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Mehr als fünf Monate dauerte der Prozess gegen den Mann, der seine Ex-Lebensgefährten und Mutter eines gemeinsamen Kindes getötet hatte. Bildrechte: xcitepress

Landgericht Dresden13 Jahre Haft für Tötung von Lebensgefährtin

21. Februar 2024, 19:48 Uhr

Das Landgericht Dresden hat am Mittwoch einen Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der 31-Jährige hatte in dem Prozess zugegeben, seine ehemalige Lebensgefährtin im Oktober 2022 in ihrer Wohnung erstochen zu haben. Das Opfer war binnen weniger Minuten verblutet. Täter und Opfer stammen beide aus der Ukraine, wuchsen aber in Dresden auf. Der nach Behördenangaben geringfügig vorbestrafte Mann war bereits kurz nach der Tat gefasst worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Geplant oder im Affekt gehandelt?

Auslöser sei ein hitziger Streit um das Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn gewesen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Dabei habe er spontan zu einem Küchenmesser gegriffen und mehrfach zugestochen. Die Staatsanwaltschaft war dagegen davon überzeugt, dass der Mann die Tat vorsätzlich plante und die Tatwaffe selbst mitbrachte. Sie hatte ihn deshalb wegen Mordes angeklagt. Dem folgte die Schwurgerichtskammer jedoch nicht.

In diesem Wohnblock in der Dresdner Innenstadt hatte sich die Tat ereignet. Bildrechte: xcitepress

Frauenrat spricht von Femizid

Der Landesfrauenrat Sachsen stuft den Fall als Femizid ein. Dieser Begriff wird für Taten verwendet, bei denen Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts und damit verbundenen Verhaltensvorstellungen getötet werden. Der Verein setzt sich dafür ein, dass sogenannte Trennungstötungen flächendeckend als Femizide anerkannt werden. Seinen Angaben zufolge sind seit 2020 allein in Sachsen 18 Frauen Opfer eines solchen Femizids geworden. Auch habe mit dem Beginn der Corona-Pandemie die häusliche Gewalt gegen Frauen deutlich zugenommen.

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MDR (stt)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 21. Februar 2024 | 18:30 Uhr