Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

WahlprogrammeFrauenhäuser in Geldnot: Wird das nach der Bundestagswahl so bleiben?

28. Juni 2021, 08:14 Uhr

Seit Jahren klagen Frauenhäuser über Finanznöte. Doch gibt es in Deutschland weder einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus noch eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Häuser. Wird sich das nach der Bundestagswahl im September ändern? Wir haben uns die Wahlprogramme aller im Bundestag vertretenen Parteien angeschaut, was sie zur Finanzierung von Frauenhäusern versprechen.

von Annett Müller-Heinze, MDR AKTUELL

Jede dritte Frau in Deutschland ist laut Zahlen des Bundesjustizministeriums in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Jede vierte Frau hat laut Statistik körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren. Zumeist ist die Wohnung der Tatort.

Oft genügt es nicht, dass die Polizei dem gewalttätigen Partner den Zutritt zur Wohnung untersagt. Die Gefährdung bleibt häufig so hoch, dass den Betroffenen nur die Flucht in ein Frauenhaus bleibt, nur ist das oft viel leichter gesagt als getan.

Betroffene stoßen auf vielseitige Probleme

So kam der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages 2019 zu dem Schluss, dass Frauenhäuser in allen Bundesländern häufig überlastet sind. Die Gründe seien vielseitig, angefangen von Platzmangel in den Einrichtungen, bis hin zu ungeklärten Finanzierungsfragen und bürokratischen Hürden, wenn die Betroffenen in einer anderen Kommune Zuflucht suchten, um damit weit weg von zu Hause und dem Gewalttäter zu sein.

Der Wissenschaftliche Dienst ging 2019 in seinem Bericht davon aus, dass deutschlandweit mehr als 14.600 Schutzplätze für Frauen fehlten.

"Flickenteppich" bei Finanzierung

Einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus gibt es nicht, ebenso gibt es keinen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung der Einrichtungen, hinter denen zumeist ein eigener Trägerverein steht.

Die meisten Häuser werden mit Geldern der Länder und Kommunen unterhalten. Sie können aber auch um Spenden werben oder die betroffenen Frauen zur Kasse bitten. Zudem unterstützt der Bund bis 2024 die Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen mit jährlich 30 Millionen Euro.

Dieser "Flickenteppich" aus Geldquellen stünde "schon lange in der Diskussion", bemerkte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2019 in seiner Analyse. Schließlich sei es damit vom jeweiligen Bundesland abhängig, ob eine von Gewalt betroffene Frau Hilfe bekomme oder nicht, beklagte vor Jahren der Verein "Frauenhauskoordinierung" die Lage.

Das Bundesfamilienministerium wirbt auf dem Plakat für seine Webseite staerker-als-gewalt.de , auf der sie Betroffenen aufzeigt, wo sie Hilfe finden können. Bildrechte: MDR/Grit Hasselmann

Neue Regelung in neuer Legislaturperiode versprochen

Schon seit Jahren fordern die Betroffenenverbände eine bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser. Lange stießen sie dabei im Bund auf taube Ohren. Doch mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ging Deutschland 2017 weitreichende Verpflichtungen ein.

Es muss allen von Gewalt betroffenen Personen – ganz gleich, ob Frau oder Mann – eine flächendeckende Versorgung leicht zugänglicher Schutzunterkünfte gewährleisten. Damit sich Bund, Länder und Kommunen dabei besser abstimmen, berief 2018 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey einen Runden Tisch zum Thema ein.

Im Mai kam das Gremium zum Schluss, was die Betroffenenverbände längst fordern: Dass eine bundesweite Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern nötig sei. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die seit dem Rücktritt ihrer SPD-Kollegin Giffey das Familienministerium mit verwaltet, versprach beim Treffen zugleich, dass eine solche Regelung in der neuen Legislaturperiode kommen müsse.

Doch ob sie tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom Ausgang der Bundestagswahl am 26. September ab. Vergleicht man die aktuellen Wahlprogramme aller im Bundestag vertretenen Parteien, wird deutlich, dass sie das Finanzierungsthema von Frauenhäusern ganz verschieden sehen.

Union fokussiert auf Schutz von Kindern

Die Union geht in ihrem Wahlprogramm nicht direkt auf die Frage einer einheitlichen Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern ein. CDU und CSU geht es vielmehr darum, "bundesweit Einrichtungen für die Erstversorgung von Kindern zu etablieren", die Opfer von Gewalt geworden sind. Diese sollten vom Bund, "eine Anschubfinanzierung zum Beispiel für die Ausstattung" erhalten, wie dies jetzt schon bereits bei Frauenhäusern geschehe.

SPD verspricht Rechtsanspruch

Die SPD verspricht in ihrem Wahlprogramm, dass sie das System aus Beratungsstellen, Frauenhäuser oder anderen Schutzeinrichtungen weiter entwickeln wolle. Über das Wie und Womit gibt die Partei keine Details. Zudem heißt es kurz und knapp in einem Satz, dass man für von Gewalt betroffene Frauen "einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz" einführen wolle.

Auf die Auswirkungen einer solchen Regelung geht die SPD nicht näher ein. Der Verein "Frauenhauskoordinierung" setzt sich seit vielen Jahren für einen solchen Rechtsanspruch ein und hofft, dass es damit zu einer flächendeckenden Versorgung mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen komme, die die Frauen notfalls auch einklagen können.

Kein Thema für die AfD

Die AfD äußert sich in ihrem Wahlprogramm weder explizit zum Thema häusliche Gewalt noch zur Finanzierung von Frauenhäusern.

Positionen von FDP und Linke

FDP und Linke versprechen in ihren Wahlprogrammen eine bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern. Die Liberalen sprechen von einem "bedarfsgerechten Ausbau" der Häuser, die Linke dagegen von der Schaffung "ausreichender" Plätze. Zudem heißt es bei den Linken, dass Frauenberatungsstellen und –notrufe "endlich eine Vollfinanzierung" bräuchten. Über die Höhe der Mittel gehen beide Parteien im Wahlprogramm nicht ins Detail.

Grüne sprechen von "Schlüsselrolle"

Im Grünen-Wahlprogramm heißt es, dass Frauenhäusern "eine Schlüsselrolle" im Kampf gegen häusliche Gewalt zukomme. So verspricht die Partei einen gesetzlichen Rechtsanspruch "auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt".

Auch müssten Länder und Kommunen weiter "ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen". Zudem wolle man die Betroffenen über eine "Geldleistung des Bundes" absichern. Wie das geschehen soll, bleibt im Programm jedoch unklar.

Im November 2019 hatten die Grünen in einem Bundestagsantrag ihre Forderungen zur Finanzierung der Frauenhäuser noch sehr viel deutlicher formuliert als im aktuellen Wahlprogramm.

Damals verlangten sie einen "Rechtsanspruch auf Geldleistung" für jede von Gewalt betroffene Frau einzuführen. Mit dem Geld, so hieß es im Antrag, solle nicht nur der Zugang zum Frauenhaus vereinfacht, sondern auch die Einrichtungen besser abgesichert werden.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL FERNSEHEN | 30. April 2021 | 19:00 Uhr