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Ein totes Wildschwein liegt auf einer Straße Bildrechte: picture alliance / Benjamin Beytekin | Benjamin Beytekin

Über 500 Mal Waffen im EinsatzPolizei schießt öfter auf Tiere als auf Menschen

29. Februar 2024, 16:26 Uhr

Polizistinnen und Polizisten haben in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr hunderte Male ihre Waffen gezogen. Jedoch nur in zwei Fällen gegen Menschen, ansonsten gegen gefährliche oder verletzte Tiere.

In Sachsen-Anhalt haben Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr 540 Mal eine Schusswaffe eingesetzt. Das zeigt eine Statistik des Innenministeriums. Die Waffen wurden demnach fast ausschließlich genutzt, um gefährliche, kranke oder verletzte Tiere zu töten. Nur zweimal richtete sich der Einsatz gegen Menschen. Von den zwei Schüssen sei einer ein Warnschuss gewesen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Magdeburger Volksstimme" berichtet.

Höchststand 2020

Der Schusswaffengebrauch der Polizei in Sachsen-Anhalt lag in den vergangen fünf Jahren auf einem nahe zu gleichbleibenden Niveau. Im Jahr 2019 griffen Polizistinnen und Polizisten 521 Mal zur Waffe, 2021 insgesamt 522 Mal und 2022 lag die Zahl bei 537. Der Höchststand wurde im Jahr 2020 erreicht, in dem das Innenministerium 597 Fälle zählte. In allen Jahren richtete sich der Gebrauch in den allermeisten Fällen gegen Tiere. Zuletzt wurde 2019 ein Mensch durch eine Dienstwaffe getötet. Als Schusswaffengebrauch zählt in der Statistik auch das Ziehen der Waffe, ohne dass ein Schuss abgegeben wird.

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Polizei erschießt Hund bei Salzwedel

Erst kürzlich gab es einen entsprechenden Fall in der Nähe von Salzwedel. Ein Polizist hatte im Dezember 2023 einen Hund erschossen. Das Tier hat nach Angaben der zuständigen Polizeiinspektion die Leiche seiner Besitzerin beschützt und damit verhindert, dass die Polizeikräfte sich der Frau nähern konnten, um festzustellen, ob sie noch lebte. Der Vorfall sorgte für Proteste von Bürgerinnen und Bürgern sowie Tierschutzorganisationen.

Gesetz regelt Schusswaffengebrauch

Die Voraussetzungen für den Gebrauch einer Schusswaffe sind laut Innenministerium im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) geregelt. Dieses besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen – das gilt auch bei Tieren. Ziel eines Schusswaffengebrauchs ist unter anderm die Abwehr gegenwärtiger konkreter Gefahren für Leib oder Leben.

dpa, MDR (Marius Rudolph)

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Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Februar 2024 | 14:00 Uhr