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Das sogenannte Masernschutzgesetz gilt seit 2020. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Jochen Tack

SchutzgesetzHalle, Saale- und Salzlandkreis wollen Masern-Impfpflicht durchsetzen

03. Februar 2023, 15:53 Uhr

Die Stadt Halle, der Saale- und der Salzlandkreis wollen die Masern-Impfpflicht in Einrichtungen stärker kontrollieren und ahnden. Seit August 2022 sind alle Beschäftigten und betreute Personen einer Einrichtung verpflichtet, ihren Impfstatus anzugeben.

Halle, der Saale- und der Salzlandkreis wollen die Masern-Impfpflicht konsequenter durchsetzen. Das geht aus einer MDR-Anfrage hervor. Die Kommunen sind seit der Einführung des Masernschutzgesetzes 2020 für die Einhaltung der Impfpflicht verantwortlich. Das gilt insbesondere für Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser.

Städte und Landkreise regeln über eine sogenannte Allgemein-Verfügung, in welcher Form Einrichtungen melden müssen, ob Beschäftigte und betreute Personen gegen Masern geimpft oder immun sind.

Impf-Nachweis seit 2022 für alle nötig

Schon seit 2020 muss jeder, der in einer Einrichtung neu eingestellt oder aufgenommen wird, nachweisen, dass er gegen Masern geimpft oder immun ist. Seit August 2022 gilt das auch für alle, die bereits betreut werden oder schon länger in der Einrichtung arbeiten. Der Impfstatus muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Diese beraten dann über Verstöße und entscheiden, ob sie zum Beispiel ein Bußgeld oder ein sogenanntes Betretungs-Verbot verhängen.

Sachsen-Anhalt sammelt die Rückmeldungen auf einer eigens dafür angelegten Internetseite. Nach MDR-Information wurde das Angebot aber bislang kaum in Anspruch genommen.

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MDR (Matthias Kessel, Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Februar 2023 | 07:30 Uhr

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