Nach QuarantäneFamilie scheitert endgültig mit Schadenersatz-Klage
Berufungsklage gescheitert: Eine Familie aus Magdeburg bekommt kein Schmerzensgeld für eine von der Stadt verordnete Quarantäne. Nach Ansicht der Richter handelten die Behörden ohne Verschulden, da sie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts gefolgt waren.
Eine Familie aus Magdeburg ist endgültig mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld für eine angeordnete Corona-Quarantäne gescheitert. Das Oberlandesgericht in Naumburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg, wie ein Sprecher mitteilte. Eine Berufung der vier Kläger wurde demnach zurückgewiesen.
Quarantäne nach fehlerhaftem PCR-Test
Die Stadt Magdeburg hatte die Familie im April 2021 in Quarantäne geschickt, weil bei einem Familienmitglied der PCR-Corona-Test positiv ausgefallen war. Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch gewesen. Das betroffene Familienmitglied sei gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die vier Kläger forderten pro Person Schmerzensgeld von mindestens 3.700 Euro.
Testergebnis ist entscheidend
Das Gericht in Naumburg urteilte nun genau wie das in Magdeburg. Demnach ist die Quarantäne rechtmäßig gewesen, da der Corona-Test ein positives Ergebnis ausgewiesen hätte. Die Stadt habe sich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den PCR-Test verlassen dürfen. Das OLG ergänzte, die Stadt habe ohne Verschulden gehandelt, weil sie sich an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts gehalten habe. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist nun rechtskräftig.
Gerichtskosten statt Schmerzensgeld
Die Richter hatten der Klage bereits bei einem Verhandlungstermin im November 2021 keine Aussichten auf Erfolg eingeräumt. Die Familie zog ihre Klage dennoch nicht zurück. Statt der gewünschten 15.000 Euro Schmerzensgeld kommen nun die Gerichtskosten auf die Familie zu. Dazu gehören auch die Ausgaben für den eigenen Rechtsbeistand und den Anwalt der Stadt.
Mehr zum Thema PCR-Test
MDR (dpa)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Juli 2022 | 06:30 Uhr
Kommentare
{{text}}