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Urteil rechtskräftigJuwelendiebstahl: BGH bestätigt Dresdner Urteil

12. April 2024, 16:53 Uhr

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Das Urteil des Landgerichts Dresden im Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe ist rechtkräftig. Wie der in Leipzig ansässige Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Freitag mitteilte, wurde die Verurteilung von vier Angeklagten bestätigt und ihre Revisionen verworfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Urteile gegen vier Männer, die vor vier Jahren in das Historische Grüne Gewölbe eingebrochen waren und wertvolle Juwelen stahlen. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Dirk Sattler

Die Angehörigen des Berliner Remmo-Clans waren vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Vorwüfe lauteten unter anderem: besonders schwere beziehungsweise vorsätzliche Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen und gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Den Urteilen vorausgegangen war ein Deal: Die Angeklagten gestanden eine Tatbeteiligung und gaben Teile der Beute zurück. Wichtige Stücke blieben aber verschollen.

Aufsehenerregender Juwelendiebstahl

Die Männer waren nach monatelangen Vorbereitungen im November 2019 in das Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss eingebrochen. Sie haben 21 historische Schmuckstücke im Gesamtwert von fast 117 Millionen Euro gestohlen. Die nun rechtskräftig Verurteilten hatten den Schuldspruch und das Strafmaß beanstandet sowie Verfahrensfehler geltend machen wollen. Die Richter am Bundesgerichtshof sahen jedoch keine Rechtsfehler.

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MDR (kav)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 12. April 2024 | 15:30 Uhr