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Vorwürfe unrechtmäßiger Polizeigewalt sollen in Sachsen-Anhalt künftig von einem Polizeibeauftragten aufgeklärt werden. (Symbolbild) Bildrechte: imago/Christian Ditsch

Neue StellePolizeibeauftragter soll ab 2023 bei unrechtmäßiger Polizeigewalt ermitteln

22. September 2022, 07:22 Uhr

Gewöhnlich ermittelt die Polizei bei Straftaten. Bisweilen richten sich Vorwürfe aber auch gegen die Beamten selbst. In solchen Fällen soll in Sachsen-Anhalt ab 2023 auch ein Polizeibeauftragter für Aufklärung sorgen. Darüber, wie unabhängig die neue Stelle dann ist, gibt es unterschiedliche Ansichten.

Um Streitfälle über Polizeigewalt besser aufklären zu können, soll Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr einen Polizeibeauftragten erhalten. So sieht es der Plan der Landesregierung vor. Derzeit befänden sich die Staatskanzlei und das Innenministerium in der Abstimmung dazu, teilte ein Regierungssprecher am Mittwoch auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. 

CDU, SPD und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Amt eines Polizeibeauftragten beim Ministerpräsidenten und damit in der Staatskanzlei anzusiedeln. Der oder die Beauftragte solle aber "weisungsunabhängig" sein, sprich: eigenständig agieren können. Dafür, so der Koalitionsvertrag, werde die bestehende interne Beschwerdestelle der Polizei umgewandelt.

Innenministerin will derzeitiges Beschwerdesystem teilweise erhalten

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte am Montag gesagt, dass ihr Haus bereits zugeliefert habe, wie das derzeitige Beschwerdesystem innerhalb von Sachsen-Anhalts Polizei funktioniert. Zieschang will dieses Beschwerdesystem laut eigener Aussage aber teilweise erhalten.

Seit 2009 gibt es in Sachsen-Anhalt eine Zentrale Beschwerdestelle. Sie soll Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger wie für Beamte und Beamtinnen gleichermaßen sein. Innerhalb jeder Polizeibehörde gibt es dazu eine eigene Beschwerdestelle. Auf Letztere will Zieschang weiter bauen. Im Zuge von Antisemitismus-Vorwürfen gegen die Bereitschaftspolizei Magdeburg wurde zudem 2020 ein Extremismusbeauftragter eingesetzt.

Beide, Beschwerdestelle und Extremismusbeauftragter, sind zwar nicht in die Polizei eingegliedert, unterstehen aber dem Innenministerium, dem wiederum auch die Polizei untersteht. Sie gelten deshalb nicht als unabhängig.

Rufe nach unabhängiger Kontrolle auf Grünen-Kongress

Zieschang sprach auf einem Kongress der oppositionellen Grünen-Landtagsfraktion. Die Grünen favorisieren seit längerem eine unabhängige Stelle, die an den Landtag und nicht an die Landesregierung angedockt sein soll. Mit diesem Vorschlag hatten sie sich in der bis 2021 regierenden Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen aber nicht durchsetzen können.

Auf dem Kongress am Montag nun sprachen sich mehrere Experten für einen unabhängigen Polizeibeauftragten aus. Ein solcher könne schnell Aufklärung zu Vorwürfen leisten und auch schlichten, sagte etwa der Jurist und Kriminologe Thomas Feltes. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, mit denen Abgeordnete in Länderparlamenten bisweilen versuchen, größere Fälle aufzuarbeiten, seien hingegen "zahnlose Tiger", so Feltes.

Oury Jalloh als prominentester Fall

In Sachsen-Anhalt wurde in der Vergangenheit wiederholt der Vorwurf unrechtmäßiger Polizeigewalt erhoben, etwa von Teilnehmenden der Corona-Proteste im Winter 2021/22.

In einem anderen Fall verstarb Anfang Juli ein 36-jähriger Weißenfelser kurz nach einem Polizeieinsatz, bei dem sich der wohnungslose Mann zur Wehr gesetzt haben soll. Die Polizeiinspektion Dessau übernahm anschließend Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.

Bundesweite Bekanntheit erlangte der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau liegend verbrannte.

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MDR (Thomas Vorreyer, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. September 2022 | 07:00 Uhr

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