Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Ein Student der Sächsischen Polizeihochschule soll wiederholt in einem Lokal den Hitlergruß gezeigt und Getränke geklaut haben. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

DresdenPolizeianwärter beißt Sicherheitsdienst und zeigt Hitlergruß

14. Juli 2023, 14:54 Uhr

Eigentlich sollte der Polizeistudent dieses Jahr seinen Dienst antreten. Beim Besuch in einer Dresdner Bar soll er gleich mehrere Straftaten begangen haben. Die Konsequenzen folgen auf dem Fuß.

Die Dresdner Polizei ermittelt gegen einen Studenten der Sächsischen Polizeihochschule. Nach Angaben der Polizeidirektion soll der 22-Jährige in der Nacht von Donnerstag zu Freitag in einer Bar an der Löbtauer Straße in Dresden wiederholt den Hitlergruß gezeigt haben. Auch habe er Getränke anderer Gäste gestohlen und sei mit diesen aus der Bar geflohen.

Ermittlungen auch wegen Körperverletzung

Als alarmierte Polizisten den Tatverdächtigen in der näheren Umgebung aufgriffen, habe der Polizeikommissar-Anwärter einen Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst des Lokals gebissen. Ein Atemalkoholtest bei dem 22-Jährigen ergab den Angaben zufolge einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Hochschulrektor verurteilt Verhalten

Zeitgleich hat die Hochschule der Sächsischen Polizei beamtenrechtliche Schritte gegen den Polizeikommissar-Anwärter eingeleitet. Dieser gehört zum diesjährigen Abschlussjahrgang.

Für den Rektor der Polizeihochschule Dirk Benkendorff ist das Verhalten des Polizeistudenten in "keinster Weise hinnehmbar", wie er betont. "Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein." Das gelte auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld.

Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein.

Beamtenrechtlich hat der Beschuldigte den Status eines Beamten auf Widerruf und kann gemäß Beamtenstatusgesetz jederzeit entlassen werden.

MDR (ama)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 14. Juli 2023 | 16:00 Uhr