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Landgericht Halle fällt UrteilHaftstrafe: Fußgängerin bei illegalem Rennen getötet

22. November 2022, 12:30 Uhr

Gegen einen Fahrer hat das Landgericht Halle eine Haftstrafe verhängt und damit das vorherige Urteil verschärft. Der damals 19-jährige Fahranfänger war in einem geliehenen hochmotorigen Auto unterwegs. Er fuhr eine 43-Jährige an, die später in einer Klinik starb. Das Gericht geht davon aus, dass die Frau Opfer eines illegalen Autorennens geworden ist.

Das Landgericht Halle hat den Fahrer eines hochmotorigen Wagens am Montag nach Jugendstrafrecht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2019 in Halle einen Autounfall verursacht hat, bei dem eine 43 Jahre alte Fußgängerin tödlich verletzt worden ist. Aus Sicht des Landgerichts wurde sie Opfer eines illegalen Autorennens.

Der damals 19-Jährige sei der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht schuldig. Zudem muss der heute 22-Jährige seinen Führerschein abgeben. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Angeklagten forderte in ihrem Plädoyer, dass sich das Landgericht dem Urteil des Amtsgerichts anschließen solle. Es hatte den Angeklagten im März dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte die Nebenklage als Vertreter der Familie des Opfers Berufung ein.

Opfer hinterlässt Mann und drei Kinder

Das Gericht stützte sich insbesondere auf einen Zeugen, der das Geschehen schon vor dem Unfall beobachtet hatte und es detailliert schildern konnte. Der Angeklagte hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht zurückgewiesen. Seiner Aussage nach gab es kein illegales Autorennen. Einen Unfall räumte er aber ein. "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist", sagte er im Gerichtssaal, im Beisein der Familie des Opfers. Der Tod der 43-Jährigen, die einen Mann und drei Söhne hinterließ, hatte in Halle für Aufsehen gesorgt. Bei der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte keine sichtbaren Regungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

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dpa, MDR (Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm:MDR S-ANHALT | SACHSEN-ANHALT HEUTE | 21. November 2022 | 19:00 Uhr

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