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In Magdeburg wird die Bezahlkarte demnächst getestet. (Symbolbild). Bildrechte: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

AsylbewerberVorbereitungen für Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt – Testlauf in Magdeburg

24. Februar 2024, 13:44 Uhr

In Sachsen-Anhalt sollen Asylbewerber Leistungen künftig landesweit über die viel diskutierte Bezahlkarte erhalten. Die Vorbereitungen dafür laufen – zunächst wird es in Magdeburg einen Testlauf geben. Los geht es im März.

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Das Land Sachsen-Anhalt bereitet sich darauf vor, die Bezahlkarte für Asylbewerber landesweit einzuführen. Das Ausschreibungsverfahren dazu soll voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein. Wie das Innenministerium mitteilte, startet die Stadt Magdeburg zuvor ab März einen Testlauf mit 1.000 Bezahlkarten. Dabei würden die für die Bezahlkarte bundesweit einheitlichen Mindeststandards zugrunde gelegt. Die Funktion zum Bargeld-Abgeben werde auf 50 Euro begrenzt.

Testlauf für Bezahlkarte soll Praxistauglichkeit zeigen

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte: "Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen werden dem Land und allen Landkreisen und kreisfreien Städten bei der landesweiten Einführung der Bezahlkarte zugutekommen." Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) sagte, sie verspreche sich von der Einführung der Bezahlkarte vor allem weniger Verwaltungsaufwand. "Die Karte ist aber auch eine Chance, Geflüchtete von unnötigen Behördengängen zu entlasten." Der Testlauf werde zeigen, wie sich die Zahlkarte im Alltag Magdeburgs bewähre.

Landkreistag: "Es soll kein Flickenteppich entstehen"

Der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich (CDU) sagte, dass die Landkreise das einheitliche Verfahren zur Einführung der Bezahlkarte begrüßen: "Damit ist gewährleistet, dass in Sachsen-Anhalt kein 'Flickenteppich' entsteht. Wir werden das Innenministerium mit den praktischen Erfahrungen in unseren Ausländer- und Sozialbehörden tatkräftig unterstützen, damit der Zeitplan eingehalten wird." Auch der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann (SPD), hob das einheitliche Vorgehen hervor: "Uns ist wichtig, dass es mindestens im Land nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen kommt."

Was die Bezahlkarte bringen soll

Mit der Bezahlkarte sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ihre Leistungen künftig als Guthaben auf einer Chipkarte erhalten – ähnlich einer EC-Karte. Die Nutzung wird jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden. In Sachsen-Anhalt soll die Bargeldfunktion auf 50 Euro begrenzt werden.

Der Verein "Pro Asyl" spricht im Hinblick auf die Pläne von einem "Diskriminierungsinstrument". Schutzsuchenden Menschen werde das Leben schwer gemacht.

Sozialleistungen für AsylbewerberAlleinstehene Asylbewerber haben derzeit Anspruch auf insgesamt 460 Euro im Monat. In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Geflüchtete davon höchstens 204 Euro als "Taschengeld". Hinzu kommen Sonderleistungen bei Krankheit oder Schwangerschaft. Asylbewerber erhalten damit rund 18 Prozent weniger Sozialhilfe als Deutsche und Flüchtlinge aus der Ukraine.

Sobald sie als Geflüchtete anerkannt werden, erhalten die Betroffenen das volle Bürgergeld. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie eine eingeschränkte Krankenversorgung. Nach 18 Monaten haben Asylbewerber Anspruch auf sogenannte Analogleistungen, die weitgehend der Sozialhilfe gleichgestellt sind.

Die Frist von 18 Monaten soll nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom November künftig auf drei Jahre verlängert werden.Mediendienst Integration, gekürzt

Haseloff: Bundesgesetz für Bezahlkarte nötig

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) dringt währenddessen auf ein Bundesgesetz für die Bezahlkarte. In der "Welt am Sonntag" widersprach er der Darstellung der Grünen, die Karte könne problemlos ohne eine bundesgesetzliche Regelung eingeführt werden. Falls es in der Bundesregierung zu keiner Einigung komme, werde Sachsen-Anhalt zwar auch im Alleingang vorgehen, erklärte Haseloff. Ohne ein Bundesgesetz bestehe aber die Gefahr, dass Asylbewerber den Landkreis wechselten. Zudem sei "die Gefahr groß, dass uns bei Klagen die Gerichte unsere jeweiligen Regelungen kassieren".

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am 6. November auf die Einführung der Bezahlkarte anstelle von Barleistungen verständigt. Anders als SPD und FDP halten die Grünen ein Bundesgesetz aber nicht für nötig. Sie weisen darauf hin, dass die Einführung der Karte in Hamburg bereits begonnen hat und in Bayern kurz bevorsteht.

Mehr zur Bezahlkarte für Geflüchtete

MDR (Ingvar Jensen, Kalina Bunk), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Februar 2024 | 11:00 Uhr

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