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MDR SACHSEN-ANHALT-Reporter Uli Wittstock über die Würde des Menschen und den Song L'Amour toujours, der mit rechtsextremen Parolen besungen wird. Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand, Uli Wittstock

KommentarRassistische Gesänge zu L'Amour toujours: Wer da mitsingt, ist ein Extremist

28. Mai 2024, 12:30 Uhr

"L'Amour toujours" – immerwährende Liebe: So heißt ein Popsong, der seit Jahren erfolgreich in Diskotheken läuft, zu dem aber immer wieder rechtsextreme Parolen gegrölt werden. Seit letztem Jahr gibt es vermehrt solche Vorfälle – Schlagzeilen machte nach Pfingsten ein Handyvideo aus Sylt und nun wurden auch Fälle aus Sachsen-Anhalt bekannt. Die Gesänge sind gegen die Menschenwürde, meint MDR-SACHSEN-ANHALT-Reporter Uli Wittstock. Ein Kommentar.

Schon in meiner Schulzeit, Anfang der siebziger Jahre, August-Bebel-Schule Magdeburg, klebten nicht nur Kaugummis, sondern gelegentlich auch Hakenkreuze unter den Schulbänken. Dabei gab es einen offiziellen Antifaschismus, der aber irgendwie ein wenig inszeniert wirkte.

Dass nämlich nur 500 Meter von der Schule entfernt ein Außenlager des KZ Buchenwald existierte, wurde verschwiegen. Es lebten ja noch viele Zeitzeugen, die allerdings wohl nicht dem Bild des aufrechten Antifaschisten entsprachen. Auch der Rassismus ist keine Nachwende-Erfahrung, sondern war Teil des DDR-Alltags, zum Beispiel in Form des sogenannten Polenwitzes.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 1 | Grundgesetz

Grundgesetz schließt Rassismus aus

Artikel 1 des Grundgesetzes formuliert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das darf als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg gelten. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugung dürfen kein Anlass sein, um Menschen zu benachteiligen. Der Ruf "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", verstößt gegen das Grundgesetz.

Rassistische Gesänge sind kein Einzelfall in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden nach Angaben des Innenministeriums seit Monaten zur Melodie bekannter Songs volksverhetzende Parolen gegrölt. Das Innenministerium listete auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT sechs Ereignisse auf, die bis November des vergangenen Jahres zurückreichen. Demnach wurde der erste Fall in Magdeburg vom 15.11.2023 über die sozialen Netzwerke bekannt. Elf Tage später geschah das den Angaben nach auf einer Tanzveranstaltung in Zerbst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Am Neujahrstag wurden Parolen auf einer privaten Feier in Brücken-Hackpfüffel im Landkreis Mansfeld-Südharz mitgesungen.

Bereits am Montag waren Fälle vom vergangenen Wochenende aus Leißling bei Weißenfels, Halle und Magdeburg bekannt geworden. Dabei wurde jeweils zur Melodie des Partyhits "L'Amour Toujours" von Gigi D'Agostino "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" gegrölt. In Leißling kam es dazu auf einem öffentlichen Fest. In Halle und Magdeburg wurde das Lied jeweils in der Innenstadt über einen Auto-Lautsprecher beziehungsweise eine Musikbox abgespielt.

Wer also Menschen nach ihrer Herkunft beurteilt und daraus politische Forderungen ableitet, der steht außerhalb des Grundgesetzes. Damit ist er ein politischer Extremist, genauer gesagt ein Rechtsextremist. So mancher Jugendliche mag einen Reiz darin sehen, auch mal Verbotenes zu tun, was solche Vorfälle zwar erklärt, aber nicht entschuldigt.

Wer rechtsextreme Parolen grölt, muss mit Konsequenzen rechnen

"Wo es Linke gibt, muss es auch Rechte geben" – diesen entschuldigenden Spruch hört man oft. Allerdings handelt es sich in diesem Fall um Rechtsextremismus, womit der Vergleich zwischen Links und Rechts nicht greift. Ich persönlich halte allerdings nichts davon, jeden als Nazi zu bezeichnen, der politisch nicht mit mir übereinstimmt.

Dass nun der Staatsschutz ermittelt, ist aber dennoch keine Überreaktion des Staates. Denn wer in solchen Fällen als Zeuge auftritt oder sich gegen rechtsextreme Parolen stellt, der muss mit Konsequenzen rechnen. Da ist der Staat tatsächlich in der Pflicht, sein Gewaltmonopol durchzusetzen. Dies gilt insbesondere im ländlichen Raum, wo man sich kennt. Lässt man solche Vorfälle wie in Leißling unwidersprochen, dann glaubt so mancher, es wäre eine Meinung. Doch Rassismus fällt nicht unter die Meinungsfreiheit, sondern ist menschenverachtend.

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MDR (Uli Wittstock, Maximilian Fürstenberg)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 28. Mai 2024 | 06:40 Uhr