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Corona-PandemieSachsen schafft PCR-Testpflicht ab

06. September 2022, 14:40 Uhr

In Sachsen reicht zur Bestätigung einer Corona-Infektion seit dem 5. September ein professionell durchgeführter Antigentest in einem Testzentrum oder beim Arzt aus. Ein PCR-Test ist inzwischen keine Pflicht mehr.

Zur Bestätigung einer Corona-Infektion reicht in Sachsen seit Montag, dem 5. September, auch ein professionell durchgeführter Antigentest aus. Ein PCR-Test ist dann keine Pflicht mehr. Wie das Sozialministerium am Donnerstag mitteilte, ist für den Genesenennachweis jedoch weiterhin der PCR-Test verpflichtend und soll auch weiterhin kostenlos bleiben. Damit wolle das Ministerium die Quarantäne- und Isolationsregeln an das Pandemiegeschehen und an die Regeln in anderen Bundesländern anpassen. Für Lohnentschädigungszahlungen werden dann sowohl das positive Ergebnis eines PCR-Tests als auch das positive Ergebnis eines professionell durchgeführten Antigentests als Nachweis akzeptiert.

Bei Krankschreibung durch Arzt kein Test mehr nötig

Aus wichtigen Gründen kann nach positivem Selbsttest auch auf einen Bestätigungstest verzichtet werden. Das gilt zum Beispiel, wenn man vom Arzt wegen eines Covid-19-Verdachts oder einer Corona-Diagnose krankgeschrieben wird, wenn die nächste Teststelle zu weit weg ist oder Betroffene körperlich eingeschränkt sind. Die Absonderungsdauer ist dann allerdings bei Verdachtspersonen ohne Bestätigungstest beim Arzt oder im Testzentrum die gleiche wie bei einer positiv getesteten Person mit Bestätigungstest.

Quarantäne weiterhin mindestens fünf Tage

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass positiv getestete Menschen ihre Unterkunft erst wieder verlassen dürfen, wenn sie 48 Stunden lang symptomfrei sind. Zur Symptomfreiheit zählen jedoch der Geruchs- und Geschmacksverlust nicht mit, weil diese häufig über mehrere Wochen lang bestehen können. Die Zeit der sogenannten Absonderung endet frühestens am fünften, spätestens am zehnten Tag. Es muss kein zusätzlicher Test durchgeführt werden, um die Quarantäne zu beenden. Nur Menschen, die in der Pflege oder medizinischen Versorgung arbeiten, brauchen einen negativen Testnachweis, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Absonderung wieder arbeiten wollen.

Umgesetzt werden diese Regeln über Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Nur PCR-Tests fließen in RKI-Statistik ein

Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin war auf Nachfrage von MDR SACHSEN verwundert darüber, dass ein PCR-Test künftig keine Pflicht mehr in Sachsen sein soll. In die Corona-Statistik, die das RKI täglich aktualisiert und die die 7-Tage-Inzidenz ergibt, gehen nur Corona-Infektionen ein, die mit einem PCR-Test bestätigt worden sind. Das werde auch international so gehandhabt, damit die Zahlen vergleichbar sind.

"Die Ergebnisse der Antigentests werden wie bisher auch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Von da aus werden sie über die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) auch ans RKI weitergeleitet, da solche Fälle der Falldefinition entsprechen", teilte das Sozialministerium auf MDR-Nachfrage mit. Gleichzeitig gab aber auch das Sozialministerium an, dass in der offiziellen Fallstatistik des RKI nur die Fälle gezählt werden, die mit einem PCR-Test nachgewiesen wurden. Mit anderen Worten: Damit würde die RKI-Statistik nicht mehr das tatsächliche Infektionsgeschehen in Sachsen abbilden.

Viele Bundesländer bereits seit Monaten ohne PCR-Test-Pflicht

In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg, ist die Bestätigung durch einen PCR-Tests bereits seit Monaten keine Pflicht mehr. Und auch in der bundesweiten Teststrategie heißt es, dass PCR-Tests nicht mehr zwingend notwendig seien. "Eine bundesweite Pflicht zum Nachtesten mit einem PCR-Test gibt es also nicht", schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

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MDR (ali)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Nachrichten | 01. September 2022 | 15:00 Uhr