EnergiepreiseAntragsstart für Härtefallhilfen bei Heizkosten
Privathaushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Ähnlichem heizen, können in Sachsen ab sofort einen Antrag auf Unterstützung wegen der hohen Energiepreise stellen. Nachdem sich Bund und Länder auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen geeinigt hatten, hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen bekannt gegeben.
- Die sächsische Regierung gibt den Startschuss für eine Härtefallregelung bei Heizkosten.
- Bis zum 20. Oktober kann ein Antrag gestellt werden.
- Maximal 2.000 Euro werden übernommen.
In Sachsen können ab sofort Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten gestellt werden. Berechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten, die 2022 in besonderer Weise von Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzbriketts, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Scheitholz, Kohle oder Koks betroffen waren, teilte Gerd Lippold, Staatssekretär im Energieministerium, mit.
Antrag muss bis Mitte Oktober gestellt sein
Die Anträge nimmt bis zum 20. Oktober die Sächsische Aufbaubank (SAB) entgegen. Den Angaben zufolge rechnet die Landesregierung mit mehr als 100.000 Anträgen. Dafür stünden in Sachsen insgesamt etwa 90 Millionen Euro zur Verfügung. In Thüringen können Betroffene die Härtefallhilfe ebenfalls ab dem 8. Mai beantragen. Haushalte aus Sachsen-Anhalt können bereits seit 4. Mai ihre Anträge stellen. Die Staffelung der Bundesländer soll eine Überlastung des Onlineportals vermeiden, hieß es.
Die Leistung wird von der Bundesregierung finanziert. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember den Weg für die Härtefallhilfen freigemacht.
Bis zu 80 Prozent erstattet
"Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen", hieß es. Die Mindestsumme für die Entlastung liege bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt. Für die jeweiligen Energieträger würden unterschiedliche Referenzpreise gelten.
Die Regelung in der Übersicht
Für wen ist die Härtefallregelung gedacht?
Wer von den steigenden Preisen bei Energieträgern betroffen war oder ist, ist laut Landesregierung berechtigt, einen Antrag zu stellen. Zu den betroffenen Energieträgern gehören den Angaben zufolge Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks. Entscheidend für die Frage, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, sei das Lieferdatum der Heizmittel. Ergänzend dazu gelte die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.
Wie viel bekommen Betroffene erstattet?
Das ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt laut Energieministerium: Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liege bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt. Die Zahlungen sind den Angaben zufolge unabhängig vom Einkommen. Für die jeweiligen Energieträger gelten unterschiedliche Referenzpreise (brutto). Für Heizöl sind es beispielsweise 71 Cent je Liter, bei Flüssiggas 57 Cent je Liter, bei Holzpellets 24 Cent je Kilogramm.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung soll vom 8. Mai bis 20. Oktober digital bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) gestellt werden. Die SAB rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen.
Erforderliche Dokumente für eine Antragstellung sind Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung. Die Landesregierung will gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen anbieten, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.
Die SAB hält auf ihrer Internetseite neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragstellerinnen und -steller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können.
MDR (ben)/dpa
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 25. April 2023 | 15:00 Uhr