes.

Erlass von Haft- und Geldstrafen

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen werden. Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister sollen gelöscht werden.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

AFP/dpa (jst)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. März 2024 | 09:00 Uhr

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